|
Showing 1 - 5 of
5 matches in All Departments
Essay from the year 2008 in the subject History Europe - Germany -
National Socialism, World War II, grade: 71 = A, Oxford Brookes
University, course: The Nazi Dictatorship, 1933-1945, 11 entries in
the bibliography, language: English, abstract: Free from any
apologetic or debunking fuss, the essay depicts the complex
relationship between the Nazi state and the Catholic and Protestant
Churches during the Third Reich. Focussing on three major areas of
conflict between the Churches and the Nazis(sychronization
('Gleichschaltung'), the Nazis' anti-church policies, the churches
and euthanasia) the essay's argument is that a pragmatic approach
by both Churches and the Nazis based on the preservation of mutual
self-interest is the key to understand their dealing with each
other in each individual case of conflict. In a second part, the
essays seeks to explain why both protagonists preferred a pragmatic
instead of a more radical and uncompromising approach to each
other, stating that three factors are accountable for this: First,
mutually shared political views based on anti-liberalism and
anti-Marxism; second, a tremendous mispercerption of the regime's
nature by both churches; third, the limits of anti-church policies
among a population still being deeply Christianized.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische
Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: gut, Universitat
Trier, Veranstaltung: Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
im Spiegel der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, 22
Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die
Arbeit erklart welche Faktoren bei der umstrittenen
Vertrauensfragen 1982 und 2005 dazu fuhrten, dass das BVerfG in
seinen Urteilen ganz den Erwartungen des Bundeskanzlers, des
Bundestages und des Bundesprasidenten folgte, obwohl der Fall der
unechten fingierten Vertrauensfrage in der uberwiegenden
Staatsrechtslehre als verfassungswidrig abgelehnt wird., Abstract:
Wie erklaert es sich, dass das Bundesverfassungsgericht bei den
umstrittenen Vertrauensfragen 1982 und 2005 in seinen Urteilen ganz
den Erwartungen des Bundeskanzlers, des Bundestages und des
Bundespraesidenten folgte, obwohl der Fall der unechten fingierten
Vertraunsfrage im Rahmen des Artikels 68 GG in der weit
ueberwiegenden Verfassungslehre als verfassungswidrig abgelehnt
wird? Schliesslich ging es dem Bundeskanzler und den ihm in dieser
Angelegenheit verbuendeten politischen Kraeften offensichtlich nur
darum, durch eine inszenierte Abstimmungsniederlage im Bundestag im
Rahmen der Vertrauensfrage, einen Vorwand zu schaffen, um so den
Bundestag vom Bundespraesidenten ausfloesen zu lassen und um so
Neuwahlen herbeifuehren zu koennen. Um diesen bemerkenswerten
Sachverhallt gerade vor dem Hintergrund einer aeusserst machtvollen
Verfassungsgerichtsbarkeit, die fuer das politische System der
Bundesrepublik kennzeichnend ist, aufzuklaeren, legt die Arbeit den
Schwerpunkt auf zwei Faktoren, die die aussergewoehnliche
richterliche Zurueckhaltung (judicial restraint) in diesem Fall
erklaeren; naemlich einerseits der hohe verfassungsrechtliche Rang
der Vertrauensfrage als Klagegegenstand. Dieser kennzeichnet sich
dadurch, dass der Vertraunsfrage die direkte Willensbekundung
dreier o
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte -
Amerika, Note: 1,3, Katholische Universitat Eichstatt-Ingolstadt,
Veranstaltung: Seminar: Jugendkulturen in Lateinamerika in den
1960er und 1970er Jahren, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Der
Themenbereich "Jugendkulturen und Militardiktatur in Argentinien"
wird haufig auf zwei Aspekte reduziert: Die Guerrilleros und deren
Repression durch die Militars. Die vorliegende Arbeit vertritt
hingegen die These, dass es neben den Guerrilleros noch zwei
weitere bedeutende Jugendkulturen mit einer ebenfalls ganz eigenen
Identitat im Argentinien der letzten Militardiktatur gab. Die
Militars wiederum reagierten flexibel und differenziert auf die
Herausforderung jeder einzelnen Jugendkultur, je nachdem, inwieweit
diese aus Sicht der Militars eine Gefahr fur ihre Diktatur
darstellten., Abstract: Der Themenbereich "Jugendkulturen und
Militardiktatur in Argentinien" wird haufig auf zwei Aspekte
reduziert: Die Guerrilleros und deren Repression durch die
Militars. Die vorliegende Arbeit vertritt hingegen die These, dass
es neben den Guerrilleros noch zwei weitere bedeutende
Jugendkulturen mit einer ebenfalls ganz eigenen Identitat im
Argentinien der letzten Militardiktatur gab, namlich Musiker und
Fans des Rock Nacional sowie Protagonisten und Fans der
Discojugend. Die Militars wiederum reagierten flexibel und
differenziert auf die Herausforderung jeder einzelnen Jugendkultur,
je nachdem, inwieweit diese aus Sicht der Militars eine Gefahr fur
ihre Diktatur darstellten. Das Reaktionsspektrum der Militars in
Anbetracht der einzelnen Jugendkulturen reichte von volliger
gewaltsamer Zerschlagung uber Ablehnung und Marginalisierung bis
hin zur Duldung und Instrumentalisierung.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte -
Weltgeschichte - Fruhgeschichte, Antike, Note: 1,3, Universitat
Trier (Fachbereich III - Alte Geschichte), Veranstaltung: Die
Christenverfolgungen im Romischen Reich, 6 Quellen im
Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Arbeit
setzt sich mit der These der Theologin A.Reichert aus dem Jahre
2002 auseinander, welche im Statthalter Plinius, in dessen Art, wie
es ihm mit seiner Anfrage gelingt, Kaiser Trajan von seiner
Vorgehensweise gegenuber den Christen in seiner Provinz zu
uberzeugen, den Urheber der Christenprozesse im Romischen Reiche
sieht. Demgegenuber steht die traditionelle Auffassung der Alten
Geschichte, welche bereits mit Kaiser Nero oder mit Kaiser Domitian
den Beginn der Christenprozesse datiert., Abstract: Die
Neutestamentlerin Angelika Reichert hat die Diskussion um den
Beginn der Christenprozesse im Romischen Reich mit ihrem 2002
erschienen Aufsatz Durchdachte Konfusion. Plinius, Traian und das
Christentum" neu entfacht. Davon ausgehend, dass zu Beginn des
zweiten Jahrhunderts nach Christus weder ein Gesetz zur
Strafbarkeit des Christentums noch eine bestimme Rechtspraxis der
Statthalter in den romischen Provinzen im Umgang mit angezeigten
Christen existiert habe, behauptet die Theologin in ihrem Aufsatz,
es sei der Statthalter Plinius der Jungere der Provinz
Pontus-Bithynien gewesen, dem es durch seine geschickte
suggestiv-literarische Darstellungsweise seiner Anfrage an den
Kaiser (um 111/112 n.Chr.) gelungen sei, Kaiser Traian dahingehend
zu uberreden, seine individuelle Vorgehensweise gegenuber den
vermehrt in seiner Provinz angezeigten Christen rechtlich von
hochster Stelle billigen und bestatigen zu lassen und so zur
juristischen Grundlage fur den Umgang mit Christen im Romischen
Reich schlechthin werden zu lassen. Diese Sichtweise, die vor allem
Plinius Absichten, gestutzt auf die besondere literarische
Gestaltung seiner Anfrage, betont, ist sowohl auf Zustimmung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Offentliches
Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 13 Punkte (gut),
Universitat Trier, Veranstaltung: Seminar: Aktuelle Entwicklungen
des Religionsrechtes, 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache:
Deutsch, Anmerkungen: Ziel der Arbeit ist die
grundrechtsdogmatische Einordnung eines Kopftuches, getragen von
einer Lehrerin im Unterricht. Besonders problematisch ist dabei
dessen Vieldeutigkeit und die Frage, wer im Streitfall uber die
massgebliche symbolische Bedeutung des Kleidungsstuckes
entscheidet. Dabei stellt die Arbeit klar: Unterschiedliche
Ansichten uber die Aussage eines Kopftuches fuhren - gerade in der
Abwagung mit kollidierenden Rechtspositionen - zu unterschiedlichen
Ergebnissen., Abstract: Ziel der Arbeit ist die
grundrechtsdogmatische Einordnung eines Kopftuches, getragen von
einer Lehrerin im Unterricht auf der Grundlage des Urteils des
Bundesverfassungsgerichtes vom 24.9.2003. Besonders problematisch
ist dabei die Vieldeutigkeit des Kopftuches und die Frage, welche
der verschiedenen moeglichen Bedeutungsgehalte des
Kleidungsstueckes im juristischen Streitfalle als massgeblich
erachtet wird - gerade in der Abwaegung mit kollidierenden
Rechtspositionen. Die Arbeit verdeutlicht, dass es letztlich drei
verschiedene Bedeutungsebenen des Kopftuches gibt: eine religioese,
eine politische und eine geschlechtsspezifische. Jede dieser
Bedeutungsebenen kann negativ, im Sinne von nicht mit dem
Grundgesetz vereinbar, aber auch positiv, im Sinne von mit dem
Grundgesetz vereinbar, interpretiert werden. Welche der moeglichen
Bedeutungsebenen des Kopftuches letztlich als juristisch
massgeblich bewertet wird, haengt von den konkreten Details und
Umstaenden des Einzelfalles ab. Ist man sich dieser verschiedenen
Bedeutungsgehalte sowie der Tatsache bewusst, dass sich jede dieser
Bedeutungsgehalte verfassungskonform sowie verfassungswiedrig
interpretieren laesst, so wird erst verstaendlich, warum die Karl
|
You may like...
Loot
Nadine Gordimer
Paperback
(2)
R205
R168
Discovery Miles 1 680
Loot
Nadine Gordimer
Paperback
(2)
R205
R168
Discovery Miles 1 680
|