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Das Medizinproduktegesetz (MPG) ist keine deutsche Erfindung. Es
entstand als Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf
europarechtliche Vorschriften, die vor allem der Bildung eines
einheitlichen Markts fur Medizinprodukte dienen sollen. Das Werk
berucksichtigt die seit dem Erscheinen der ersten Auflage
eingetretenen AEnderungen bis hin zum Gesetz zur AEnderung
medizinprodukterechtlicher Vorschriften. Da inzwischen auch das
Heilmittelwerbegesetz auf Medizinprodukte Anwendung findet, wurde
es mit einer kurzen Kommentierung ebenfalls aufgenommen.
Mit dem AMHE-Sterbehilfegesetz unterbreiten die Verfasserinnen und
Verfasser einen Vorschlag für ein modernes Sterbehilferecht, das
einer pluralen Gesellschaft gerecht wird. Der Gesetzentwurf
verfolgt einen integrativen Ansatz, der das vom
Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 26.2.2020 anerkannte Recht
auf selbstbestimmtes Sterben mit dem Postulat effektiver
Suizidprävention verbindet. Der Regelungsvorschlag beschränkt
sich nicht auf die geschäftsmäßige Suizidförderung, versteht
sich also nicht als ein schlichtes "Reparaturgesetz" für den für
nichtig erklärten § 217 StGB. Er zielt vielmehr auf eine
umfassende und zugleich kohärente Regelung der Selbstbestimmung am
Lebensende ab. Ausgehend von der Freiverantwortlichkeit der
individuellen Entscheidung werden Regelungen zum
Behandlungsverzicht und zur Behandlungsbegrenzung, zum Suizid sowie
zur aktiven und indirekten Sterbehilfe vorgestellt. Gleichzeitig
ist der Gesetzentwurf auf eine Stärkung der Suizidprävention
ausgerichtet.
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