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With the introduction of the Rome I Regulation, new legislation has become effective in International Contract Law in Europe and Germany. The latest developments are now commented on in best Staudinger quality and thoroughness. This most extensive commentary on the Rome I Regulation also examines questions of detail such as the choice-of-venue and arbitration agreements that are important for daily practice. In addition, particular consideration is devoted to the latest revisions regarding consumer protection for special areas and compulsory insurance contracts in the Introductory Law to the German Civil Code (EGBGB, Articles 46b and c).
With the introduction of the Rome I Regulation, new legislation has become effective in International Contract Law in Europe and Germany. The latest developments are now commented on in best Staudinger quality and thoroughness. This most extensive commentary on the Rome I Regulation also examines questions of detail such as the choice-of-venue and arbitration agreements that are important for daily practice. In addition, particular consideration is devoted to the latest revisions regarding consumer protection for special areas and compulsory insurance contracts in the Introductory Law to the German Civil Code (EGBGB, Articles 46b and c).
Aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen ist es zu einer weltweiten Vernetzung der anwaltlichen Tatigkeit gekommen. Im Rahmen der grenzuberschreitenden anwaltlichen Tatigkeit stellt sich die Frage, welchem Berufsrecht die Anwalte verpflichtet sind. Vor diesem Hintergrund geht diese Arbeit der Frage nach, wie die Verschwiegenheitspflicht, ein zentraler Aspekt des anwaltlichen Berufsrechts, in Deutschland und Frankreich ausgestaltet ist, und welche Konsequenzen sich daraus fur die grenzuberschreitende Tatigkeit eines deutschen Anwalts in Frankreich ergeben. Insbesondere auf die Besonderheit der confidentialite des correspondances wird unter berufsrechtlichen, prozessrechtlichen und strafrechtlichen Gesichtspunkten eingegangen.
Angesichts der steigenden Zahl turkischer Ehen in Deutschland, deutsch-turkischer Ehen und der Zunahme der Doppelstaatigkeit sind sowohl deutsche wie turkische Gerichte auf dem Gebiet des Familienrechts zunehmend mit Fragen des internationalen Privat- und Verfahrensrechts im deutsch-turkischen Rechtsverkehr befasst. Grosse praktische Bedeutung kommt insbesondere der Ehescheidung zu. Die Scheidung von turkischen und deutsch-turkischen Paaren wirft schwierige Fragen im internationalen Privatrecht, bei der internationalen Zustandigkeit der Gerichte sowie der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsurteilen auf. Die Autorin stellt die Rechtslage unter besonderer Berucksichtigung der Rechtspraxis in beiden Landern dar, nimmt zu aktuellen Rechtsproblemen im deutsch-turkischen Rechtsverkehr Stellung und macht konstruktive Vorschlage zur Loesung dieser Probleme.
Angesichts betrachtlicher Rechtsunterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Scheidungsgrunde und der Fortgeltung inhaltlich erheblich voneinander abweichender nationaler Scheidungsrechtskollisionsnormen wird bei gemischt-nationalen Ehen im Scheidungsfalle das forum shopping immer bedeutender. Die Autorin erarbeitet ein Konzept fur ein einheitliches Scheidungskollisionsrecht, das sich die EU-Kommission als Verordnung Rom III zur Aufgabe gemacht hat. Eine Rechtsvergleichung mit anschliessender kritischer Betrachtung der EheVO II sowie die Darstellung des Kompetenzrahmens des Art. 65 EGV pragen die Diskussion um eine Harmonisierung des internationalen Scheidungsrechts. Den Kern der Arbeit bilden alle denkbaren Anknupfungen fur Rom III, deren Vor- und Nachteile unter Auswertung einschlagiger Stellungnahmen im Schrifttum beleuchtet und gegeneinander abgewogen werden.
Grenzuberschreitende Kindesentfuhrung wirft komplexe Rechtsfragen auf, in denen sowohl Regelungen der Europaischen Union als auch voelkerrechtliche Vertrage eine Rolle spielen. Die Autorin geht diesen Fragen nach und bietet Loesungsvorschlage an. Dabei untersucht sie das Zusammenspiel der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brussel IIa) und des Haager Kinderschutzubereinkommens (KSUE) mit dem Haager Kindesentfuhrungsubereinkommen (HKUE) mit Fokus auf dem Kindeswohl. Besondere Aktualitat erhalt das Buch durch bevorstehende Plane der EU zur Reform der Brussel-IIa-Verordnung.
Diese Arbeit eroertert die Frage, inwieweit eine Erstreckung der Zustandigkeitsvorschriften der EuGVO auf Beklagte mit Wohnsitz in einem Drittstaat rechtlich geboten oder erstrebenswert ist. Ferner erfolgt eine Auslegung der durch den Kommissionsvorschlag KOM (2010) 748 endg. vorgeschlagenen besonderen Zustandigkeiten fur Drittstaatensachverhalte, namentlich der Vermoegenszustandigkeit und der Notzustandigkeit. Abschliessend befasst sich das Buch mit der Notwendigkeit der Aufnahme solcher besonderen Gerichtsstande fur Drittstaatenfalle in die EuGVO und enthalt jeweils Formulierungsvorschlage. Die Arbeit verdeutlicht, dass eine Erstreckung der EuGVO auf Drittstaatensachverhalte aus juristischer Sicht zu begrussen ist.
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