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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziologie - Konsum
und Werbung, Note: 0, Technische Universitat Darmstadt, Sprache:
Deutsch, Abstract: Der Autor entwickelt in einem interdisziplinaren
Ansatz, in dem er sozialwissenschaftliche Theorien zur
Identitatskonstruktion des Individuums einerseits und
wirtschaftswissenschaftliche branding- und Marketingtheorien
andererseits integriert, eine Typologie der Identitatskonstruktion,
die praktisches Nutzenpotential fur das Management von brands und
damit fur ein erfolgreiches Marketing insgesamt birgt. Die
Abhandlung eroffnet nicht nur dem Brandmanager neue Perspektiven,
sondern allen, die sich wissenschaftlich mit dem Thema
Identitatskonstruktion und dem Begriff der Personlichkeit
beschaftigen.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL -
Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, FOM Hochschule
fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Munchen fruher
Fachhochschule, Veranstaltung: USMANU DANFODIYO UNIVERSITY, SOKOTO,
Sprache: Deutsch, Abstract: Aus der Einleitung: In einem
Konzernabschluss sollen rechtlich selbstandige Unternehmen zu einer
wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden, um die Vermogens-,
Finanz- und Ertragslage des gesamten Konzerns beurteilen zu konnen
und der Informationsfunktion des Konzernabschlusses gerecht zu
werden. Dies erfolgt durch Schuldenkonsolidierung,
Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung
sowie Kapitalkonsolidierung. Die Kapitalkonsolidierung entspricht
der Verrechnung der, im Einzelabschluss eines Mutterunternehmens,
ausgewiesenen Anteile an einem Tochterunternehmen mit dem
anteiligen Eigenkapital des Mutterunternehmens an diesem
Tochterunternehmen. Die Kapitalkonsolidierung ist in die
Vollkonsolidierung, bei Bestehen einer Beteiligung zwischen 50 und
100 Prozent, die Quoten-Konsolidierung, sofern die Beteiligung 50
Prozent betragt und die Equity-Konsolidierung bei Beteiligungen
zwischen 20 und unter 50 Prozent zu unterscheiden. Es ist
anzumerken, dass bei einer Beteiligung zu 50 Prozent gemass 310
Abs. 1 HGB das Wahlrecht besteht eine Quoten-Konsolidierung oder
eines Equity-Konsolidierung vorzunehmen. Im Rahmen dieser Arbeit
wird nur auf die Vollkonsolidierung und die Equity-Konsolidierung
eingegangen
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Steuerrecht,
Note: 1,7, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache:
Deutsch, Abstract: Am 8. November 2007 wurde vom Bundesministerium
der Justiz der Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung
des Bilanzrechts (BilMoG) vorgestellt. Am 21. Mai 2008 folgte der
Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Das BilMoG wird als die
grosste Bilanzrechtsreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz
(BiRiLiG) 1985 bezeichnet. Es umfasst 12 Artikel, wodurch 31
Bundesgesetze und Rechtsverordnungen geandert werden. Das
HGB-Bilanzrecht soll zu einer dauerhaften und im Verhaltnis zu den
internationalen Rechnungslegungsstandards, International Financial
Reporting Standards (IFRS), vollwertigen, aber kostengunstigeren
und einfacheren Alternative weiter entwickelt werden. Es soll vor
allem kleinen und mittelgrossen Unternehmen die Moglichkeit zur
Nutzung eines modernen Bilanzrechts eroffnen, ohne direkt auf die
IFRS ubergehen zu mussen. Der handelsrechtliche Jahresabschluss
soll in seiner Informationsfunktion gestarkt werden und an
internationaler Akzeptanz gewinnen. Der Glaubigerschutz des HGB und
die Informationsfunktion der IFRS stehen danach auf einer Ebene.
Neben der Streichung von Wahlrechten werden dazu auch bewahrte
Grundprinzipien des Bilanzrechts durchbrochen bzw. aufgegeben.
Eines davon ist die Aufgabe des Grundsatzes der sog. umgekehrten
Massgeblichkeit, die als ein ungeheuerlicher Ubergriff des
Steuerrechts auf die Institution der Handelsbilanz" bezeichnet
wird. Die Abkopplung der Handelsbilanz von der Steuerbilanz kann
als echter Befreiungsschlag" gesehen werden. Deren Abschaffung
wurde von der Wirtschaftspruferkammer, dem Institut der
Wirtschaftsprufer und dem Arbeitskreis Bilanzrecht der
Hochschullehrer Rechtswissenschaft ausdrucklich begrusst. Die
materielle Massgeblichkeit sowie das System der Grundsatze
ordnungsmassiger Buchfuhrung sollen als Eckpfeiler der
handelsrechtlichen Rechnungslegung bestehen blei
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