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Die deutsche GmbH ist spatestens seit der EuGH-Entscheidung
"Inspire Art" der Konkurrenz verwandter europaischer
Gesellschaftsformen ausgesetzt. Der vorliegende Tagungsband
vergleicht die unterschiedlichen Rechtsordnungen, beschreibt die
ersten Erfahrungen mit dem Auftreten vor allem der englischen
"Limited" in Deutschland und gewahrt einen Ausblick auf kunftige
europarechtliche Entwicklungen. Mit Beitragen aus notarieller
Praxis, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft dokumentiert der Band
den aktuellen Stand der Diskussion.
"Gerster-Affare," "Kolner-Messe-Skandal" oder der Auftrag der
Bundesnetzagentur fur den Betrieb des eigenen Internetanschlusses:
Nicht nur in den juristischen Fachzeitschriften, sondern auch in
der Tagespresse werden immer wieder Falle bekannt, in denen
staatliche oder staatsnahe Stellen Beschaffungsauftrage ohne ein
geregeltes Vergabeverfahren vergeben haben und die Rechtmassigkeit
dieses Vorgehens infrage gestellt wird. In diesem Zusammenhang ist
oft von einer unzulassigen "De-facto-Vergabe" die Rede.Was genau
verbirgt sich hinter diesem Begriff? Welche Konflikte ergeben sich
daraus fur die beteiligten Vertragsparteien und fur Dritte, die
sich vom Wettbewerb ausgegrenzt fuhlen? Diese Arbeit erlautert
zunachst das Spektrum der De-facto-Vergaben, stellt dann die
Konflikte im Primarrechtsschutzsystem des GWB und auf Ebene des
Unionsrechts dar und widmet sich abschliessend den zivilrechtlichen
Folgen fur solche Vertrage, die vergaberechtswidrig zustande
gekommen sind.
Beschafft ein offentlicher Auftraggeber Leistungen am Markt, so
kann es insbesondere bei komplexen Vorhaben vorkommen, dass ihm
detaillierte Kenntnisse, Fahigkeiten und/oder Erfahrungswerte
fehlen. Zum Ausgleich wird haufig externer Sachverstand in Gestalt
eines Projektanten hinzugezogen. Hat aber der Projektant das
Beschaffungsvorhaben (mit)vorbereitet, so ist er regelmassig auch
an dessen Realisierung interessiert. Insoweit sind die
Unbefangenheit des Auftraggebers sowie die Gleichheit der
Verfahrensteilnehmer gefahrdet, da die Vorbefassung dem
Projektanten tendenziell ein uberlegenes Wissen vermitteln bzw. die
Einflussnahme auf den spateren Vergabewettbewerb ermoglichen kann.
Zur Auflosung der widerstreitenden Interessen wurden die
Projektantenregelungen sowie der Wettbewerbliche Dialog eingefuhrt.
Ziel des Werkes ist es daher, zu untersuchen, inwiefern mittels der
aktuellen Regelungen tatsachlich die bestehenden Probleme aufgelost
bzw. umgangen werden konnen.
Die Kasernenstuben in Neuruppin (Brandenburg) wurden um das Jahr
1740 errichtet und gehoren zu den altesten erhalten gebliebenen
Kasernenanlagen in Brandenburg-Preussen. Die denkmalgeschutzten
Stuben, acht kleine Wohnungen je Haus, wurden seinerzeit von Konig
Friedrich II. an die Bewohner verschenkt. Sie dienen noch heute
Wohnzwecken. Die Rechtsform des Eigentums an den Wohneinheiten wird
unterschiedlich bewertet. Im Grundbuch sind die Stuben z.T. als
ungetrennte Hofraume, z.T. als Miteigentumsanteile eingetragen -
beides entspricht nicht der Rechtslage. Eine Klarung der
Eigentumsform ist dringend geboten, um die Rechtsposition der
Betroffenen zu sichern und die historisch wertvollen Anlagen zu
erhalten. Die vorliegende Arbeit ordnet die Kasernenstuben als
echtes Stockwerkseigentum nach Landesgewohnheitsrecht ein. Am
Beispiel der Kasernenstuben schlagt sie allgemein eine
landesgesetzliche Uberleitung von echtem Stockwerkseigentum in
Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor. Dabei
bewertet sie kritisch die Praktikabilitat einzelner Regelungen des
WEG fur kleinere Wohnanlagen.
Wohnen dem Mietrecht bereits okologische Zielsetzungen inne oder
aber werden diese, nicht zuletzt aufgrund ehrgeiziger nationaler
und internationaler Klimaschutzziele, an das Mietrecht
herangetragen? Dieser Frage geht die Verfasserin nach und
identifiziert als okonomisch-rechtliche Fehlsteuerung im Mietrecht
insbesondere das Kosten-Nutzen-Dilemma, das dem
Umweltschutzgedanken zuwiderlauft. Mietrechtliche Instrumente wie
der okologische Mietspiegel oder der mietereigene Anspruch auf
optimale Warmeversorgung durch das sogenannte Warmecontracting
werden in diesem Werk dargestellt bzw. entwickelt.
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