|
Showing 1 - 4 of
4 matches in All Departments
This issue of Critical Care Clinics, guest edited by Drs. Michael
Matthay and Kathleen Dori Lui, focuses on Acute Respiratory
Distress Syndrome. This is one of four issues each year selected by
the series consulting editor, Dr. John Kellum. Articles in this
issue include, but are not limited to: Epidemiology, Environmental
Factors, Clinical Diagnosis, Physiology of ARDS, including
COVID-19, Pathogenesis Based on Clinical Studies, Genetics of ARDS,
Ventilator Management and Rescue Therapy with ECMO, Acute Kidney
Injury and ARDS, Pharmacologic Therapies and ARDS and Long Term
Outcomes from ARDS. Provides in-depth, clinical reviews on ARDS,
providing actionable insights for clinical practice. Presents the
latest information on this timely, focused topic under the
leadership of experienced editors in the field; Authors synthesize
and distill the latest research and practice guidelines to create
these timely topic-based reviews.
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte Europa -
Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 1,0, Universitat
Potsdam, Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: I.
Einleitung Die vorliegende wissenschaftliche Arbeit entstand im
Rahmen des Seminars Vergleichpolitischer Systeme." Dabei handelt es
sich um den Versuch zu klaren, ob und inwieweit der
Parlamentarische Rat bei der Entwicklung des Grundgesetzes
Schlussfolgerungen aus den sog. Weimarer Erfahrungen," insbesondere
aus vermeintlich fehlerhaften Bestimmungen der Weimarer
Reichsverfassung gezogen hat. Nach einem kurzen historischen Abriss
uber die Zusammensetzung und die Aufgabe des Parlamentarischen
Rates wird untersucht, ob sich die Wahl des Bundesprasidenten durch
die Bundesversammlung im Vergleich zu der nach Art.41 Abs.1 WRV
durch das Volk erfolgten Wahl des Reichsprasidenten bewahrt hat.
Dabei werden die antiprasidentiellen Schlussfolgerungen aufgezeigt,
welche der Parlamentarische Rat aus dem Scheitern von Weimar
gezogen hat. Des weiteren wird darauf eingegangen, aus welchen
Grunden der Parlamentarische Rat sowohl von einer Volksabstimmung
uber das Grundgesetz als auch von einer Aufnahme einer
ausdrucklichen Bestimmung uber allgemeine Volksabstimmungen in das
Grundgesetz - entspr. Art.73 WRV - abgesehen hat. In diesem
Zusammenhang bildet die hinsichtlich eines abstrakt-plebiszitaren
Charakters umstrittene Regelung des Art.20 Abs.2 S.2 GG einen
weiteren Untersuchungsgegenstand der Arbeit. Abschliessend werden
neuere Ansichten uber die Einfuhrung direkter Demokratie auf
Bundesebene dargestellt. ..
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Politik - Politische
Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Universitat
Potsdam (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultat),
Veranstaltung: Politik und Verwaltung im Bundesstaat, Sprache:
Deutsch, Abstract: Die Bundesregierung ist ein im 6.Abschnitt -
Art.62 ff. GG - des Grundgesetzes beschriebenes Organ der
Verfassung. Sie besteht gemass Art.62 GG aus dem Bundeskanzler und
aus den Bundesministern. Rechtliche Grundlage fur die Struktur der
Bundesregierung sind Bestimmungen im Grundgesetz,
Organisationserlasse des Bundeskanzlers, die
Geschaftsverteilungsplane der einzelnen Bundesministerien sowie die
jahrlichen Haushaltsgesetze, welche die Aufgabenerfullung der
Ministerien uberhaupt erst ermoglichen. Gemass Art.64 Abs.1 GG
werden die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom
Bundesprasidenten ernannt und entlasse
|
|