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Fachbuch aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Kundigung bei Zahlungsverzug trauen sich viele Eigentumer, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung in Eigenregie verwalten, selbst zu. Ist eine Hausverwaltung beauftragt, wird von ihr in der Regel erwartet, dass sie solche Kundigungen ohne Anwalt durchfuhrt. Dabei gibt es zwar allerlei hochst juristische Fachliteratur zu dem Thema. Es gibt aber keine brauchbare Anleitung, wie man ein Kundigungsschreiben denn nun tatsachlich verfassen sollte, welche Formalien zu beachten sind etc. Auch gibt es keine allgemeinverstandlichen Erklarungen, wann genau eine solche Kundigung eigentlich moglich ist. Denn der Ruckstand von zwei Monatsmieten ist nur einer von mehreren Fallen, und dass man zum Beispiel auch kundigen kann, wenn ein Mieter einen Ruckstand von weniger als zwei Monaten vor sich herschiebt, ist nahezu unbekannt - aber nicht weniger wirksam. In der Folge strickt sich jeder mit Hilfe von Google irgendwie eine Vorlage selbst und gekundigt wird nur dann, wenn der allseits bekannte Fall von zwei offenen Monatsmieten definitiv und unzweifelhaft vorliegt. Dabei passieren unnotige Fehler mit teils kostentrachtigen Konsequenzen, und es werden wichtige Moglichkeiten verschenkt. Mit diesem Buch erhalten Sie - einen Uberblick uber Ihre Moglichkeiten bei Zahlungsverzug des Mieters, - zugleich eine Zusammenstellung aller moglichen Untiefen, welche Sie vielleicht umschiffen wollen oder statt dessen fur sich nutzen konnen, je nach Zielrichtung, und - eine praktische Anleitung zum Verfassen eines Kundigungsschreiben
Geschrieben von zwei Fachanwalten fur Mietrecht, ist dieses Buch ein exzellentes Arbeitsmittel fur die Praxis. Anwalte, Richter und Hausverwaltungen konnen kurzerhand samtliche Definitionen des Mietspiegels und dessen Rechtsprechung nachschlagen. Mieterhohungen werden leicht und mit wenig Zeitaufwand prufbar, endloses Suchen in Datenbanken entfallt. In einem allgemeinen Teil sind ferner alle Entscheidungen des BGH zur Anwendbarkeit, zu formalen Voraussetzungen etc. erarbeitet. Eine Ubersicht der Entwicklungen der Mietspiegelmerkmale seit 2005 - zwecks Beurteilbarkeit der Anwendung alterer Entscheidungen auf den aktuellen Mietspiegel - und Definitionen aus dem Interviewer-Handbuch nach Massgabe des Endberichts der Mietspiegelkommission runden das Werk ab. Dieses Buch ist ein Muss fur jeden Berliner Anwalt, der Mieterhohungen bearbeitet
Fachbuch aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der klassische Fall einer fristlosen Kundigung ist der des Zahlungsverzugs. Er ist aber nicht der einzige, bei dem gekundigt werden kann. Weniger bekannt, aber nicht weniger wirksam ist die Kundigung, wenn der Mieter nicht punktlich zahlt, sondern zu spat. Dabei handelt es sich um einen Vertragsverstoss, welchen der Vermieter nicht hinnehmen muss und wegen dessen, nach Einhaltung gewisser Formalien, gekundigt werden kann. Wie das sicher geht, wird vorliegend im Detail erklart. Dabei erlautere ich zum einen die rechtlichen Voraussetzungen und Ablaufe und gebe Ihnen per Zitat samtliche Urteile an die Hand, die Sie bei einer Durchsetzung brauchen. Parallel haben wir immer einen Blick auf die Formalien - damit Ihre Kundigung nicht an einem vermeidbaren Formproblem scheitert (wie leider viel zu oft). Schliesslich formuliere ich exemplarisch ein Kundigungsschreiben, das Sie als Vorlage nutzen, d.h. auf Ihren Fall anpassen und dann nach aussen hin verwenden konnen. Das Buch ist ein Arbeitsmittel fur Eigentumer und Hausverwalter, das Sie 1. uber Ihre Rechte in diesem speziellen Bereich umfassend und verstandlich informiert und 2. Ihnen ohne viel Zeitaufwand die Umsetzung erla
Fachbuch aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Praxishandbuch zur effizienten Bearbeitung von Mieterhohungsmandaten. Definitionen und Rechtsprechung zu samtlichen Sonder- und Spannenmerkmalen und den Definitionen aus dem Interviewerhandbuch nach dem Endbericht. BGH und Instanzrechtsprechung zur Anwendbarkeit, Form- und Begrundungserfordernisse und zum Prozess. Ziel ist, mit minimalem Zeitaufwand Mieterhohungen professionell und genau einzuschatzen, Zielgruppe sind Hausverwaltungen, Juristen und Gerichte. Die 2. Auflage wurde notig, weil sich aus dem Endbericht, welcher erst im August veroffentlicht wurde, noch einige Erganzungen ergeben haben, die nun eingearbeitet sind
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Einbezug von Betriebskosten in Mietvertrage, Erstellen von Betriebskostenabrechnungen, Prufen von Einwanden gegen die Abrechnung auf ihre rechtliche Relevanz - all das ist tagliches Verwaltungsgeschaft. Das Skript eignet sich zum Lesen wie zum Nachschlagen, viele Urteilszitate helfen bei der korrekten Einschatzung von Sachverhalten.
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Mochte der Mieter einen Teil seiner Wohnung oder seiner Gewerbeeinheit Dritten uberlassen, muss er seinen Vermieter fragen. Dann stehen diverse Entscheidungen an: muss man das erlauben? Wenn ja, unter welchen Konditionen? Was kann der Mieter tun, wenn die Erlaubnis nicht erteilt wird? Und welche Rechte haben Sie, wenn der Mieter gar nicht fragt? In diesem Skript behandeln wir die Gebrauchsuberlassung an Dritte - also auch die unentgeltliche, die eigentlich gar keine Unter"miete" ist - aus allen Perspektiven und dabei in einer Kurze und Struktur, die fur die tagliche Arbeit in der Verwaltung verwendbar ist. Es eignet sich sowohl als fundierte Einfuhrung als auch als Nachschlagewer
Skript aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: alle relevanten deutschen mietrechtlichen Gerichtsentscheidungen des Jahres 2009 zur taglichen Arbeit fur Hausverwaltungen, Juristen und Vermieter
Skript aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: alle relevanten deutschen mietrechtlichen Gerichtsentscheidungen des Jahres 2008 zur taglichen Arbeit fur Hausverwaltungen, Juristen und Vermieter
Skript aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn ein Mieter Insolvenz anmeldet, ist das der GAU (= Grosste Anzunehmende Unfall) fur den Vermieter. Das hat mehrere Grunde. Zum einen verliert er meist alle Ruckstande. Es liegt nicht mehr in seinen Moglichkeiten zu beeinflussen, wie viel davon noch zu realisieren ist, sondern von der Quote und dem selten vorhandenen Schuldnerbemuhen, andere Geldquellen (z.B. Verwandte) aufzutun. Zum anderen werden Vollstreckungen unzulassig. Bereits aufgewandte Rechtskosten sowie aufgelaufene Zinsen stehen an allerletzter Stelle der zu bedienenden Rechte. Schliesslich andern sich die Spielregeln im Verhaltnis zueinander, womit sich viele Glaubiger und sogar Rechtsanwalte nicht auskennen. Ruckstandige Forderungen werden daher gedanklich meist abgeschrieben (d.h. man meldet sie, wenn uberhaupt, zur Tabelle an, ohne Hoffnung auf eine sinnvolle Quote) und beschrankt sich im ubrigen darauf zu versuchen, den Mieter moglichst schnell loszuwerden, das aber ebenfalls ohne grosse Kenntnisse des Insolvenzrechts und damit nicht so effektiv wie moglich. Durch einige Grundkenntnisse der Materie lasst sich zwar nicht der Schaden komplett verhindern, aber doch sehr begrenzen. Das beginnt damit, sich daruber bewusst zu sein, dass eine ganz simple Handlung des Schuldners - der Insolvenzantrag - ausreicht, um samtliche vorhandenen Ruckstande in voller Hohe zu gefahrden und samtliche - auch laufende - Vollstreckungen unzulassig zu machen. Stellt man das den vorhandenen Sicherheiten (etwa der Kaution) und der Laufzeit eines Raumungsverfahrens (vielleicht ein Jahr) gegenuber, wird einem sehr schnell klar, dass nichts den Forderungsausfall so effektiv begrenzen kann wie eine zeitnahe Forderungsbeitreibung und Kundigung, solange der Mieter noch nicht insolvent ist. Wurde das versaumt oder war es erfolglos, bietet
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus Verwalterperspektive werden samtliche Aspekte des Ruckerhalts von Mietobjekten beleuchtet: welche Rechtsvorschriften gibt es, welche Fristen gelten, Teilraumung, Ruckgabezeitpunkt, Abnahmebegehung, Protokoll, Ruckgabe an Dritte oder durch Dritte, Mietermehrheit, Verjahrung usw. Ziel ist, dass der Sachbearbeiter in der Immobilienverwaltung oder der selbstverwaltende Eigentumer einen Leitfaden erhalt, der ihm in jeder entsprechenden Situation beisteht. Das Skript war Grundlage mehrerer Verwalterseminare zu diesem Thema. Die Ergebnisse der Erorterungen auf den Veranstaltungen, die aufgetretenen Praxisfragen etc. haben darin Eingang gefunden
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Was tun, wenn Sie einen Titel haben und der Schuldner trotzdem nicht tut, was er soll? In dem vorliegenden Band geben wir aus Praxissicht einen Uberblick fur all diejenigen Vollstreckungssituationen, die in einer Immobilienverwaltung regelmassig auftreten: Raumungen, Geldforderungen, Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltungen und immaterielle Dinge wie bspw. Duldung von Modernisierungen, Unterlassen von Immissionen u.a. Ziel ist, dem hierfur zustandigen Sachbearbeiter in der Verwaltung eine Orientierung sowie Anregungen zu geben, was in welcher Form zu tun oder moglich ist. Zugleich erlautern wir einige rechtliche Hintergrunde. Der Band ist die naturliche Fortsetzung unseres Skripts "Mahnen und Beitreiben" und wird seinerseits erganzt durch das weitere Skript "Mieterinsolvenz"
Skript aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn auf dem Mietkonto Ruckstande auflaufen, stellt sich fur Verwaltungen haufiger die Frage, wie damit umgegangen werden soll: mahnen, einklagen, kundigen? Haufig ubersehen wird, dass Ratenzahlungen ein weiterer Weg sind, der fur beide Seiten Vorteile hat: der Mieter kann seine Schulden in uberschaubaren Betragen und festgelegter Zeit abtragen, der Vermieter kann sich hingegen den Gesamtbetrag anerkennen oder gar einvernehmlich titulieren lassen und erhalt hierdurch eine hohere Rechtssicherheit und - insbesondere bei "gewachsenen," also undurchsichtigen Mietkonten - Klarheit in der Buchhaltung. Denn Ratenzahlungen sind zweiseitige Vertrage und eroffnen damit eine gewisse Gestaltungsfreiheit im Umgang mit den Schulden. Das kann man nutzen Das vorliegende Skript, welches eine Seminarveranstaltung zu dem Thema im Oktober 2010 begleitete, erlautert die rechtlichen Hintergrunde und gibt Tipps fur die tagliche Arbeit. Es zeigt einige Gestaltungsmoglichkeiten auf und gibt Formulierungshilfen.
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, - (keine), Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: juristische Fachbucher, Abstract: alle relevanten deutschen mietrechtlichen Gerichtsentscheidungen des Jahres 2010 zur taglichen Arbeit fur Hausverwaltungen, Juristen und Vermieter
Skript aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, - (Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter), Veranstaltung: Seminar am 30. Mai 2012, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Formalien einer Eigentumerversammlung sind wichtig - nicht nur, weil Ihre Nichtbeachtung zur Folge haben kann, dass die gefassten Beschlusse anfechtbar sind, sondern auch, weil mit ihnen die Versammlung selbst weitgehend gestaltet werden kann. Wir haben zum Beispiel schon haufiger erlebt, dass allein die Diskussion um die Frage, ob ein Vertreter mit einer bestimmten Vollmacht teilnehmen darf, so lange dauerte, dass der Versammlungsabend praktisch zu weiteren Beschlussen nicht mehr zu gebrauchen war. So kann man bereits durch ein einfaches Schriftstuck (die Vollmacht) verhindern, dass sich die Gemeinschaft an dem vorgesehenen Abend mit einem bestimmten Thema befasst. Es gibt viele weitere solche Manover und wir lernen immer wieder neue dazu. In dem vorliegenden Skript geben wir einen Einblick in die zu beachtenden Formalien und klugen Umgang damit. Hierbei richten wir uns primar an den WEG-Verwalter, der das vorbereiten und damit arbeiten
Fachbuch aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Buch ist ein effizientes Arbeitsmittel. Wir wunschen uns schon seit langerem eine Sammlung von Entscheidungen zum Berliner Mietspiegel. Etwas, das man anlasslich einer Mieterhohungsakte in die Hand nehmen und einfach nachschlagen kann, ohne endlos in Datenbanken nach einzelnen Urteilen suchen zu mussen. Dieses Buch haben wir hiermit geschrieben. Darin haben wir uber 200 Berliner Entscheidungen gesammelt, den Grundgedanken schlagwortartig in Form eines Leitsatzes zusammengefasst und die relevanten Inhalte zitiert, damit zu jedem einzelnen Merkmal zu erkennen ist, woran die Gerichte sich orientieren. Wir haben samtliche Merkmale der Spanneneinordnung seit dem Mietspiegel 2005 einander gegenubergestellt, um die Anwendbarkeit von Urteilen der letzten Jahre auf den aktuellen Mietspiegel ersichtlich zu machen. Wir haben samtliche Unterschiede zum Mietspiegel 2009 in ubersichtlichen Tabellen zusammengefasst und, wo notig, ausgewertet. Und schliesslich haben wir das den Mietspiegel fur den Nicht-Fachmann in einer Kurzdarstellung des Mieterhohungsrechts des BGB positioniert und die Grundlagen kurz erlautert. Mit diesem Buch sollte es uns (als Fachanwalten) und Ihnen moglich sein, Mieterhohungen effizient zu bearbeiten und schnell sicher einzuschatze
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt zwei wesentliche Grunde, eine Kaution zu vereinbaren: a) Forderungssicherung: Als Vermieter bzw. Verwalter mochten Sie auch dann noch auf einen Schuldner oder eine Vermogensmasse zugreifen konnen, wenn Ihr eigentlicher Vertragspartner - der Mieter - ausfallt. b) Durchsetzungssicherung: Es kostet Geld, Arbeit, Zeit und ist mit einem Risiko behaftet, jede Forderung einklagen zu mussen. Der unmittelbare Zugriff auf eine Kaution zur Verrechnung mit Forderungen bedient diese ohne Prozess. Ist das aus Sicht des Mieters unberechtigt, muss er klagen, nicht Sie. Die verbreitete Absicherung von Vertragen durch Aufnahme eines zusatzlichen Vertragspartners (Geschaftsfuhrer einer GmbH neben der GmbH, Eltern neben ihrem studentischen Kind, Betreuer neben Betreutem, beide Eheleute statt nur einem) bedient nur das erste dieser Kriterien, und dies viel besser als eine Sicherheit, weil Sie hier unmittelbaren und der Hohe nach unbeschrankten Zugriff auf einen oder mehrere weitere Schuldner erhalten. In solchen Konstellationen stellt sich die Kaution bei genauerer Betrachtung primar als Mittel der schnellen Durchsetzung und erst sekundar als Mittel der Solvenzsicherung heraus. Die Frage nach der besten" Mietsicherheit ist also nur situationsbezogen zu beantworten. Das ist aber nicht alles. Denn auf den zweiten Blick kommen Praktikabilitatsgesichtspunkte hinzu: welche Sicherheit verursacht mehr, welche weniger Verwaltungsaufwand bei Vereinbarung, Eigentumerwechsel, Verwertung oder Ruckgabe? Kontrar dazu: wie sicher" ist eigentlich die Sicherheit? Die Goldmunze in der Mieterakte konnte nach 20 Jahren Mietdauer irgendwie unterwegs abhanden gekommen sein, schlecht verzinstes Bargeld ist nicht mehr viel wert. Werterhalt oder gar Wertsteigerung ist in der Verwaltung d
Skript aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: alle relevanten deutschen mietrechtlichen Gerichtsentscheidungen des Jahres 2007 zur taglichen Arbeit fur Hausverwaltungen, Juristen und Vermieter
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Wann ist wie oft zu mahnen? Welche Mahnkosten sind umlagefahig? Wie beantrage ich einen Mahnbescheid? Das Skript wendet sich speziell an die Sachbearbeiter von Hausverwaltungen, die mit der Beitreibung von offenen Mietforderungen befasst sind. Es gibt einen kurzen Uberblick uber die rechtlichen Grundlagen des Mahnwesens, warnt vor haufigen Fehlerquellen in Mietkonten - welche anhand von Praxisbeispielen erlautert werden - und fuhrt dann durch den Computer-Vordruck fur einen Mahnbescheidsantrag, welchen es erlautert. Zwar durfen Hausverwalter den Vermieter gerichtlich nicht (mehr) vertreten, was auch im Mahnverfahren gilt; haufig wird jedoch auch eigener Bestand verwaltet.
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