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Sitztheorie versus Grundungstheorie. Die aktuelle Rechtslage auf Grund der Rechtsprechung des EuGH und der deutschen Rechtsprechung (German, Paperback)
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Sitztheorie versus Grundungstheorie. Die aktuelle Rechtslage auf Grund der Rechtsprechung des EuGH und der deutschen Rechtsprechung (German, Paperback)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note:
1,0, Universitat Paderborn (Fakultat fur Wirtschaftswissenschaften
- Lehrstuhl fur Wirtschafts- und Medienrecht), Veranstaltung:
Gesellschaftsrecht, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache:
Deutsch, Abstract: Die Europaische Union gewinnt immer starker an
Bedeutung. Europaisches Recht beeinflusst schon seit langern die
deutsche Rechtssprechung. Aus diesem Hintergrund wird die
Fragestellung, ob die im deutschen Gesellschaftsrecht geltende
Sitztheorie zu Gunsten der Grundungstheorie vollstandig aufgegeben
wurde, betrachtet. Die Niederlassungsfreiheit ist ein europaisches
Grundrecht. Es ermoglicht Gesellschaften ihre Hauptniederlassung in
jedes Staatsgebiet eines Mitgliedstaates zu verlegen und Agenturen,
Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften zu grunden. Nach
der im deutschen Gesellschaftsrecht vorherrschenden Sitztheorie
richtet sich die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts nach dem Ort,
an welchem die Gesellschaft ihren tatsachlichen Verwaltungssitz
hat. Im Gegensatz dazu steht die Grundungstheorie, nach der sich
die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts ausschliesslich nach dem
Ort der Grundung der Gesellschaft richtet. Der EugH erklarte in dem
Fall Daily Mail" die nationalen Rechtsordnungen des
Grundungsstaates fur die Existenz der Gesellschaft als massgeblich
und Wegzugsbeschrankungen fur zulassig. In dem Fall Centros" hat
der EuGH entschieden, dass es gegen die Niederlassungsfreiheit
verstosst, wenn ein Zuzugsstaat die Eintragung einer
Tochtergesellschaft verweigert, auch wenn diese nationale
Beschrankungen umgeht. In dem Fall Uberseering" entschied der EuGH,
dass jede Gesellschaft, die ihren Satzungs- und Verwaltungssitz in
einen anderen Staat verlegt, ihre volle Rechts- und Parteifahigkeit
beibehalt. Dies wurde durch das Urteil im Fall Inspire Art"
bekraftigt, da jede Gesellschaft, die nach auslandischem Recht
ordnungsgemass gegrundet wurden, im Zuzugsstaat genauso wie im
Grund
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