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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Steuerrecht,
Note: 2,0, Universitat Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im
Rahmen dieser Arbeit sollen die geanderten Rahmenbedingungen
hinsichtlich der Erbschaftsteuergesetzgebung infolge der Neufassung
des Erbschaftsteuergesetzes fur die Ubertragung von
Unternehmensvermogen dargestellt werden. Die Darstellungen
beschranken sich insoweit auf die relevanten Anderungen des
Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts. Auf der Begunstigungsebene
konzentriert sich die Darstellung insbesondere auf das gesetzliche
Novum des Verwaltungsvermogens und auf die Lohnsummenklausel, da
diese als Begunstigungsvoraussetzungen fur die Verschonungsoptionen
eine erhebliche Rolle spielen. Dem tragt auch der gestalterische
Abschnitt Rechnung, da sich ein Grossteil der Beratungspraxis im
Bereich von Verwaltungsvermogen und Lohnsummenklausel abspielen
wird. In Anbetracht der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise
gerat insbesondere die Lohnsummenklausel ins Visier der
Betrachtungen. Da ein Grossteil der Unternehmen das
Kurzarbeitergeld in verlangerter und erweiterter Form in Anspruch
nimmt, drangt sich eine Diskussion der Auswirkungen auf die
Lohnsummenklausel auf. Zudem ist fraglich, inwieweit die
Lohnsummenklausel den europarechtlichen und verfassungsrechtlichen
Anforderungen entspricht, da es insbesondere wegen der Aufnahme der
Mindestbeteiligungsquote zu diskussionswurdigen Ergebnissen kommen
kann. Insgesamt wird auf eine abschliessende Darstellung der
Anderungen verzichtet. Vielmehr sollen die tatsachlichen und
moglichen Problembereiche im Bereich der Ubertragung von
Unternehmensvermogen aufgeworfen, thematisiert und diskutiert werd
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL -
Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Fachhochschule
fur Finanzen Nordkirchen in Nordrhein-Westfalen, 7 Quellen im
Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der
vorliegenden Arbeit soll praxisnah aufgezeigt werden, welche
Moglichkeiten sowohl in zivilrechtlicher als auch in
steuerrechtlicher Hinsicht bestehen, Anderungen an Strukturen von
Unternehmen, insbesondere Einbringen in Kapitalgesellschaften,
vorzunehmen. Der Rahmen dieser Arbeit beschrankt sich auf die
Darstellung der Grundlagen der Einbringung in eine
Kapitalgesellschaft nach 20 UmwStG, da hier die praxisrelevantesten
Einbringungsfalle geregelt werden und das UmwStG die zivilrechtlich
eintretenden Folgen einer Unternehmensumstrukturierung unter
steuerlichen Gesichtspunkten wurdigt. Im Ubrigen ist das UmwStG im
Hinblick auf das EStG als lex spezialis anzusehen. Ziel der
Ausarbeitung ist es vor allem, Moglichkeiten der
Unternehmensumstrukturierung aufzuzeigen, bei denen die
wirtschaftliche Belastung fur die Beteiligten so gering wie moglich
gehalten wird und wenn moglich, es zu keiner Versteuerung der
stillen Reserven kommt. Zunachst erfolgt ein kurzer Uberblick uber
die zivilrechtlichen Grundlagen. Die allgemeinen steuerrechtlichen
Folgen als auch die Rechtsfolgen des 20 UmwStG, insbesondere der
diversen Ansatzwahlrechte und der Auswirkungen fur den
Einbringenden als auch fur die Kapitalgesellschaft, werden
dargestellt. Ebenso wird auf Grunderwerbsteuer und auch Erbschafts-
und Schenkungsteuer eingegangen. Die erzielten Erkenntnisse werden
abschliessend zu einem Fazit verdichtet
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht /
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht,
Note: 1,7, Universitat Siegen (Universitat Siegen), Veranstaltung:
Seminar: Moderne Vertragstypen und Geschaftsmodelle, 28 Quellen im
Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten
Jahrzehnten entwickelten sich immer mehr verkehrstypische Vertrage,
die nicht oder kaum mehr in die bestehende Vertragsstruktur passten
und deshalb von der Lehre als neue Vertragstypen anerkannt wurden.
Neue Vertragstypen sind die in der heutigen Rechtswirklichkeit
haufig vorgefundenen neuartigen Formen von Vertragen, gepragt durch
eine oft wiederkehrende Interessenkonstellation und
Regelungsprogrammatik der Parteien von fruher unbekannter Eigenart.
Man kann schatzen, dass (mit Ausnahme der Handgeschafte des
taglichen Lebens) weit mehr als die Halfte des wirtschaftlichen
Transfers durch Vertrage abgebildet wird, die im BGB nicht oder nur
unzureichend enthalten sind. Es lasst sich feststellen, dass neue
Vertragstypen, wie z. B. Leasing, Factoring- und Franchisevertrage
in unserer heutigen Wirtschaftsordnung eine herausragende Bedeutung
erlangt haben. Ihre rechtliche Einordnung und
dogmatisch-konstruktive Erfassung hat sich in der deutschen
Rechtsordnung jedoch als uberaus schwierig erwiesen. Es fehlt an
normativ begrundeten Deutungs-, Erganzungs- und Kontrollmassstaben.
Auswirkungen ergeben sich insoweit u. a. auf die Ausfullung von
Regelungslucken von Parteivereinbarungen. An die Stelle fehlender
gesetzlicher Regelungen treten in der Praxis auf breiter Front
Allgemeine Geschaftsbedingungen. Dem gilt es bei der
Inhaltskontrolle neuer Vertragstypen entsprechend Rechnung zu
tragen
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL -
Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universitat
Siegen (Universitat), Veranstaltung: Seminar::
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 14 Quellen im
Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Unser
Familienunternehmen erwartet eine dramatische Hoherbewertung seiner
betrieblichen Vermogenswerte und damit eine wesentlich hohere
Steuerbelastung," so Heinrich Weiss, Grossaktionar und
Aufsichtsratsvorsitzender des Industriekonzerns SMS Demag. Die
Bundesregierung gefahrdet damit auch die geplanten Investitionen
des Unternehmens." Ahnlich Ludwig Georg Braun, Prasident des
Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK): Die steuerliche
Belastung fur Betriebe wird nicht nur in Einzelfallen deutlich
ansteigen. Mittelfristig gefahrde die geplante Neuregelung der
Erbschaftsteuer bei einer Reihe von Unternehmen den Stammsitz in
Deutschland." Kritik an einzelnen Vorschriften des Gesetzesentwurfs
ausserte kurzlich auch die KPMG Wirtschaftsprufungsgesellschaft in
einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel.
Moniert wurden u. a. die geplante Lohnsummenbindung, die
Verhaftungsregelung und die vermeintlich er-hohte Steuerbelastung
bei Unternehmensnachfolgen durch entferntere Ver-wandte, wie z. B.
Neffen oder Nichten. Die Schelte des Staatssekretars des
Bundesfinanzministeriums Axel Nawrath in Form eines Briefwechsels
an die Beratungsgesellschaft liess nicht lange auf sich warte
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL -
Unternehmensfuhrung, Management, Organisation, Note: 2,3,
Universitat Siegen (Universitat), Veranstaltung: Seminar: Theorie
der Unternehmensnachfolge, 22 Quellen im Literaturverzeichnis,
Sprache: Deutsch, Abstract: Jahrlich bedurfen etwa 71.000
Unternehmen mit rund 680.000 Arbeitsplatzen einer
Nachfolgeregelung. Innerhalb des Nachfolgeprozesses kommt, neben
der Suche nach einem geeigneten Nachfolger, Steuern und Burokratie,
insbesondere dem Finanzierungsaspekt eine besondere Bedeutung zu.
Kapitalbedarf entsteht bei rund 75 % der Ubernahmen.
Schwierigkeiten mit dieser Finanzierung hat jeder zweite
Nachfolger. Umfangreiche allgemeine Informationen und spezielle
Dienstleistungen leisten private Anbieter. Der Schwerpunkt liegt im
steuerlichen und juristischen Bereich. Forderangebote offentlicher
Institutionen findet man auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene.
Neben allgemeinen Informations- und Beratungsmoglichkeiten kann auf
eine grosse Anzahl verschiedenster Finanzierungsarten
zuruckgegriffen werden. Spezielle Beratungsformen sowie Zuschusse
und Kostenbeteiligungen fur Beratungen konnen in Anspruch genommen
werden. Die wichtigsten Finanzierungsquellen sind Eigenmittel und
Bankdarlehen. Jeder dritte Nachfolger setzt Fordermittel zur
Finanzierung ein. Uber den Einsatz von Forderprogrammen gibt es
erhebliche Informationsdefizite. Beteiligungskapital spielt kaum
eine Rolle. Nachfolgeberatung leisten vor allem Steuerberater,
Rechtsanwalte und die Hausbank. Verbilligte
Finanzierungsmoglichkeiten finden im Rahmen der
Unternehmensnachfolge den grossten Zuspruch. Zuschusse und
Kostenbeteiligungen werden fur sinnvoll erachtet, aufgrund von
Unkenntnis jedoch oftmals nicht abgefragt. Als hilfreich eingestuft
werden seitens der Befragten eine zentrale Informationsstelle und
spezielle Weiterbildungsangebote. Hier sollten Politik,
Interessenverbande und Kammern ansetze
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