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Deutsche Rechtsprechung in Volkerrechtlichen Fragen / Decisions of German Courts Relating to Public International Law / Decisions Des Cours Allemandes En Matiere De Droit International Public 1976-1980 (English, French, German, Paperback, Softcover reprint of the original 1st ed. 1982)
Aberg, K. Doehring, Werner Meng, W Morvay, T. Stein, …
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Der vorliegende Band der Fontes luris Gentium enthalt die
Bearbeitung der Recht- sprechung deutscher Gerichte in
volkerrechtlichen Fragen aus den Jahren 1976-1980; nur in
Einzelfallen sind Entscheidungen aus dem Jahre 1975 nachgetragen
worden. Die Gesamtreihe der Bearbeitung, die mit den Entscheidungen
des deutschen Reichsge- richts aus dem Jahre 1879 begonnen wurde,
umfaBt jetzt mehr als einhundert Jahre deutscher Rechtsprechung.
Die zusammenfassende Bearbeitung der Entscheidungen aus jeweils
runf Jahren solI auch in Zukunft beibehalten werden; der Band mit
den Entscheidungen aus den Jahren 1981-1985 befindet sich bereits
in der laufenden Bear- beitung. Das System der Darstellung (Teil I:
Analytisches und systematisches Repertorium; Teil II: Ausziige aus
den Entscheidungen) ist in der bisherigen Form beibehalten wor-
den, d. h. der Inhalt der deutschen Leitsatze wird soweit wie
moglich in kurzen Satzen oder stichwortartig in englischer und
franzosischer Sprache wiedergegeben, urn dem auslandischen Benutzer
die Auswertung zu erleichtern. Die Auswahl der
Gerichtsentscheidungen ist nicht auf die Auswertung nur der
hochstrichterlichen Rechtsprechung beschrankt. Wiederum muBte aber
auf eine er- schopfende Wiedergabe aller Entscheidungen und
insbesondere derjenigen verzichtet werden, die nur einen geringen
Bezug zum Volkerrecht haben. Die Auswahl ist dabei nicht danach
getroffen worden, ob eine Entscheidung in jedem Fall rechtlich
unangreif- bare Aussagen enthalt, sondern danach, ob und inwieweit
der entschiedenen Rechts- frage grundsatzliche Bedeutung rur die
Handhabung des Volkerrechts durch deutsche Gerichte zukommt.
Diese Sammlung der Rechtsprechung in volkerrechtlichen Fragen
(1980-1985) setzt ein Werk fort, das die Gerichtspraxis seit der
Errichtung des Deutschen Reichsgerichts in bisher acht Banden
zusammenfassend aufgearbeitet hat. Wie in fruheren Banden enthalt
Teil I Leitsatze in systematischer Anordnung, die alle fur die
volkerrechtliche Praxis und Lehre wesentlichen Ausserungen der
deutschen Rechtsprechung wiedergeben. Der Gegenstand der Leitsatze
und zumeist auch die konkrete Aussage werden in kurzen Stichworten
in englischer und franzosischer Sprache wiedergegeben. In Teil II
des Bandes sind Originalauszuge der Gerichtsentscheidungen in
demjenigen Umfang abgedruckt, der fur das Verstandnis der Aussagen
in den Leitsatzen erforderlich ist. Mit dem vorliegenden Band
prasentiert die Gesamtreihe mehr als 100 Jahre deutscher
Rechtsprechung in volkerrechtlichen Fragen. Sie ermoglicht dem
Benutzer das schnelle und zuverlassige Auffinden der deutschen
Rechtsprechung zum Volkerrecht und ist fur die Praxis wie fur die
Wissenschaft gleichermassen unentbehrlich.
Diese Arbeit befaBt sich mit einem Thema, welches nicht nur
gewichtige Rechtsprobleme des Volkerrechts, des internationalen
Verwaltungsrechts und des nationalen offentlichen Rechts aufwirft,
die zur Zeit weltweit intensiv diskutiert werden, sondern auch
durch eine schier unuberseh- bare Fulle von Praxismaterial aus dem
-nach deutscher Rechtssystematik so bezeichneten -offentlichen
Wirtschaftsrecht gekennzeichnet ist. Hier muBte eine Auswahl der,
wie ich meine, wichtigsten Sachbereiche getrof- fen werden. Wie
sich zeigt, sind die Hilfestellungen des Volkerrechts bei der
BewaIti- gung der aufgezeigten Staatenkonflikte zwar bisher in der
Praxis noch nicht voll ausgeschopft worden, aber sie sind in jedem
Fall rur sachge- rechte Losungen unzureichend. Problemlosungen
konnen nur von einem offentlichrechtlichen Kollisionsrecht erwartet
werden, das aber bei der gegenwamgen Rechtslage in der
Bundesrepublik Deutschland noch zu wenig entwickelt ist. Hier
konnen nur -sicherlich nicht erschopfende - Ansatze aufgezeigt
werden, we1che als Beginn von Uberlegungen fur eine
Weiterentwicklung der nationalen wie internationalen
Rechtsordnungen zu verstehen sind. Mein besonderer Dank gilt meinem
verehrten akademischen Lehrer, Herm Prof. Dr. Walter Rudolf, der
mir mit seinem Rat zur Seite stand und aufgrund dessen langjahriger
wissenschaftlicher Forderung diese Arbeit entstand. Die Arbeit
wurde im Oktober 1992 abgeschlossen. Sie wurde im Sommersemester
1993 vom Fachbereich Rechts-und Wirtschaftswissen- schaften der
Johannes Gutenberg-Universitat in Mainz als Habilitations- schrift
angenommen. Mein Dank gilt auch Herm Prof. Dr. Eckart Klein als
Zweitkorrektor.
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