|
Showing 1 - 25 of
42 matches in All Departments
Skript aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht /
Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,1, Duale Hochschule
Baden-Wurttemberg Mannheim, fruher: Berufsakademie Mannheim,
Sprache: Deutsch, Abstract: Frei und friedlich ist diese Welt, wenn
alle in Frieden und ohne Mangel leben konnen." Die Vereinten
Nationen liefern 60 Jahre nach Verabschiedung der UN-Charta
vielfaltige Schlagzeilen. Die Reform der Vereinten Nationen - die
Weltorganisation unter Anpassungsdruck"? Die UNO und das
Volkerrecht in der Weltordnungskrise? Sie sind seit Jahren starker
Kritik ausgesetzt. Schrille und lautstarke Kritik kommt
insbesondere von der US Regierung. Sie fordert eine Reform der
Weltorganisation und Anpassung des Volkerrechts an die neuen
Herausforderungen. Dazu zahlen u. a. der Krieg gegen den
internationalen Terrorismus und der Kampf gegen
Massenvernichtungswaffen in den Handen von Schurkenstaaten."
Offensichtlich ist die Auffassung in diplomatischen Kreisen weit
verbreitet, dass die Vereinten Nationen das 21. Jahrhundert ohne
Reformen kaum uberleben werden.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura -
Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0,
Duale Hochschule Baden-Wurttemberg, Ravensburg, fruher:
Berufsakademie Ravensburg (Fachrichtung Offentliche Wirtschaft),
Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz
2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europaischen Parlaments und
des Rates vom 20. Mai 1997 uber den Verbraucherschutz bei
Vertragsabschlussen im Fernabsatz sind dahin auszulegen, dass sie
einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der Verkaufer
vom Verbraucher fur die Nutzung einer durch Vertragsabschluss im
Fernabsatz gekauften Ware in dem Fall, dass der Verbraucher sein
Widerrufsrecht fristgerecht ausubt, generell Wertersatz fur die
Nutzung der Ware verlangen kann. Diese Bestimmungen stehen jedoch
nicht einer Verpflichtung des Verbrauchers entgegen, fur die
Benutzung der Ware Wertersatz zu leisten, wenn er diese auf eine
mit den Grundsatzen des burgerlichen Rechts wie denen von Treu und
Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art
und Weise benutzt hat, sofern die Zielsetzung dieser Richtlinie und
insbesondere die Wirksamkeit und die Effektivitat des Rechts auf
Widerruf nicht beeintrachtigt werden; dies zu beurteilen ist Sache
des nationalen Gerichts.
Skript aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht /
Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Duale Hochschule
Baden-Wurttemberg Mannheim, fruher: Berufsakademie Mannheim,
Sprache: Deutsch, Abstract: In der Staatslehre wird von Machiavelli
(1469 - 1527) aus den von ihm verwendeten Begriffen Status und
Stato (Zustand) der Ausdruck Staat abgleitet. Heute ist der Staat
ein Rechtssubjekt, das eine einheitliche Erscheinungsform besitzt.
Fur die Entstehung der Staatsgewalt wird eine Vielzahl
unterschiedlicher Auffassungen vertreten. Nach der christlichen
Lehre vom Gottesstaat entsteht der Staat durch gottliche
Einsetzung, wird die Staatsgewalt von Gott abgeleitet. Heute wird
die Staatsentstehung als geschichtlicher Vorgang angesehen, die
Staatslehre kann hieraus nur rechtliche Folgerungen ziehen. Der
Staat im juristischen Sinne ist eine mit Selbstordnungsmacht
ausgestattete Gebietskorperschaft. Er wird durch freie Elemente
bestimmt 1. ein durch Grenzen gegenuber anderen Staaten
abgeschlossenes Gebiet (Teil der Erdoberflache) 2. ein auf dem
Staatsgebiet ansassiges Staatsvolk (Personengemeinschaft mit
gleicher Staatsangehorigkeit und dem subjektiven Willen ein
besonders abgegrenztes Staatsvolk zu sein) 3. eine Staatsgewalt,
die die politischen Verhaltnisse durch bindende Vorschriften
ordnet.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura -
Offentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,1, Duale
Hochschule Baden-Wurttemberg Mannheim, fruher: Berufsakademie
Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Abgeordnete ist - vom
Vertrauen der Wahler berufen - Inhaber eines offentlichen Amtes,
Trager eines freien Mandats und, gemeinsam mit der Gesamtheit der
Mitglieder des Parlaments, Vertreter des ganzen Volkes. Er hat
einen reprasentativen Status inne, ubt sein Mandat in
Unabhangigkeit, frei von jeder Bindung an Auftrage und Weisungen,
aus und ist nur seinem Gewissen unterworfen. Mit dem
reprasentativen Status des Abgeordneten gem. Art. 38 Abs. 1 GG sind
jedoch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden, deren
Reichweite durch das Gebot, die Reprasentations- und
Funktionsfahigkeit des Parlaments zu wahren, bestimmt und begrenzt
wird. Das Mandat aus eigenem Entschluss nicht wahrzunehmen, ist mit
dem Reprasentationsprinzip unvereinbar. 3Die Pflichtenstellung
umfasst auch, dass jeder einzelne Abgeordnete in einer Weise und
einem Umfang an den parlamentarischen Aufgaben teilnimmt, die deren
Erfullung gewahrleistet. Nur der Umstand, dass die Abgeordneten bei
pflichtgemasser Wahrnehmung ihres Mandats auch zeitlich in einem
Umfang in Anspruch genommen sind, der es in der Regel unmoglich
macht, daneben den Lebensunterhalt anderweitig zu bestreiten,
rechtfertigt den Anspruch, dass ihnen ein voller Lebensunterhalt
aus Steuermitteln, die die Burger aufbringen, finanziert wird.Uber
Gegenstand und Reichweite von Offenbarungspflichten hat der
Gesetzgeber in Ausubung seiner Kompetenz nach Art. 38 Abs. 3 GG zu
entscheiden und dabei die betroffenen Rechtsguter einem
angemessenen Ausgleich zuzufuhren. Regelungen, die den Abgeordneten
als Privatperson betreffen, mussen nicht nur - wie sonstige
Beschrankungen des freien Mandats - uberhaupt Rechtfertigung in
anderen Rechtsgutern der Verfassung finden, sondern sie mussen
daruber hinaus i
Skript aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht /
Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Duale Hochschule
Baden-Wurttemberg Mannheim, fruher: Berufsakademie Mannheim,
Sprache: Deutsch, Abstract: Die Weimarer Reichsverfassung war im
Juli 1919 von der in Weimar tagenden Verfassungsgebenden
Nationalversammlung verabschiedet worden. Sie entstand als
Kompromiss, als Verfassung ohne Entscheidung," in die Ideen der
1848er Revolution ebenso einflossen wie soziale Grundrechte und
konservative Relikte des obrigkeitlichen Staates. Sie war die erste
parlamentarisch-demokratische Verfassung Deutschlands; eine
Verfassung die parlamentarische und plebiszitare Elemente
vermischte und von einer diffusen Furcht vor einem
Parlamentsabsolutismus spuren lasst. Letztlich mit ein Ergebnis des
sozialistisch-konservativen Zweckbundnisses . Die foderative
Ordnung der WRV sah eine bundesstaatliche Losung mit stark
zentralistischen Zugen vor (Praambel: Sie wurde vom Deutschen Volk
einig in seinen Stammen gegeben"). Die unitaristischen und
zentralistischen Krafte hatten sich durchgesetzt. Bonn ist nicht
Weimar" (Rene Alleman) - und sollte es auch nicht werden. Das
Grundgesetz war bisher erfolgreicher als die Weimarer Verfassung,
weil auch die ausseren politischen und wirtschaftlichen Umstande
anders lagen als nach dem 1. Weltkrieg. Das Grundgesetz ist von den
negativen Erfahrungen der Erlebnisgeneration aus der Weimarer Zeit
nachhaltig gepragt worden. Die Weimarer Republik war von innen
ausgehohlt worden. Gerade deshalb ist ein Grundkonsens uber
tragende Werte, uber Freiheit, Selbstbestimmung,
Rechtsstaatlichkeit, Solidaritat, Gerechtigkeit und Frieden so
entscheidend. Die Mutter und Vater des Grundgesetzes hatten erlebt,
wie verfuhrbar und schwankend die Stimmung der Wahler sein kann und
wie fehlbar die Einschatzung sein kann, politisch und rechtlich
wirksame Notbehelfe" in der Verfassung installiert zu haben. Das
Grundgesetz gibt sich nicht mit aktueller Tagespolitik
|
|