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Trotz des Bestehens zahlreicher internationaler Gerichte werden internationale Verbrechen aus Kapazitatsgrunden nach wie vor uberwiegend von nationalen Gerichten verfolgt. Die Formel "aut dedere aut iudicare" bezeichnet dabei die Verpflichtung eines Zufluchtstaates bestimmte Personen, die schwerer Straftaten verdachtigt sind, selbst zu verfolgen oder an einen verfolgungswilligen Staat auszuliefern. Die Autorin untersucht die Ausgestaltung dieser voelkerrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Voelkermord sowie die Beziehung zur internationalen Strafgerichtsbarkeit. Schwerpunkt stellen dabei die Analyse der Verfolgungspraxis von Zufluchtstaaten und die Untersuchung und Systematisierung bestehender vertraglicher Verpflichtungen dar.
Seit den 90er Jahren brachten zahlreiche Opfer von Wehrmachtsverbrechen, die bisher keine Entschadigung erhalten haben, Schadenersatzklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland vor den Gerichten ihres Heimatstaates ein. Am 03.02.2012 fallte der IGH das lang erwartete Urteil im Fall Jurisdictional Immunities of the State, in dem er daruber befinden musste, ob und in welchem Umfang bei solchen Klagen wegen schweren Menschenrechtsverstoessen vor fremden Gerichten Staatenimmunitat zu gewahren ist. Die Autorin unterzieht dieses Urteil sowie die Theorien, die in der Literatur und Rechtsprechung bzw. im Verfahren vor dem IGH herangezogen werden, um eine Immunitatsausnahme bei schweren Menschenrechtsverletzungen zu begrunden, einer umfassenden Analyse und zeigt Perspektiven fur ein kunftiges Wiedergutmachungsrecht auf. Im Anhang des Buches sind das IGH-Urteil sowie samtliche Sondervoten abgedruckt.
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