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Ist das Alter von unbegleiteten minderjahrigen Migrantinnen und Migranten bei der Einreise nach Deutschland nicht sicher nachweisbar, kann eine medizinische Altersschatzung angeordnet werden. Diese Dissertation analysiert zum einen, ob die medizinische Altersschatzung geeignet ist, eine Minder- oder Volljahrigkeit bei Personen nachzuweisen, die ein Alter von 16 oder 17 Jahren angeben, und zum anderen, wie diese Altersschatzung medizinethisch zu bewerten ist. Hierfur wurden die von der Arbeitsgemeinschaft fur Forensische Altersdiagnostik der Deutschen Gesellschaft fur Rechtsmedizin derzeit empfohlenen Methoden (koerperliche Untersuchung, Roentgenuntersuchung der Hand, der Weisheitszahne, der Schlusselbeine) auf ihre Aussagekraft hin untersucht. Die Ergebnisse wurden auf Basis der vier medizinethischen Prinzipien von Beauchamp und Childress (Wohltun, Nicht-Schaden, Gerechtigkeit und Respekt vor der Autonomie) diskutiert. Es zeigt sich, dass keine der genannten Untersuchungsmethoden geeignet ist, bei einem angegebenen Alter von 16 oder 17 Jahren sicher eine Minder- oder Volljahrigkeit nachzuweisen oder auszuschliessen. Zudem sind diese Untersuchungen aus medizinethischer Perspektive in vielerlei Hinsicht problematisch, sodass die medizinische Altersschatzung in der ubergrossen Mehrheit der Falle derzeit aus ethischen Grunden nicht zu rechtfertigen ist.
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