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How is growth controlled in normal cells? How are the growth control mechanisms perturbed in cancer cells? This book provides an up-to-date description of research aimed at resolving these questions. It is organized into four sections, each containing a series of short reviews written by experts in the field. The general headings are: growth factors, receptors, and related oncogenes: transduction of mitogenic signals and "ras" oncogenes; nuclear oncogenes and regulation of gene expression; and multiple steps involved in malignant transformation. The articles emphasize concepts rather than detailed facts and are intended not only for specialists in the field but also for interested readers, such as physicians and advanced students, who wish to stay abreast of developments in one of the most exciting fields in current biomedical research.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Universitat Paderborn (Fakultat fur Wirtschaftswissenschaften - Lehrstuhl fur Wirtschafts- und Medienrecht), Veranstaltung: Gesellschaftsrecht, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europaische Union gewinnt immer starker an Bedeutung. Europaisches Recht beeinflusst schon seit langern die deutsche Rechtssprechung. Aus diesem Hintergrund wird die Fragestellung, ob die im deutschen Gesellschaftsrecht geltende Sitztheorie zu Gunsten der Grundungstheorie vollstandig aufgegeben wurde, betrachtet. Die Niederlassungsfreiheit ist ein europaisches Grundrecht. Es ermoglicht Gesellschaften ihre Hauptniederlassung in jedes Staatsgebiet eines Mitgliedstaates zu verlegen und Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften zu grunden. Nach der im deutschen Gesellschaftsrecht vorherrschenden Sitztheorie richtet sich die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts nach dem Ort, an welchem die Gesellschaft ihren tatsachlichen Verwaltungssitz hat. Im Gegensatz dazu steht die Grundungstheorie, nach der sich die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts ausschliesslich nach dem Ort der Grundung der Gesellschaft richtet. Der EugH erklarte in dem Fall Daily Mail" die nationalen Rechtsordnungen des Grundungsstaates fur die Existenz der Gesellschaft als massgeblich und Wegzugsbeschrankungen fur zulassig. In dem Fall Centros" hat der EuGH entschieden, dass es gegen die Niederlassungsfreiheit verstosst, wenn ein Zuzugsstaat die Eintragung einer Tochtergesellschaft verweigert, auch wenn diese nationale Beschrankungen umgeht. In dem Fall Uberseering" entschied der EuGH, dass jede Gesellschaft, die ihren Satzungs- und Verwaltungssitz in einen anderen Staat verlegt, ihre volle Rechts- und Parteifahigkeit beibehalt. Dies wurde durch das Urteil im Fall Inspire Art" bekraftigt, da jede Gesellschaft, die nach auslandischem Recht ordnungsgemass gegrundet wurden, im Zuzugsstaat genauso wie im Grund
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