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Der Strafvollzug hat zwei Aufgaben zu erfullen: Er soll die Gefangenen resozialisieren und zugleich die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten schutzen. Dabei gelten Vollzugslockerungen als Kernelement eines auf (Re-)Sozialisierung ausgerichteten Strafvollzugs. Wie keine andere Behandlungsmassnahme spiegeln sie jedoch den immanenten Zielkonflikt zwischen dem individuellen Resozialisierungsinteresse des Gefangenen am Erhalt von Lockerungen und dem kollektiven Schutzinteresse wider. Die Autorin fokussiert die OEffnung des Strafvollzugs durch Vollzugslockerungen und eroertert deren historische, normative, empirische und vollzugspraktische Grundlagen. Besonderes Augenmerk wird auf die gerichtliche UEberprufung der vollzugsbehoerdlichen Lockerungsentscheidung und ihrer Implementierung gerichtet.
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