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Die Steuererklarung ist das Ruckgrat des modernen
Besteuerungsverfahrens, die Steuererklarungspflicht wesentliche
Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen. Durch die Moeglichkeit,
die Steuererklarung elektronisch an die Finanzbehoerde zu
ubermitteln (ELSTER), und den automatisierten Steuervollzug haben
sich neue Fragestellungen ergeben. Ihre Behandlung steht im
Mittelpunkt dieser Arbeit, die besonderen Fokus auf das
modernisierte Besteuerungsverfahren und die
Verfahrensleistungsfahigkeit des Steuerpflichtigen legt. Der Autor
verortet die Verfahrensleistungsfahigkeit zunachst grundrechtlich
und entwickelt sie bereichsspezifisch fur das Steuerverfahren,
bevor er die gefundenen Ergebnisse auf die verschiedenen Stationen
des Besteuerungsverfahrens und auf das Steuerstrafverfahren
ubertragt.
Die Umsatzsteuer ist eine "EU-Steuer". Nationales Recht und
Unionsrecht sind eng miteinander verzahnt. Nach der
EuGH-Entscheidung Akerberg Fransson gelten im gesamten Bereich der
Mehrwertsteuer die in der Charta der Grundrechte der EU verankerten
Grundrechte. Dazu zahlt auch der unionsrechtliche allgemeine
Gleichheitssatz. Der EuGH bezieht sich in mehreren hundert
Entscheidungen als Gerechtigkeitspostulat jedoch nicht auf das
allgemeine Gleichheitsrecht, sondern auf den "Grundsatz der
Neutralitat der Mehrwertsteuer". Gegenstand der Untersuchung ist
die Frage, ob geltende Bestimmungen der
Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zum Vorsteuerabzug das allgemeine
Gleichheitsrecht des Unternehmers verletzen.
Steuerrecht ist kein Wettbewerbsrecht. Soweit konkurrierende
Marktteilnehmer aber steuerrechtlich unterschiedlich behandelt
werden, droht eine Beeintrachtigung des Wettbewerbs durch den
Staat. Aus diesem Grund enthalt das Steuerrecht mehrere
"Wettbewerbsschutzklauseln", die einzelfallbezogen eine
Beeintrachtigung des Wettbewerbs verhindern sollen. Dadurch erfullt
das Steuerrecht wettbewerbsrechtliche Funktionen. In der Folge
mussen die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte als
Wettbewerbsbehoerden und Wettbewerbsgerichte tatig werden.
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist daher die Frage, ob
die mit einem erheblichen empirischen Aufwand sowie einer wertenden
Betrachtung verbundene Prufung eines Wettbewerbsverhaltnisses im
steuerlichen Massenverfahren uberhaupt hinreichend prazise
geleistet werden kann. Und weiter, ob auch die Vornahme der
wettbewerbspolitischen Prognose- und Bewertungsentscheidung zur
Feststellung einer Wettbewerbsbeeintrachtigung durch die auf
Vollzug angelegte Finanzverwaltung tatsachlich sachgerecht ist.
Denn letztlich trifft diese und nicht der Gesetzgeber die
Abwagungsentscheidung zwischen dem Gemeinwohlzweck der
Steuervergunstigung und einer drohenden
Wettbewerbsbeeintrachtigung.
Die Finanzbehoerden haben in jungerer Zeit in einigen Fallen
Rechtsbehelfe der Steuerpflichtigen gegen deren Steuerbescheide zum
Anlass genommen, die streitigen Betrage gegen deren Willen
auszusetzen. Ein solches Vorgehen ist aus staatlicher Sicht mit
Blick auf die bei Unterliegen des Rechtsbehelfsfuhrers verwirkten
Aussetzungszinsen in kapitalmarktferner Hoehe (6 % p.a.) lukrativ,
wohingegen letzterem neben dem Aussetzungszinsrisiko die Chance auf
eigene Zinsanspruche im Obsiegensfalle in selbiger Hoehe genommen
wird. Der Autor untersucht diese atypische Aussetzungssituation. Er
pruft, ob eine solche aufgedrangte Aussetzung der Vollziehung
generell ermessensfehlerhaft ist und welche Auswirkungen das
Zusammenspiel zwischen Aussetzungs-, Zinsfestsetzungs- und
Zinsverzichtsverfahren fur die Rechtsschutzmoeglichkeiten des
Betroffenen hat.
Gewinner des WRT-Preises Hagener Bilanz- und Steuergesprache 2019
Gewinner des Preises fur hervorragende interdisziplinare
Doktorarbeiten der Gesellschaft der Freunde der Ruhr-Universitat
Bochum e.V. 2019 Gewinner des 14. Aulinger-Preises 2018 Die
Verzinsung im Steuerschuldverhaltnis erfolgt seit jeher mit einem
Zinssatz von 6 %. Die Herkunft des Zinssatzes wurde praktisch nie
hinterfragt. Seit sich das Zinsniveau an den Kapitalmarkten auf
einem historischen Tiefstand befindet, mehrt sich jedoch Kritik an
dem dazu vergleichsweise hohen Zinssatz. Der Band versucht, dieser
Debatte ein Fundament zu geben. Dazu verfolgt der Autor die
Verzinsung im Steuerschuldrecht ausfuhrlich auf ihren historischen
Ursprung zuruck und setzt die Verzinsung erstmalig
finanzmathematisch in Relation zu einer marktublichen Verzinsung.
Zudem stellt er ein Modell vor, um die Verhaltnismassigkeitsprufung
objektiv greifbar zu machen. Abschliessend zeigt die Untersuchung
umfassende Reformvorschlage fur die steuerrechtlichen
Zinsregelungen auf und bietet dazu eigens einen vollstandigen
Gesetzesentwurf (das Steuergirokonto).
Die Arbeit der umsatzsteuerlichen Unternehmer umfasst nicht nur die
eigene Berufsausubung. Sie umfasst vielmehr auch die Leistung des
Unternehmers, im Dienste und fur Rechnung des Staates als
"Steuereinsammler" zu fungieren, ohne dafur in jedweder Weise
entlohnt zu werden. Der private Unternehmer sollte daher von seinem
staatlichen Dienstherrn ohne viel Aufwand erfahren, wie er seine
Aufgabe planungssicher zu erfullen hat. Gegenstand der vorliegenden
Untersuchung ist daher die Frage, ob die Belastungen des
umsatzsteuerlichen Unternehmers staatlicherseits ausgeglichen
werden mussen, ob das geltende Recht bereits eine taugliche
Ausgleichsregelung bereithalt und sollte dies nicht der Fall sein,
wie eine taugliche Ausgleichsregelung ausgestaltet sein musste.
Die Untersuchung uber steuerliche Nichtanwendungsgesetze nimmt
ihren Ausgang in der Breitenwirkung und der Veroeffentlichung der
Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH). Die Arbeit zeigt die
verschiedenen Reaktionsmoeglichkeiten der Exekutive und Legislative
auf die Rechtsprechung des BFH. Das Nichtanwendungsgesetz steht
hierbei im Fokus der Betrachtung, weshalb mehr als 160 steuerliche
Nichtanwendungsgesetze systematisch analysiert und typologisiert
werden. Die verfassungsrechtlichen Fragestellungen von
Nichtanwendungsgesetzen werden insbesondere unter den Aspekten der
Gewaltenteilung, Gewaltenbindung und des Gesetzgebungsverfahrens
thematisiert. Eine rechtspolitische Wurdigung der
Nichtanwendungsgesetzgebung rundet die umfassende Darstellung der
steuerlichen Nichtanwendungsgesetze ab.
Mit Einfuhrung der Abgeltungsteuer ist ein neues Zeitalter in der
Besteuerung von Kapitaleinkunften angebrochen. Hiermit einher gehen
neben einer Vielzahl einfach-rechtlicher Fragen vor allem Fragen
nach der verfassungsrechtlichen Zulassigkeit einer solchen, auf den
ersten Blick verlockend unkompliziert erscheinenden anonymen
Brutto-Quellensteuer. Deren Beantwortung steht im Mittelpunkt
dieses Werks. Erganzend wird aber auch auf konnexe
steuerpolitische, steuersystematische und europarechtliche Fragen
eingegangen, die gerade durch die in jungster Vergangenheit zu
beobachtende internationale Entwicklung im Bereich des
Informationsaustausches von Steuerdaten an Bedeutung gewonnen
haben. Im Ergebnis besteht die Abgeltungsteuer die
verfassungsrechtliche Prufung eindeutig nicht.
Das Themengebiet Compliance hat innerhalb der letzten Jahre einen
rasanten Bedeutungszuwachs erfahren. Diese Untersuchung leistet
einen Beitrag zur Konkretisierung der Compliance-Pflichten im
Konzern. Konkret wird der Frage nachgegangen, unter welchen
Umstanden das geschaftsfuhrende Organ einer herrschenden
Gesellschaft fur Compliance-Verstoesse in Tochtergesellschaften
haftet. Ziel ist es, die rechtlich notwendigen und rechtlich
zulassigen Massnahmen des geschaftsfuhrenden Organs der
herrschenden Gesellschaft genauer zu bestimmen. Die Arbeit geht
dabei von der Pramisse aus, dass es sich bei der herrschenden
Gesellschaft um eine GmbH oder eine AG handelt, welche eine
einheitliche Leitung im Sinne von 18 AktG ausubt. Im Ergebnis
entwickelt die Arbeit einen Mindeststandard der notwendigen
Compliance-Massnahmen im Konzern.
Der Autor befasst sich mit dem Rechtsschutz bei uberlangen
steuerprozessualen Verfahren. Im Zentrum der Untersuchung steht das
Gesetz uber den Rechtschutz bei uberlangen Gerichtsverfahren. Der
Autor geht dabei der Frage nach, ob der Gesetzgeber den an ihn
adressierten Handlungsauftrag in UEbereinstimmung mit (steuer-)
verfassungsrechtlichen Vorgaben ausgefullt hat. Im ersten Teil der
Untersuchung werden die fur die Beantwortung dieser Frage
erforderlichen aber zugleich auch allgemein gultigen dogmatischen
Grundlagen herausgearbeitet. Der zweite Teil der Untersuchung
widmet sich sodann dem Gesetz uber den Rechtsschutz bei uberlangen
Gerichtsverfahren und nimmt den (steuer-) verfassungsrechtlichen
Prufstand auf. Trager des AULINGER-PREISES 2018
Der Autor befasst sich mit dem Umsatzsteuerverfahren und der
Insolvenz und zeigt im Zuge dessen das strukturelle
Spannungsverhaltnis zwischen Steuer- und Insolvenzrecht auf. Dieses
kommt besonders bei der Umsatzsteuer zum Tragen. Ein Grund dafur
ist die mangelnde Berucksichtigung steuersystematischer Wertungen
durch den von der Insolvenzordnung vorgegebenen normativen Rahmen.
Dem sind die Gesetzgebung und allen voran der V. Senat des
Bundesfinanzhofs mit einer Rechtsprechungsserie in jungerer Zeit
entgegengetreten. Anlasslich dessen untersucht dieses Buch die
Gemengelage des Umsatzsteuerinsolvenzrechts in einfach-,
verfassungs- und unionsrechtlicher Hinsicht.
Der Appell an Unternehmen, ihrer "Verantwortung" gerecht zu werden,
ist ebenso alt wie aktuell. Bereits seit einiger Zeit wird uber
Ausmass und Konzeption unternehmerischer Verantwortungsubernahme
unter dem Begriff "Corporate Social Responsibility" (CSR)
diskutiert. CSR wurde dabei lange in einem nicht-rechtlichen, weil
"freiwilligen" Bereich verortet und gerade als (globale)
Alternative zur hoheitlichen Regulierung verstanden. Zuletzt haben
jedoch auch staatliche und uberstaatliche Stellen die Dynamik der
Thematik aufgegriffen, sodass vermehrt von einer "Verrechtlichung"
der CSR gesprochen wird. Diese These greift das Buch auf, indem es
das vielfaltige Normenmaterial der CSR-Politik identifiziert und
strukturiert und damit einen Zugang zu einer rechtlichen
Betrachtung der Thematik schafft.
Das Buch bietet eine Definition des Begriffes Tax Compliance und
eine Einordnung dieser in das Unternehmensgefuge unter Eroerterung
der Implementierung von Tax Compliance im Verhaltnis zu
UEberwachungs- und Risikosteuerungssystemen. Der Autor stellt die
Phanomenologie systemischer Steuerrisiken internationaler
Unternehmen beruhend auf Anregungen der Praxis anhand verschiedener
Referenzbeispiele dar. Ein zusatzlicher Perspektivwechsel zur
Sorgfalt des Vorstands statuiert eine Pflicht zur Tax Compliance
und schliesst eine Definition moeglicher Anforderungen und
Massstabe fur das Vorstandshandeln im Lichte von Tax Compliance
unter Fokussierung auf die Normen 76 I, 93 I, II AktG, 130 OWiG
sowie 69 i.V.m. 34 I, 35 AO an. Zuletzt diskutiert der Autor eine
Best Practice fur Tax Compliance.
Gegenstand des Buches ist die Nichtzulassungsbeschwerde (NZB), der
in einer nur zweistufigen Finanzgerichtsbarkeit erhebliche
Bedeutung zukommt und deren Zahl in der Gerichtspraxis die der
Revisionen seit Jahren deutlich ubertrifft. Gleichzeitig stehen
einer enorm hohen Zahl erfolgloser NZBen uber Jahre hinweg aber
durchschnittlich nur ca. 13 % erfolgreiche NZBen gegenuber. Die
daraus ersichtliche ausserst restriktive Zulassungspraxis des BFH
ist dem Autor zufolge jedoch im Hinblick auf einen effektiven
zweitinstanzlichen Finanzrechtsschutz nicht hinnehmbar. Vielmehr
besteht das Bedurfnis und die Notwendigkeit einer erweiterten sowie
individualrechtsschutzgewahrenden verfassungskonformen Auslegung
der Revisionszulassungsgrunde des 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 FGO und
einer Lockerung der Anforderungen an das Begrundungsniveau einer
NZB.
Wahrend das Phanomen Tax Compliance zumeist mit der naturlichen
Interessendivergenz zwischen Steuerpflichtigen und Staat assoziiert
wird, liegt der Untersuchung die Idee einer Kooperationskultur
zwischen Unternehmen und Verwaltung zugrunde. Im Mittelpunkt steht
die Frage nach rechtlichen Moeglichkeiten der Verknupfung
unternehmensinterner und hoheitlicher Handlungsrationalitaten. So
wird beleuchtet, ob Unternehmen, die uber ein hohes Mass an Tax
Compliance verfugen und sich damit womoeglich als weniger
kontrollbedurftig erweisen, im Gegenzug im Besteuerungsverfahren
privilegiert werden koennen. Eine zentrale Bedeutung kann dabei der
Implementierung eines funktionsfahigen Tax Compliance-Systems im
Unternehmen zukommen.
Interne Erhebungen, Internal Investigations oder Private
Investigations - die Bezeichnungen variieren; was gemeint ist,
weiss spatestens seit dem Siemens-Schmiergeldskandal auch die
breite OEffentlichkeit: Unternehmen versuchen selbstandig und mit
grossem Aufwand, begangene Straftaten und sonstige
Regelverletzungen in den eigenen Kreisen aufzuklaren. Dabei kommt
es nicht selten zu einem Interessenskonflikt. Wahrend
Unternehmensleitungen schnellstmoegliche und umfassende Aufklarung
moechten, wurden manche Mitarbeiter daran aus Furcht vor
Konsequenzen lieber gar nicht mitwirken. Die sich hieraus
ergebenden Fragen weisen Bezugspunkte etwa zum Gesellschaftsrecht,
zum Arbeitsrecht und zum Strafprozessrecht auf. Die Arbeit gibt
durch einen intradisziplinaren Ansatz einen UEberblick uber die
wichtigsten Fragestellungen und zeigt Loesungsmoeglichkeiten auf.
Das Praxisbedurfnis, Einsicht in finanzbehoerdliche Akten zu
nehmen, sowie der Vergleich zum sonstigen Verwaltungs- und
Finanzprozessrecht fuhren zu der Frage, weshalb die AO kein
Akteneinsichtsrecht enthalt. Auch angesichts des Erlasses
zahlreicher Informationsfreiheitsgesetze auf Bundes- und
Landesebene, die sich ebenfalls auf Finanzbehoerden auswirken, kann
diese Restriktion nicht uberzeugen. Diese Ausgangslage ist
insbesondere aufgrund der verfassungsrechtlichen Wurzeln des
Akteneinsichtsrechts unbefriedigend. Die Reaktion der
Rechtsprechung, einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie
Entscheidung anzunehmen, bzw. deren rechtsmethodische Begrundung
offenbart sich als inkonsistent. Die Arbeit zeigt, dass vielmehr
eine verfassungsrechtlich gebotene Rechtfortbildung in Analogie zu
78 FGO vorzunehmen ist.
Das Aussensteuergesetz (AStG) ist durch die EuGH-Rechtsprechung im
Bereich der direkten Steuern zunehmend in die Kritik geraten. Es
wird kritisiert, dass die einzelnen Abschnitte in
protektionistischer Absicht nur auf grenzuberschreitende
Sachverhalte abzielen und damit diskriminierend und
binnenmarktfeindlich wirken. Der Autor untersucht daher die Frage,
ob die unterschiedlichen Regelungskomplexe des AStG im Lichte des
Gesetzeszwecks mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind. Die
Prufung erfolgt chronologisch: Einkunftekorrektur zwischen
verbundenen Unternehmen ( 1), Wegzugsbesteuerung naturlicher
Personen ( 2-6), Hinzurechnungsbesteuerung ( 7-15),
grenzuberschreitende Mitwirkungspflichten ( 16, 17), "Treaty
Override" ( 20).
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