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Die zwischenstaatliche Kooperation von Steuerbehoerden erlangt
immer groessere Bedeutung. Mit dem Amtshilfeubereinkommen stutzt
die deutsche Finanzverwaltung ihre grenzuberschreitende
Zusammenarbeit seit 2015 erstmals auf ein multilaterales
voelkerrechtliches Abkommen, welches zu einer Vielzahl weiterer
Rechtsgrundlagen hinzutritt. Der Autor hat es sich zur Aufgabe
gemacht, das Amtshilfeubereinkommen umfassend zu analysieren und
seine Einbindung in die deutsche Rechtsordnung aufzuzeigen. Vor
allem wird die Reichweite der Regelungen mit den zuvor bereits
existierenden Rechtsgrundlagen verglichen. Dadurch soll aufgezeigt
werden, inwieweit das Abkommen geeignet ist, die bisherige
grenzuberschreitende Kooperation der deutschen Finanzverwaltung zu
modifizieren bzw. zu intensivieren.
Grenzuberschreitende Steuersachverhalte nehmen zu. Die
Finanzverwaltung steht dadurch vor dem Problem, dass sie aus
Steuerbescheiden vollstrecken moechte, vollstreckbares Vermoegen
sich mitunter aber lediglich im Ausland befindet. Um die
Kooperation der Staaten bei der Beitreibung von Steuerforderungen
zu verbessern, hat die EU die EU-Beitreibungsrichtlinie weitgehend
neugefasst. Bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen enthalten
Vollstreckungshilfeklauseln nach Art des Artikels 27 OECD-MA. Das
Buch untersucht die grenzuberschreitende Hilfe bei der
Steuervollstreckung umfassend und systematisch. Der Autor
beleuchtet ihre Rechtsgrundlagen, grenzt sie von anderen
Kooperationsformen ab, zeigt verfassungsrechtliche Grenzen auf und
behandelt ungeklarte Problemstellungen der Vollstreckungshilfe.
Dieses Buch beschaftigt sich mit den Rechtsgrundlagen, der
Rechtfertigung, den historischen Phanomenen und der
gewohnheitsrechtlichen Verpflichtung zur Gewahrung von fiskalischen
Immunitaten an internationale Organisationen und ihres Personals.
Daruber hinaus vergleicht die Autorin die voelkervertraglich
gewahrten Steuerbefreiungen von internationalen Organisationen und
ihres Personals mit Sitz in Deutschland und setzt sich mit den
Auswirkungen der Steuerbefreiungen im Rahmen der deutschen
Besteuerung auseinander. Abschliessend enthalt das Werk
rechtspolitische Regelungsvorschlage fur eine vereinheitlichende
Kodifikation der fiskalischen Immunitaten aller internationalen
Organisationen und ihres Personals mit Sitz in Deutschland.
Der Bruch von Voelkervertragsrecht durch den deutschen Gesetzgeber
in Gestalt des Treaty Overriding ist ein verbreitetes Phanomen im
Bereich des Internationalen Steuerrechts. Dieses Buch erfasst das
Treaty Overriding in seiner einfach-, voelker- und
verfassungsrechtlichen Dimension und entwickelt einen
verfassungsrechtlichen Rahmen fur dieses gesetzgeberische Vorgehen.
Der Autor zeigt, dass aus der u.a. vom Bundesverfassungsgericht in
mehreren Entscheidungen betonten, als Verfassungsgrundsatz
einzuordnenden Voelkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes eine
nach Regelungsbereichen "abgestufte Bindungswirkung" fur den
Gesetzgeber abzuleiten ist. Anhand dieses Massstabs uberpruft er
zwei Treaty Overriding-Vorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit dem
Verfassungsrecht. Der Treaty Overriding-Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.2015 wird auf Grundlage der
Untersuchungsergebnisse bewertet.
Die Auslegung des Teilbetriebsbegriffes im Steuerrecht beschaftigt
seit Jahrzehnten Rechtsprechung und Wissenschaft. Im Rahmen des
Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) werfen die Umstrukturierung der
Einbringungstatbestande durch das SEStEG 2006 neue Fragen zum
Verstandnis des Teilbetriebes auf. Der Autor untersucht
insbesondere die europarechtlichen und verfassungsrechtlichen
Pramissen bei der Auslegung der 20 und 24 UmwStG und analysiert
Widerspruche in der Begrundung und Systematik der AEnderung des
UmwStG. Auf dieser Grundlage stellt er die Auslegung des
Teilbetriebsbegriffes in den neu gefassten Einbringungstatbestanden
des UmwStG dar.
Dieses Buch untersucht eines der wichtigsten Ziele im
internationalen Steuerrecht: die Vermeidung der doppelten oder
mehrfachen Besteuerung von naturlichen oder juristischen Personen.
Um eine solche zu verhindern, vereinbaren Staaten im Regelfall so
genannte Doppelbesteuerungsabkommen miteinander. Diese orientieren
sich regelmassig am OECD-Musterabkommen. Wenn eine Person in mehr
als zwei Staaten ansassig ist, mussen mehrere, jeweils bilateral
vereinbarte Abkommen "zusammenwirken", um eine doppelte oder
mehrfache Besteuerung zu vermeiden. Der Autor untersucht unter
Einbeziehung des OECD-Musterkommentars, inwieweit dies gelingt. Er
hinterfragt kritisch die im OECD-Musterkommentar seit dem Jahr 2008
vorgesehene, "neue" Vorgehensweise. Durch spezielle Interpretation
des Artikel 4 Absatz 1 Satz 2 des OECD-Musterabkommens soll sowohl
eine doppelte oder mehrfache Besteuerung vermieden als auch eine
Nichtbesteuerung von Einkunften verhindert werden.
Das Buch untersucht Inhalt, Rechtsgrundlagen und Bedeutung des
"Grundsatzes der steuerlichen Neutralitat". Kaum ein anderes
Schlagwort findet in die umsatzsteuerliche Rechtsprechung des EuGH
so haufig Eingang. Ausgehend von einer umfassenden
Rechtsprechungsanalyse fuhrt Cornelia Zirkl eine systematische
Herleitung des Neutralitatsgrundsatzes aus dem Sekundarrecht sowie
aus dem Primarrecht - insbesondere den Unionsgrundrechten - durch.
Dabei nimmt sie auch die Bindungswirkung der EU-Grundrechtecharta
im nationalen Umsatzsteuerrecht und den verbleibenden Einfluss
nationaler Grundrechte in den Blick. Weitere Themen sind die
Rechtsfolgen von Neutralitatsverletzungen durch den europaischen
und nationalen Gesetzgeber sowie Rechtsschutzfragen.
Bei einem vorgepragten Ermessen kann nach der Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs auf die Begrundung des Ermessens verzichtet
werden. Diese Folge uberrascht, weil eine mangelnde Begrundung der
Ermessensentscheidung grundsatzlich einen Ermessensfehler
indiziert. Die Arbeit analysiert diese Rechtsprechung.
Anschliessend geht sie auf die dieser Figur zumindest eng verwandte
Form des intendierten Ermessens ein. Jan Popel differenziert
zwischen den beiden Begriffen und ordnet sie in die
Ermessensdogmatik ein. Beide Figuren sind von der
Ermessensreduzierung auf Null abzugrenzen. Der Autor macht einen
rechtspolitischen Vorschlag. Das Ermessen ist in bestimmten
Konstellationen vorgepragt oder intendiert. Eine Begrundung der
Ermessenserwagungen ist in beiden Fallen nicht erforderlich.
Im Rahmen der Aufarbeitung der globalen Finanzkrise von 2007
erschallte in der europaischen OEffentlichkeit der Ruf nach einer
Finanztransaktionssteuer. Der Finanzsektor sollte hierdurch einen
"fairen und substantiellen" Beitrag zur Bewaltigung der
Krisenfolgen leisten. Da uber eine unionsweite Einfuhrung keine
Einigkeit erzielt werden konnte, entschlossen sich u.a. Deutschland
und Frankreich, die Steuer unter Nutzung des bislang ein
Schattendasein fristenden unionsrechtlichen Instituts der
Verstarkten Zusammenarbeit vorerst nur in ihrem Staatsgebiet zu
etablieren. Die Untersuchung befasst sich mit der Frage, ob diese
Rechtsetzungsinitiative die den Unionsvertragen und dem anwendbaren
Voelkerrecht diesbezuglich zu entnehmenden formellen und
materiellen Anforderungen beachtet.
Der Begriff der Betriebsstatte ist zentrales Merkmal bei der
Besteuerung grenzuberschreitender Unternehmenstatigkeit. Der Autor
gibt einen UEberblick uber die Besteuerung von Betriebsstatten in
Russland und untersucht die Auslegung der Betriebsstattenbegriffe
im deutschen und im russischen Ertragsteuerrecht und im
DBA-Russland. Der Vergleich legt die Konflikte offen, die beim
deutsch-russischen Betriebsstatteneinsatz entstehen koennen.
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