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Ein wichtiges Anwendungsfeld des "Ubiquitous Computing" ist das
"Wearable Computing" Miniaturisierte elektronische Gerate in der
Kleidung, Brillen oder Schmuckstucken konnen die Sicherheit des
Nutzers erhohen und seine Arbeit erleichtern. Allgegenwartige
Datenverarbeitung ermoglicht allerdings nicht nur neue Formen der
Interessendurchsetzung oder des Datenmissbrauchs, sondern verandert
die Interaktion des Menschen mit der Informationstechnik
grundsatzlich. Im Rahmen eines Rechtsgutachtens fur die
Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin prufen die
Autoren am Beispiel von "Wearable Computing" in Schutzanzugen von
Feuerwehreinsatzkraften, ob das bestehende Datenschutzrecht bei
risikoadaquater Konkretisierung auch beim Einsatz von "Ubiquitous
Computing" ausreichend leistungsfahig ist."
Mit Blick auf die Risiken allgegenwartiger Datenverarbeitung
stellen die Autoren die Grundzuge des geltenden Datenschutzrechts
dar, wenden sie auf konkrete Szenarien kontextbezogener Anwendungen
an und entwickeln hierfur Gestaltungsvorschlage. Es wird deutlich,
dass es immer schwieriger werden wird, das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung allein durch rechtliche Losungen
zu sichern.
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