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27,16 m; installierte Leistung 2050 MW, Jahresproduktion Im Regeljahr 10,5 Milliarden kWh. Vollkommen symmetrische Anordnung: mittige Wehranlagen mit insgesamt 14 Wehrfeldern je 25m Breite. Daran beidseitig anschliessend je ein Krafthaus mit 6 Maschinensatzen a 171MW und je Ufer eine zweistufige Kammerschleuse mit Kammergrossen von je 34 X 310m. Gesamtkosten ca. 450 Mio US-$ (Abb. 6). Abb. 6. Das fertiggestellte Kraftwerk am Eisernen Tor (rumanische Seite) Die untere Donau Die Sicherung des Unterwassers des "Eisernen Tores" machte es notwendig, ein entsprechend grosses Unterliegerwerk anzuordnen. Erst durch dieses ist es moglich, einerseits der naturlichen Eintiefung zu begegnen und andererseits einen allfalligen Schwellbetrieb ohne Storung der Schiff fahrt im Unterwasserbereich zu ermoglichen. Es wurde daher ein weiteres rumanisch-jugoslawisches Gemeinschaftswerk "Derdap II" bzw. "Portile de Fier II" geplant, wobei eine naturliche Insel im Strom in der Nahe des Grenzflusses Timok bei Strom-km 855 ausgenutzt wird. Mit einer instal lierten Leistung von 400 MW soll eine Jahresarbeit von 2400 GWh erzielt werden. Ursprunglich war ein grosseres Werk unter Einbeziehung von Bulgarien bei Vidin-Calafat geplant. Dies wurde jedoch zugunsten eines grosseren Gemeinschaftswerkes zwischen Rumanien und Bulgarien fallen gelassen. Diese Staustufe in der Nahe des bulgarischen Ortes Nikopolliegt bei Strom-km 597 und erhalt bei einer Nettofallhohe von ca. 9 m eine installierte Leistung von ca. 7 50 MW. Erwartete Jahresarbeit 3800 GWh. Ebenfalls als bulgarisch-rumanisches Gemeinschaftswerk soll eine Anlage bei Cernavoda errichtet werden. Fallhohe ca. 5 m, installierte Leistung 400 MW, Jahresarbeit 3000 GWh."
3. Zusammenfassung I. Der N ordwestdeutsche Kustenraum ist aufgrund seiner uberkommenen Wirtschaftsstruktur und wegen seiner Lage am Rande der westeuropaischen Wirtschaftsagglomeration hinter der Ent- wicklung in anderen Teilen des Bundesgebietes zuruckgeblieben. Ohne eine auf Schwerpunkte abgestellte die Landergrenzen uberschreitende staatliche Entwicklungspolitik wird er den Ruck- stand aus eigener Kraft nicht uberwinden. 2. Die naturlichen und teilweise auch die wirtschaftlichen Grundlagen des Kustenraumes bieten genugend Ansatzpunkte fur eine zukunftsorientierte Entwicklungspolitik, vor aHem: die Seehafen an der Nordsee und Ostsee, die besonderen Standortqualitaten fur die Ansiedlung von GroBindustrien und von Kraft- werken an den Unterlaufen der Strome, der hohe Freizeit- und Erholungswert der Inseln, Kusten, Seen und Heidegebiete. 3. Die zu erwartende Stagnation, wenn nicht Abnahme der BevOlkerung, gibt die Chance fur Stadt- und Dorferneuerung, durch die der Raum sich den veranderten gesell- eine umfassende schaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Anforderungen anpassen kann. Dabei muB die Siedlungsstruktur sich starker als bislang an dem spezifischen Charakter der verschiedenen Raum- kategorien orientieren. 4. Verkehr und Energie sowie Bildungseinrichtungen verdienen dabei besondere Beachtung, urn durch optimale ErschlieBung des Raumes, durch ausreichende BereitsteHung preiswerter Energie sowie durch ein breit gefachertes Bildungsangebot die vorhandenen Entwicklungsaktivitaten zu fOrdern und neue zu stimulieren. 5. Von groBer Bedeutung ist die beschleunigte Einleitung oder Fortsetzung von MaBnahmen zum Umweltschutz und zur Landespflege, urn die noch in groBerem Umfang vorhandenen relativ unzerstorten Flachen in ihren natiirlichen Funktionen zu erhalten und zu sichern.
127 Abweichung von der Kostengrundlage moglich sein solI. Auch hierbei ist anzustreben, daB die Eigeneinnahmen der Hafen aIle ihre Kosten decken. 9. Es werde sich daher eine langsame Angleichung der Hafengebuhren ergeben, vielleicht auch eine gewisse Harmonisierung der Usancen. 10. Die Arbeitsverhaltnisse in den Seehafen seien ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor. In der Vergangenheit habe sich der Wettbewerb zwischen den Hafen des Ofteren auf dem Rucken der Hafenarbeiter abgespielt. Dies konne durch eine europaische Zusammenarbeit vermieden werden. 11. Es konne ein standiger AusschuB aus politisch verantwortlichen Vertretern der einzelnen Seehafen unter Vorsitz der Kommission geschaffen werden, der Informationen sammelt und dem die Kommission Fragen zur Stellungnahme zuleiten konne. Diesem standigen AusschuB konne als Aufgabe in der 1. Stufe die Information, in einer zweiten die Konsultation und in der dritten schlieBlich die Koordinierung der Hafenpolitik zugewiesen werden. 12. Subventionen an Hafenindustrien sollten als unzulassig angesehen werden, sofern sie das ausschlieBliche Ziel haben, den Umschlag der betreffenden Industrien in einen bestimmten Hafen zu ziehen. 13. 1m Zuge der Regionalpolitik der Gemeinschaft konne die Industrieansiedlung in Hafen zu- ruckgebliebener Gebiete selektiv durch die Offentliche Hand gefordert werden. 14. Bezuglich der Hinterlandverkehre sollte es das wichtigste Ziel der gemeinsamen europaischen Hafenpolitik sein, das Gewirr von Bevorteilungen und Benachteiligungen durch gesetzgeberische MaBnahmen, die wieder durch andere Vor- und Nachteile ausgeglichen werden, zu beseitigen. Hier- zu muBten den Binnenverkehrstragern auf allen Leitungswegen ihre vollen Wegekosten angelastet, die Tarifvorschriften fUr aIle Leitungswege gleichgestaltet und die Steuer- und Sozialvorschriften harmonisiert werden.
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