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With the introduction of the Rome I Regulation, new legislation has
become effective in International Contract Law in Europe and
Germany. The latest developments are now commented on in best
Staudinger quality and thoroughness. This most extensive commentary
on the Rome I Regulation also examines questions of detail such as
the choice-of-venue and arbitration agreements that are important
for daily practice. In addition, particular consideration is
devoted to the latest revisions regarding consumer protection for
special areas and compulsory insurance contracts in the
Introductory Law to the German Civil Code (EGBGB, Articles 46b and
c).
With the introduction of the Rome I Regulation, new legislation has
become effective in International Contract Law in Europe and
Germany. The latest developments are now commented on in best
Staudinger quality and thoroughness. This most extensive commentary
on the Rome I Regulation also examines questions of detail such as
the choice-of-venue and arbitration agreements that are important
for daily practice. In addition, particular consideration is
devoted to the latest revisions regarding consumer protection for
special areas and compulsory insurance contracts in the
Introductory Law to the German Civil Code (EGBGB, Articles 46b and
c).
Aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen
ist es zu einer weltweiten Vernetzung der anwaltlichen Tatigkeit
gekommen. Im Rahmen der grenzuberschreitenden anwaltlichen
Tatigkeit stellt sich die Frage, welchem Berufsrecht die Anwalte
verpflichtet sind. Vor diesem Hintergrund geht diese Arbeit der
Frage nach, wie die Verschwiegenheitspflicht, ein zentraler Aspekt
des anwaltlichen Berufsrechts, in Deutschland und Frankreich
ausgestaltet ist, und welche Konsequenzen sich daraus fur die
grenzuberschreitende Tatigkeit eines deutschen Anwalts in
Frankreich ergeben. Insbesondere auf die Besonderheit der
confidentialite des correspondances wird unter berufsrechtlichen,
prozessrechtlichen und strafrechtlichen Gesichtspunkten
eingegangen.
Angesichts der steigenden Zahl turkischer Ehen in Deutschland,
deutsch-turkischer Ehen und der Zunahme der Doppelstaatigkeit sind
sowohl deutsche wie turkische Gerichte auf dem Gebiet des
Familienrechts zunehmend mit Fragen des internationalen Privat- und
Verfahrensrechts im deutsch-turkischen Rechtsverkehr befasst.
Grosse praktische Bedeutung kommt insbesondere der Ehescheidung zu.
Die Scheidung von turkischen und deutsch-turkischen Paaren wirft
schwierige Fragen im internationalen Privatrecht, bei der
internationalen Zustandigkeit der Gerichte sowie der gegenseitigen
Anerkennung von Gerichtsurteilen auf. Die Autorin stellt die
Rechtslage unter besonderer Berucksichtigung der Rechtspraxis in
beiden Landern dar, nimmt zu aktuellen Rechtsproblemen im
deutsch-turkischen Rechtsverkehr Stellung und macht konstruktive
Vorschlage zur Loesung dieser Probleme.
Angesichts betrachtlicher Rechtsunterschiede zwischen den
EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Scheidungsgrunde und der
Fortgeltung inhaltlich erheblich voneinander abweichender
nationaler Scheidungsrechtskollisionsnormen wird bei
gemischt-nationalen Ehen im Scheidungsfalle das forum shopping
immer bedeutender. Die Autorin erarbeitet ein Konzept fur ein
einheitliches Scheidungskollisionsrecht, das sich die EU-Kommission
als Verordnung Rom III zur Aufgabe gemacht hat. Eine
Rechtsvergleichung mit anschliessender kritischer Betrachtung der
EheVO II sowie die Darstellung des Kompetenzrahmens des Art. 65 EGV
pragen die Diskussion um eine Harmonisierung des internationalen
Scheidungsrechts. Den Kern der Arbeit bilden alle denkbaren
Anknupfungen fur Rom III, deren Vor- und Nachteile unter Auswertung
einschlagiger Stellungnahmen im Schrifttum beleuchtet und
gegeneinander abgewogen werden.
Grenzuberschreitende Kindesentfuhrung wirft komplexe Rechtsfragen
auf, in denen sowohl Regelungen der Europaischen Union als auch
voelkerrechtliche Vertrage eine Rolle spielen. Die Autorin geht
diesen Fragen nach und bietet Loesungsvorschlage an. Dabei
untersucht sie das Zusammenspiel der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003
(Brussel IIa) und des Haager Kinderschutzubereinkommens (KSUE) mit
dem Haager Kindesentfuhrungsubereinkommen (HKUE) mit Fokus auf dem
Kindeswohl. Besondere Aktualitat erhalt das Buch durch
bevorstehende Plane der EU zur Reform der Brussel-IIa-Verordnung.
Diese Arbeit eroertert die Frage, inwieweit eine Erstreckung der
Zustandigkeitsvorschriften der EuGVO auf Beklagte mit Wohnsitz in
einem Drittstaat rechtlich geboten oder erstrebenswert ist. Ferner
erfolgt eine Auslegung der durch den Kommissionsvorschlag KOM
(2010) 748 endg. vorgeschlagenen besonderen Zustandigkeiten fur
Drittstaatensachverhalte, namentlich der Vermoegenszustandigkeit
und der Notzustandigkeit. Abschliessend befasst sich das Buch mit
der Notwendigkeit der Aufnahme solcher besonderen Gerichtsstande
fur Drittstaatenfalle in die EuGVO und enthalt jeweils
Formulierungsvorschlage. Die Arbeit verdeutlicht, dass eine
Erstreckung der EuGVO auf Drittstaatensachverhalte aus juristischer
Sicht zu begrussen ist.
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