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1. Der Gegenstand des internationalen Privatrechts. v. BAR: 13ff. -
JITTA, Jos.: La methode du droit internat. prive (1890, La Raye)
32ff. - ZITELMANN: I Iff. - FRANKENSTEIN: 128ff. - GIESKER- ZELLER:
Die Rechtsanwendbarkeitsnormen, 1914. - KAHN: I 255ff. - GUTZ-
WILLER: 1535 ff. - ARMINJON: L' objet et la methode du droit into
prive. Ree. d. Cours 1928 I 433ff. - ARMINJON: Genter Rev. 56
(1929) 680ff. - RAAPE: IPR 1 ff. - FICKER: Grundfragen des
interlokalen Rechts, 1952. Verwirklicht sich in Deutschland ein
Tatbestand (eine Vereinbarung, eine Korperverletzung, eine Geburt,
ein Todesfali usw. ), an welchem nur Deutsche mit deutschem W
ohnsitz beteiligt sind, wird auf Grund eines solchen Tatbestandes
eine Wirkung (z. B. Erfiillung) in Deutschland erwartet und wird
vor einem deutschen Gericht ein Rechtsstreit ein- geleitet, so wird
niemand erwahnen, daB deutsches Recht (ProzeBrecht, Zivilrecht,
Strafrecht, Verwaltungsrecht usw. ) anzuwenden ist: die Frage nach
dem anwendbaren Recht entsteht nicht, weil die Antwort ein der an
dem Tatbestand Be- Gemeinplatz ware. Anders, wenn einer teiligten
Auslander ist oder im Ausland seinen Wohnsitz hat, oder wenn der
Tatbestand sich ganz oder teilweise im Auslande ereignet oder dort
seine Wirkungen eintreten solien, oder wenn im Ausland auf Grund
eines rein inlandischen Tatbestandes geklagt wird oder geklagt
worden ist. Bei sol chen Leben8verhiiltni88en mit A
usland8berilhrung laBt sich die Frage, welche Rechtsfolge der
Tatbestand hat, erst beantworten, wenn zuvor festgestelit ist,
welcher Rechtsordnung die Antwort auf jene Frage zu entnehmen ist.
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer
Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags
von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv
Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche
Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext
betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer
Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags
von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv
Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche
Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext
betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Die N achkriegsverhaltnisse haben zu einer starken Belebung gerade
des internationalen Handels gefUhrt; von den Grunden, die diese Ent
wicklung begunstigen, sei hier nur erwahnt, daB eine Reihe von
Staaten neu entstanden sind und daB andre Volker wegen Verlustes
ihrer Roh stoffquellen die Produkte, die sie fruher im Inland
besaBen, jetzt vom Ausland beziehen mussen. Gerade die Fragen, die
sich aus dem inter nationalen Guteraustausch ergeben, sind daher in
unseren Tagen von besonderer Bedeutung. Ein- und Ausfuhr erfolgen,
juristisch betrachtet, zur AusfUhrung von Kaufvertragen, mag es
sich dabei urn den einfachen Kauf einer genau bezeichneten
Einzelsache oder urn langjahrige Lieferungsvertrage uber gewaltige
Mengen von nur der Gattung nach bestimmten Waren handeln. Fur die
Wirtschaft ist es nun von besonderem Interesse, zu wissen, von
welchem Zeitpunkt an der Kaufer den vereinbarten Kaufpreis zahlen
muB ohne Rucksicht darauf, ob er die Ware erhalt oder nicht; will
der Jurist dieses Problem bezeichnen, so spricht er von dem
Dbergang der Gefahr auf den Kaufer. Der wirtschaftlich Machtige
wird eine ihm moglichst gunstige Regelung der Gefahrtragung
erstreben, indem er vertragliche Vereinbarungen durchzusetzen
sucht, nach denen die Ware auf Gefahr seines Kontrahenten reist;
ist er Verkaufer, so be stimmen seine ein fUr allemal ausgebildeten
Lieferungsbedingungen, denen sich der Kaufer namentlich bei
monopolartiger Stellung des Ver kaufers regelmaBig fUgen muB,
beispielsweise, daB die Ware bereits vom Verlassen der Fabrik an
auf Gefahr des Kaufers transportiert wird."
Der Krieg stellt das Staatsangehorigkeitsrecht in ein helles Licht.
Je mehr nach innen das Staatsangehorigkeitsverhaltnis belastet und
angespannt wird, indem der Staat Herzen, Blut und Gut seiner Unter
tanen fordert, je mehr auf der anderen Seite nach aussen der
Unterschied von Staatsburger und Fremdem in jedem kriegfuhrenden
Land her vortritt, desto bedeutsamer wird fur Staat und Angehorige
die Frage der Staatszugehorigkeit. Fur den Staat erfahrt sein die
Zugehorig keit regelndes Gesetz durch den Krieg gleichsam eine
Mobilma chung. Es muss sich zeigen, ob sich im Frieden gegebene
Satze den besonderen Bedurfnissen des Kriegs anpassen. Der Staat
sieht seine Bewohner plotzlich mit anderen Augen an, und sie
erscheinen ihm in verschiedenem Lichte, wenn er sie mit dem
Spaherblick des Kriegsmini sters oder durch die Brille des
Prafekten auf ihre Tauglichkeit betrachtet. Beider Anspruche
wachsen, und getrieben teils von ihrer eigenen, teils von der
offentlichen Meinung setzen sich ihre Forderungen in Gesetze um.
Diese Tatigkeit beschrankt sich nicht auf die Bedurfnisse der Krieg
fuhrung. Die Anregung wirkt fort, und in dem Masse, in dem der Welt
krieg vom Gedanken des Nationalstaats gespeist wird, erscheint die
Uberprufung des derzeitigen und kunftigen Volksbestands auf seine
nationale Eignung geboten. Diese Erkenntnis ergreift auch die neu
tralen Staaten, soweit sie einer Bevolkerungsbewegung uber ihre
Grenzen ausgesetzt sind. Und durch das Kriegsende wird die
Entwicklung nicht nur nicht aufgehalten, sondern gerade
freigegeben."
"Obviously, you are not chanting the exultations of China which
many of my country people are used to listening to." A Chinese
scholar recognizes that this book is not a further attempt to curry
favor with China by tickling its leaders' ears. This book examines
what is right and the truth about what is wrong with English
language education in Chinese colleges and universities. As our
Chinese colleague further states, "Most Chinese are learning
English like one learning swimming ashore."We have been writing
about these shortcomings for ten years. It arises because
administrators posted to their positions due to party affiliation
and good standing, are basically ignorant of administration and
educational matters. "The VIPs of EEC believe that they know, while
they don't, what are under their supervision; the professionals of
EEC believe that what they are doing academically is helpful while
it's not. The two types are making the common non-professional
people believe that they are knowingly reliable while they are not.
. . . The educated, as well as the illiterate, do not know what to
do and what not to do, what is correct and what is wrong, what is
worthy and what is not, etc. The weakness, from the historical
perspective, is also a consequence of modern Chinese history whose
knowledge most Chinese people are poor at but reluctant to
admit."This book could not be published within China due to its
truthfulness.
Annually, China produces more than 5 million college graduates who
have been compelled to study English as a foreign language for 10
to 17 years but graduate functionally illiterate, unable to produce
comprehensible oral or written English.English is taught as a
subject required to pass tests and not as a communicative language.
The problems are identified, confirmed by post-graduate students
and solutions are presented. The development and success of a
remedial program designed for the collegiate level, Holistic
English, is well documented by the students at top tier and second
tier universities, as well as 3rd tier and vocational colleges in
seven Provinces of China. This is a compelling story of a 30 year
old failed program that reminds us of Albert Einstein's definition
of insanity: "Doing the same thing over and over again and
expecting a different result."
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