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Husserls Phanomenologie ist als Erscheinungslehre auf den logischen
Urteils- und Formenkanon angewiesen und partiell mit ihm identisch.
Daruber hinaus ist sie als transzendentale Logik die Begrundung
jeder formallogischen Urteilstatigkeit, d. h. sie ist eine
Wahrheitslehre vor dem Hintergrund der Bestimmung und Anwendung des
Urteils sowie seiner Verlaufsgesetze. Die Analyse der einschlagigen
Schriften und Vorlesungsmanuskripte Husserls von den Logischen
Untersuchungen bis hin zu Erfahrung und Urteil soll dazu dienen,
den bislang oftmals zu Unrecht vernachlassigten, aber gleichwohl
konstitutiven Zusammenhang zwischen Phanomenologie, Urteilslehre
und Wahrheitserkenntnis aufzuweisen.
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