Wirtschaftsstrafverfahren in jungerer Zeit haben zu einer
verstarkten Diskussion uber die strafrechtlichen Risiken fur
Unternehmensleiter und Aufsichtspersonen wegen fehlender oder
defizitarer Compliance gefuhrt. Der Autor verfolgt in diesem
Kontext das Anliegen, die Bedeutung des 130 OWiG und hier
insbesondere die Inhalte des Tatbestandsmerkmals "erforderliche
Aufsichtsmassnahmen" zu bestimmen und fur die Ausgestaltung eines
wirksamen Compliance Systems in Unternehmen nutzbar zu machen. Dies
geschieht vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Vorgaben und
umfasst unter anderem auch Fragen der Erforderlichkeit eines
Compliance-Beauftragten, eines Whistleblowing-Systems und von
Unternehmensrichtlinien.
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