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Die zwischenstaatliche Kooperation von Steuerbehoerden erlangt immer groessere Bedeutung. Mit dem Amtshilfeubereinkommen stutzt die deutsche Finanzverwaltung ihre grenzuberschreitende Zusammenarbeit seit 2015 erstmals auf ein multilaterales voelkerrechtliches Abkommen, welches zu einer Vielzahl weiterer Rechtsgrundlagen hinzutritt. Der Autor hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Amtshilfeubereinkommen umfassend zu analysieren und seine Einbindung in die deutsche Rechtsordnung aufzuzeigen. Vor allem wird die Reichweite der Regelungen mit den zuvor bereits existierenden Rechtsgrundlagen verglichen. Dadurch soll aufgezeigt werden, inwieweit das Abkommen geeignet ist, die bisherige grenzuberschreitende Kooperation der deutschen Finanzverwaltung zu modifizieren bzw. zu intensivieren.
Grenzuberschreitende Steuersachverhalte nehmen zu. Die Finanzverwaltung steht dadurch vor dem Problem, dass sie aus Steuerbescheiden vollstrecken moechte, vollstreckbares Vermoegen sich mitunter aber lediglich im Ausland befindet. Um die Kooperation der Staaten bei der Beitreibung von Steuerforderungen zu verbessern, hat die EU die EU-Beitreibungsrichtlinie weitgehend neugefasst. Bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen enthalten Vollstreckungshilfeklauseln nach Art des Artikels 27 OECD-MA. Das Buch untersucht die grenzuberschreitende Hilfe bei der Steuervollstreckung umfassend und systematisch. Der Autor beleuchtet ihre Rechtsgrundlagen, grenzt sie von anderen Kooperationsformen ab, zeigt verfassungsrechtliche Grenzen auf und behandelt ungeklarte Problemstellungen der Vollstreckungshilfe.
Dieses Buch beschaftigt sich mit den Rechtsgrundlagen, der Rechtfertigung, den historischen Phanomenen und der gewohnheitsrechtlichen Verpflichtung zur Gewahrung von fiskalischen Immunitaten an internationale Organisationen und ihres Personals. Daruber hinaus vergleicht die Autorin die voelkervertraglich gewahrten Steuerbefreiungen von internationalen Organisationen und ihres Personals mit Sitz in Deutschland und setzt sich mit den Auswirkungen der Steuerbefreiungen im Rahmen der deutschen Besteuerung auseinander. Abschliessend enthalt das Werk rechtspolitische Regelungsvorschlage fur eine vereinheitlichende Kodifikation der fiskalischen Immunitaten aller internationalen Organisationen und ihres Personals mit Sitz in Deutschland.
Der Bruch von Voelkervertragsrecht durch den deutschen Gesetzgeber in Gestalt des Treaty Overriding ist ein verbreitetes Phanomen im Bereich des Internationalen Steuerrechts. Dieses Buch erfasst das Treaty Overriding in seiner einfach-, voelker- und verfassungsrechtlichen Dimension und entwickelt einen verfassungsrechtlichen Rahmen fur dieses gesetzgeberische Vorgehen. Der Autor zeigt, dass aus der u.a. vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen betonten, als Verfassungsgrundsatz einzuordnenden Voelkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes eine nach Regelungsbereichen "abgestufte Bindungswirkung" fur den Gesetzgeber abzuleiten ist. Anhand dieses Massstabs uberpruft er zwei Treaty Overriding-Vorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht. Der Treaty Overriding-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.2015 wird auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse bewertet.
Die Auslegung des Teilbetriebsbegriffes im Steuerrecht beschaftigt seit Jahrzehnten Rechtsprechung und Wissenschaft. Im Rahmen des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) werfen die Umstrukturierung der Einbringungstatbestande durch das SEStEG 2006 neue Fragen zum Verstandnis des Teilbetriebes auf. Der Autor untersucht insbesondere die europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Pramissen bei der Auslegung der 20 und 24 UmwStG und analysiert Widerspruche in der Begrundung und Systematik der AEnderung des UmwStG. Auf dieser Grundlage stellt er die Auslegung des Teilbetriebsbegriffes in den neu gefassten Einbringungstatbestanden des UmwStG dar.
Dieses Buch untersucht eines der wichtigsten Ziele im internationalen Steuerrecht: die Vermeidung der doppelten oder mehrfachen Besteuerung von naturlichen oder juristischen Personen. Um eine solche zu verhindern, vereinbaren Staaten im Regelfall so genannte Doppelbesteuerungsabkommen miteinander. Diese orientieren sich regelmassig am OECD-Musterabkommen. Wenn eine Person in mehr als zwei Staaten ansassig ist, mussen mehrere, jeweils bilateral vereinbarte Abkommen "zusammenwirken", um eine doppelte oder mehrfache Besteuerung zu vermeiden. Der Autor untersucht unter Einbeziehung des OECD-Musterkommentars, inwieweit dies gelingt. Er hinterfragt kritisch die im OECD-Musterkommentar seit dem Jahr 2008 vorgesehene, "neue" Vorgehensweise. Durch spezielle Interpretation des Artikel 4 Absatz 1 Satz 2 des OECD-Musterabkommens soll sowohl eine doppelte oder mehrfache Besteuerung vermieden als auch eine Nichtbesteuerung von Einkunften verhindert werden.
Das Buch untersucht Inhalt, Rechtsgrundlagen und Bedeutung des "Grundsatzes der steuerlichen Neutralitat". Kaum ein anderes Schlagwort findet in die umsatzsteuerliche Rechtsprechung des EuGH so haufig Eingang. Ausgehend von einer umfassenden Rechtsprechungsanalyse fuhrt Cornelia Zirkl eine systematische Herleitung des Neutralitatsgrundsatzes aus dem Sekundarrecht sowie aus dem Primarrecht - insbesondere den Unionsgrundrechten - durch. Dabei nimmt sie auch die Bindungswirkung der EU-Grundrechtecharta im nationalen Umsatzsteuerrecht und den verbleibenden Einfluss nationaler Grundrechte in den Blick. Weitere Themen sind die Rechtsfolgen von Neutralitatsverletzungen durch den europaischen und nationalen Gesetzgeber sowie Rechtsschutzfragen.
Bei einem vorgepragten Ermessen kann nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auf die Begrundung des Ermessens verzichtet werden. Diese Folge uberrascht, weil eine mangelnde Begrundung der Ermessensentscheidung grundsatzlich einen Ermessensfehler indiziert. Die Arbeit analysiert diese Rechtsprechung. Anschliessend geht sie auf die dieser Figur zumindest eng verwandte Form des intendierten Ermessens ein. Jan Popel differenziert zwischen den beiden Begriffen und ordnet sie in die Ermessensdogmatik ein. Beide Figuren sind von der Ermessensreduzierung auf Null abzugrenzen. Der Autor macht einen rechtspolitischen Vorschlag. Das Ermessen ist in bestimmten Konstellationen vorgepragt oder intendiert. Eine Begrundung der Ermessenserwagungen ist in beiden Fallen nicht erforderlich.
Im Rahmen der Aufarbeitung der globalen Finanzkrise von 2007 erschallte in der europaischen OEffentlichkeit der Ruf nach einer Finanztransaktionssteuer. Der Finanzsektor sollte hierdurch einen "fairen und substantiellen" Beitrag zur Bewaltigung der Krisenfolgen leisten. Da uber eine unionsweite Einfuhrung keine Einigkeit erzielt werden konnte, entschlossen sich u.a. Deutschland und Frankreich, die Steuer unter Nutzung des bislang ein Schattendasein fristenden unionsrechtlichen Instituts der Verstarkten Zusammenarbeit vorerst nur in ihrem Staatsgebiet zu etablieren. Die Untersuchung befasst sich mit der Frage, ob diese Rechtsetzungsinitiative die den Unionsvertragen und dem anwendbaren Voelkerrecht diesbezuglich zu entnehmenden formellen und materiellen Anforderungen beachtet.
Der Begriff der Betriebsstatte ist zentrales Merkmal bei der Besteuerung grenzuberschreitender Unternehmenstatigkeit. Der Autor gibt einen UEberblick uber die Besteuerung von Betriebsstatten in Russland und untersucht die Auslegung der Betriebsstattenbegriffe im deutschen und im russischen Ertragsteuerrecht und im DBA-Russland. Der Vergleich legt die Konflikte offen, die beim deutsch-russischen Betriebsstatteneinsatz entstehen koennen.
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