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Der Gesetzgeber hat mit dem Erlass des 54a KWG das Ziel verfolgt,
eine zweite Finanzmarktkrise nach dem Muster der Jahre 2007/2008
auch mit den robusten Mitteln des Strafrechts zu verhindern. Der
Autor geht im Rahmen der Analyse des 54a KWG auf die Frage ein, ob
diese Norm im Speziellen als auch das Strafrecht im Allgemeinen
geeignet ist, eine solche Krise zukunftig zu verhindern. Die Norm
wird in diesem Zusammenhang an den strengen Massstaben des
Bundesverfassungsgerichts zum Bestimmtheitsgebots gemessen. Neben
weiteren strafrechtlichen Alternativen wird auch auf eine Loesung
ausserhalb des Strafrechts - dem Bankaufsichtsrechts als "lex
specialis" - eingegangen.
Die Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich der
Bereich der Strafverfolgung einer stetig voranschreitenden
Privatisierung ausgesetzt sieht. Die Autorin greift dieses Thema
auf und analysiert in diesem Zusammenhang verschiedene Formen
selbstregulatorischer Systeme sowie praktische Anwendungsbeispiele.
Aufbauend auf dieser Diskussion untersucht sie, ob das
Sanktionssystem der Weltbank ein gelungenes Beispiel fur ein
international operierendes selbstregulatorisches System ist. Dabei
beleuchtet die Autorin das dem Sanktionssystem der Weltbank
zugrundeliegende materielle und prozessuale Regelwerk und bietet
viele praktische Hinweise zum Verfahren. Als Ergebnis ihrer Analyse
prasentiert sie wertvolle Denkanstoesse zum Sanktionssystem als
Vorbild fur kunftige selbstregulatorische Bestrebungen.
Eine weite Einschrankung erfahrt unternehmerisches Handeln durch
die Anwendung des Straftatbestandes des 266a Abs. 1 StGB, der das
Vorenthalten der Arbeitnehmerbeitrage zur Sozialversicherung
sanktioniert. Denn nach der Rechtsprechung des BGH muss ein
Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeitrage vorrangig vor allen
anderen Verbindlichkeiten abfuhren. Dazu soll ein Unternehmer vor
Falligkeit der Beitrage zur Sozialversicherung eine Reihe von
Massnahmen ergreifen bzw. unterlassen. Missachtet ein Unternehmer
diese Obliegenheiten, macht er sich nach der sog.
Vorrangrechtsprechung dennoch strafbar. Der BGH begrundet die
extensive Auslegung des 266a Abs. 1 StGB unter Anwendung der
Rechtsfigur der omissio libera in causa. Verfassungsrechtliche
Grenzen werden kritisch beleuchtet und akzentuiert.
Die Einfuhrung des Eroeffnungspladoyers in die Strafprozessordnung
erscheint auf den ersten Blick begrussenswert, da nunmehr
Rechtssicherheit gewahrleistet zu sein scheint. Aber stellt dies
das Ende der Debatte im Hinblick auf ein Eroeffnungspladoyer dar?
Auch wenn die Kodifizierung des Eroeffnungspladoyers verfassungs-
und strafprozessrechtlich erforderlich ist und sie daher dem Ende
der Debatte nahekommt, ist der Schlusspunkt der Diskussion nicht
erreicht. Die Thematik wird auch weiterhin fester Bestandteil
kontrovers gefuhrter Debatten sein, da die gegenwartige Konzeption
des Eroeffnungspladoyers den verfassungsrechtlichen und
strafprozessualen Massstaben nicht genugt.
Die stetige Hochrustung des Strafrechts, der Ruckbau prozessualer
Schutzmechanismen, die Etablierung von Ausnahmezustanden zur
Bekampfung von "Staatsfeinden" Phanomene, die seit Jahren
konstatiert werden und sich unter dem Schlagwort "Feindstrafrecht"
zusammenfassen lassen - eine kontroverse Theorie, die diese
Entwicklung prazise beschreibt, sie aber auch legitimiert. Der
Autor untersucht, inwieweit sich diese Theorie auf Positionen von
Carl Schmitt, dem "Kronjuristen des Dritten Reiches", zuruckfuhren
lasst. Er entwickelt daran eine Kritik, die auf den Arbeiten Hans
Kelsens fusst, einem erbitterten Gegner Schmitts im Streit der
Weimarer Staatsrechtslehre. Dabei gerat das
Bundesverfassungsgericht als Institution, die Minderheiten schutzen
soll, immer wieder in den Fokus.
Welche Rolle das Strafrecht bei der Aufarbeitung schwerer
Menschenrechtsverletzungen spielen sollte, ist trotz des
Bedeutungszuwachses des Voelkerstrafrechts im Rahmen der
Internationalen Strafgerichtsbarkeit eine hoch aktuelle und unter
dem Schlagwort "Transitional Justice" kontrovers diskutierte Frage.
Diese Studie behandelt die Thematik anhand der kolumbianischen
Sondergerichtsbarkeit "Gerechtigkeit und Frieden", in deren Rahmen
die Taten der Paramilitars strafrechtlich aufgearbeitet werden und
die auch im Hinblick auf den Friedensprozess mit der FARC-Guerilla
eine wichtige Rolle spielt. Aufgrund der Komplexitat des Falls geht
dieses Buch jedoch uber eine reine strafrechtliche Analyse hinaus
und nimmt zudem diejenigen Strukturen, Prozesse und Dynamiken in
den Blick, die zu dem Phanomen Paramilitarismus gefuhrt haben.
Die Kriminalisierung von Handlungen im Vorfeld einer
Rechtsgutsverletzung ist ein Trend der Kriminalpolitik in der
heutigen Risikogesellschaft. Angesichts der oekologischen Krise und
am Beispiel des Umweltstrafrechts untersucht der Autor, wie der
Trend zur Vorfeldkriminalisierung entsteht, in welchen Formen diese
erscheint und ob sie legitim und effektiv ist.
Dieses Buch leistet einen Beitrag zur Diskussion uber die
Strafbarkeitsrisiken der an der Umsetzung des gesetzlichen
Gesundheitsauftrages beteiligten niedergelassenen AErzte in Bezug
auf Wirtschaftsdelikte. Der Schwerpunkt liegt in einer
rechtsdogmatischen Analyse typischer Fallkonstellationen der
Manipulation arztlicher Leistungsvergutungen. Im Speziellen geht
der Autor dabei auf die Besonderheiten des Bereichs
vertragsarztlicher Leistungserbringung in Abgrenzung zum
Privatarztsektor ein. Ausgangslage der Betrachtung bildet ein
dargelegtes Verstandnis eines rechtsstaatlichen und
prinzipienorientierten Strafrechts. Ferner diskutiert der Autor
Fragestellungen aus dem Bereich der unzulassigen
Medikamentenverschreibung und die aktuelle Thematik der Korruption
im Gesundheitswesen.
Die Autorin analysiert die Strafverfahrenswirklichkeit vor dem
Rote-Khmer-Tribunal (ECCC) und ihre Bedeutung fur zukunftige
Voelkerstrafprozesse. Sie betrachtet dabei auch zentrale
Verfahrensrechte des IPbpR und die Verfahrenspraxis internationaler
Tribunale (JStGH, RStGH und IStGH). Zuvor wurde das
Voelkerstrafprozessrecht fur Wissenschaft, Praxis und Ausbildung
kaum analysiert. Der Schwerpunkt lag meist auf dem Prozessrecht vor
den grossen Tribunalen. Dabei ist das hybride Gericht zur
Verfolgung der Verbrechen der Roten Khmer in Kambodscha neben dem
IStGH - im Gegensatz zu den angloamerikanisch gepragten Ad-hoc
Tribunalen - eines der ersten durch das kontinentaleuropaische
Rechtssystem gepragten Gerichte. Hierdurch kann es neue Impulse fur
den internationalen Strafprozess geben.
Anhand der Analyse von neun prominenten Leitentscheidungen aus dem
Sicherheitsrecht geht dieses Buch der Frage nach, ob das hoechste
deutsche Gericht der Freiheit oder der Sicherheit Vorzug gewahrt.
Seit dem 11. September 2001 nahm das Bundesverfassungsgericht
vermehrt Stellung zum komplexen Spannungsverhaltnis zwischen
Freiheit und Sicherheit und verwarf viele Sicherheitsgesetze als
verfassungswidrig. Der Autor versteht das Gericht als letzte
Instanz im Staat, welche die Freiheit zu schutzen hat. Als Ergebnis
seiner Analyse zeigt er eine diffuse Rechtsprechungslinie auf, die
das Spannungsverhaltnis zwischen Freiheit und Sicherheit im
Zeitalter des internationalen Terrorismus nicht immer zugunsten der
Freiheit beantwortet. Dennoch ist der Beitrag des Gerichts fur den
Freiheitsschutz unabdingbar.
Die Arbeit erstreckt sich auf eine gesellschafts- und
strafrechtliche Pflichtenanalyse verantwortlicher Bankakteure vor
dem Hintergrund der Banken- und Finanzkrise in den Jahren
2007/2008. Sie widmet sich nach einer oekonomischen Metaanalyse und
einer Tatsachensichtung dieser Krise den Problemkreisen, die sich
aus dem Spannungsfeld internationaler finanzwirtschaftlicher
Bankgeschafte und dem im deutschen Strafgesetzbuch normierten 266
ergeben. Letztendlich zeigt die Arbeit, dass es sich bei den
gepruften wirtschaftlichen Sachverhalten um wirtschaftliche
Konstruktionen in Verfolgung regularer Bankgeschafte handelt, bei
denen Entscheidungstrager aus dem Bankmanagement Pflichten aus 93
AktG gravierend verletzt haben. Daruber hinaus macht sie deutlich,
dass sich diese unter den 266 StGB subsumieren lassen.
Wirtschaftsstrafverfahren in jungerer Zeit haben zu einer
verstarkten Diskussion uber die strafrechtlichen Risiken fur
Unternehmensleiter und Aufsichtspersonen wegen fehlender oder
defizitarer Compliance gefuhrt. Der Autor verfolgt in diesem
Kontext das Anliegen, die Bedeutung des 130 OWiG und hier
insbesondere die Inhalte des Tatbestandsmerkmals "erforderliche
Aufsichtsmassnahmen" zu bestimmen und fur die Ausgestaltung eines
wirksamen Compliance Systems in Unternehmen nutzbar zu machen. Dies
geschieht vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Vorgaben und
umfasst unter anderem auch Fragen der Erforderlichkeit eines
Compliance-Beauftragten, eines Whistleblowing-Systems und von
Unternehmensrichtlinien.
Wahrend sich die Risikogesellschaft zu einer
Sicherheitsgesellschaft wandelt, entsteht im modernen Strafrecht
ein Paradigmenwechsel, wonach das Risiko- zum Gefahrdungsstrafrecht
eskaliert. Der Autor analysiert die vielfaltigen Hintergrunde und
kommt zu dem Ergebnis, dass der Kern und die Loesung der
Legitimationskrise des modernen Gefahrdungsstrafrechts die
Begrifflichkeit des Gefahrdungsvorsatzes ist. Hierzu setzt er sich
mit der jahrzehntelangen Dogmengeschichte des Gefahrdungsvorsatzes
auseinander, die bereits zahlreiche dogmatische Erkenntnisse
hervorgebracht hat. Demgemass rekonstruiert er das Wesen des
Gefahrdungsvorsatzes, das sich auf die Risikoethik grundet, die mit
dem Schuldprinzip und der Perspektive der Freiheit verbunden ist.
Angesichts wirtschaftlicher Krisenerscheinungen, angesichts Rassis
mus und brutaler Burgerkriege in Europa erscheint okologische Mo
dernisierung auf den ersten Blick als wirklichkeitsferne
Perspektive gesellschaftlicher Stabilitat. Wird Umwelt- allerdings
in Zusammen hang mit Sozialvertraglichkeit gesehen, andert sich
dies: Ist - worauf Vieles hindeutet - eine Gesellschaft, die
Umweltprobleme politisch wahrzunehmen und gezielt zu bearbeiten
vermag, noch am ehesten in der Lage, sozial vertragliche und
ausgleichende Strukturen auszubil den, so erhalt die Diskussion
okologischer Modernisierung eine weit uber den technischen
Umweltschutz hinausreichende Bedeutung: Hier geht es nicht nur um
das Verhaltnis zwischen Mensch und Natur, son dern auch um
politisch-institutionelle und soziale Probleme. Im Zei chen der
Umweltproblematik entwickelte Denkmuster komplexer Vernetzung
konnen auch auf das Verhaltnis zwischen Menschen zu ruckgedacht
werden. Schliesslich hat der Umweltbegriff neben seiner
lebensweltlichen auch eine raumliche Welt-Dimension: Umweltden ken
impliziert die Wahrnehmung globaler Problem- und Lebenszu
sammenhange, ein moglicher Anstoss zur Auflosung eines verengten
"Innen-Aussen" -Denkens. In dem vorliegenden Sammelband geht es um
das Verhaltnis von Umweltpolitik und sozialer wie
politisch-institutioneller Innovation. Dabei wird an einen ab
Beginn der achtziger Jahre von Politikwissen schaftlern unter dem
Stichwort "Okologische Modernisierung" aufge nommenen und in den
letzten Jahren insbesondere unter dem Stich wort "Reflexive
Modernisierung" breit gefuhrten Diskurs angeschlos sen.
Berucksichtigt werden aber auch andere Diskurse, so die sozial
wissenschaftliche Steuerungsdiskussion und die allgemeine Debatte
uber eine Modernisierung von Staat und Verwaltung. Der Band kann
dementsprechend als Brucke zwischen der umweltpolitologischen
Fachdiskussion und anderen sozialwissenschaftlichen Diskussions
strangen aufgefasst werden."
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