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Polizei und Staatsanwaltschaft durfen im Ermittlungsverfahren
Methoden zur Gewinnung von Informationen uber Tat und Tater
einsetzen, die massiv in Rechte der Beschuldigten oder der mit
ihnen in Verbindung gebrachten Personen eingreifen. Um diese
fruhzeitigen Eingriffe rechtsstaatlich abzusichern, ist ihre
Anordnung grundsatzlich einem Richter vorbehalten. Die auf
Aktenanalysen und Interviews beruhende empirische Studie geht der
Frage nach, wie der gesetzlich vorgeschriebene Richtervorbehalt bei
der Telefonuberwachung in der Praxis gehandhabt wird. Sie fuhrt zu
dem Befund, dass die Richter fast immer dem UEberwachungsantrag
stattgeben und der Richtervorbehalt eher selten auf einer, wie vom
Verfassungsgericht gefordert, eigenstandigen Entscheidung der
Richter beruht.
"Die Wahl bestimmter Namenformen fur geographische Objekte ist
immer auch Ausdruck von personlichen Gewohnheiten,
wissenschaftlichen Uberzeugungen, politischen Einstellungen und
rechtlichen Rahmenbedingungen. Empfehlungen wie in dieser
Publikation sollen solche individuelle Entscheidungen nicht
unmoglich machen. Im redaktionellen, journalistischen oder
schulischen Alltag greift man aber doch gern zu Standards, weil
sich eine individuelle Entscheidung oft als schwierig erweist und
Standards sowohl die Kommunikation erleichtern als auch den
Arbeitsablauf beschleunigen." Diese Satze aus der Einfuhrung in
diesen Band charakterisieren treffend den Zweck dieser Publikation.
Sie soll einen Leitfaden anbieten, den man gern ergreift, weil man
sonst umstandliche Uberlegungen anstellen musste. Sie soll auch zu
einer gewissen Einheitlichkeit in der Schreibweise geographischer
Namen in osterreichischen Schulatlanten und daruber hinaus zu einer
wenn schon nicht einheitlichen, so doch gut vertretbaren Verwendung
geographischer Namen in Bildungsmedien, durchaus auch in Zeitungen
und elektronischen Medien beitragen. Denn geographische Namen haben
Symbolkraft und sollten daher mit Bedacht gewahlt werden. Die
Verwendung geographischer Namen kann sich mittlerweile auch auf
eine breite wissenschaftliche Grundlage stutzen. Auf dieser beruhen
naturlich auch die in diesem Band ausgesprochenen Empfehlungen. Was
die Empfehlungen zur Verwendung von deutschen Exonymen im Sinne von
deutschen Namen fur geographische Objekte ausserhalb des deutschen
Sprachraums, also den Hauptinhalt dieser Publikation betrifft,
berucksichtigen sie aber auch die aktuellen Trends in den
offentlichen Medien. Denn die Verwendung von Namen ist standig im
Fluss. Sie unterliegt Moden, politischen und anderen Einflussen.
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