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Der vorliegende Band der Fontes luris Gentium enthalt die Bearbeitung der Recht- sprechung deutscher Gerichte in volkerrechtlichen Fragen aus den Jahren 1976-1980; nur in Einzelfallen sind Entscheidungen aus dem Jahre 1975 nachgetragen worden. Die Gesamtreihe der Bearbeitung, die mit den Entscheidungen des deutschen Reichsge- richts aus dem Jahre 1879 begonnen wurde, umfaBt jetzt mehr als einhundert Jahre deutscher Rechtsprechung. Die zusammenfassende Bearbeitung der Entscheidungen aus jeweils runf Jahren solI auch in Zukunft beibehalten werden; der Band mit den Entscheidungen aus den Jahren 1981-1985 befindet sich bereits in der laufenden Bear- beitung. Das System der Darstellung (Teil I: Analytisches und systematisches Repertorium; Teil II: Ausziige aus den Entscheidungen) ist in der bisherigen Form beibehalten wor- den, d. h. der Inhalt der deutschen Leitsatze wird soweit wie moglich in kurzen Satzen oder stichwortartig in englischer und franzosischer Sprache wiedergegeben, urn dem auslandischen Benutzer die Auswertung zu erleichtern. Die Auswahl der Gerichtsentscheidungen ist nicht auf die Auswertung nur der hochstrichterlichen Rechtsprechung beschrankt. Wiederum muBte aber auf eine er- schopfende Wiedergabe aller Entscheidungen und insbesondere derjenigen verzichtet werden, die nur einen geringen Bezug zum Volkerrecht haben. Die Auswahl ist dabei nicht danach getroffen worden, ob eine Entscheidung in jedem Fall rechtlich unangreif- bare Aussagen enthalt, sondern danach, ob und inwieweit der entschiedenen Rechts- frage grundsatzliche Bedeutung rur die Handhabung des Volkerrechts durch deutsche Gerichte zukommt.
Diese Sammlung der Rechtsprechung in volkerrechtlichen Fragen (1980-1985) setzt ein Werk fort, das die Gerichtspraxis seit der Errichtung des Deutschen Reichsgerichts in bisher acht Banden zusammenfassend aufgearbeitet hat. Wie in fruheren Banden enthalt Teil I Leitsatze in systematischer Anordnung, die alle fur die volkerrechtliche Praxis und Lehre wesentlichen Ausserungen der deutschen Rechtsprechung wiedergeben. Der Gegenstand der Leitsatze und zumeist auch die konkrete Aussage werden in kurzen Stichworten in englischer und franzosischer Sprache wiedergegeben. In Teil II des Bandes sind Originalauszuge der Gerichtsentscheidungen in demjenigen Umfang abgedruckt, der fur das Verstandnis der Aussagen in den Leitsatzen erforderlich ist. Mit dem vorliegenden Band prasentiert die Gesamtreihe mehr als 100 Jahre deutscher Rechtsprechung in volkerrechtlichen Fragen. Sie ermoglicht dem Benutzer das schnelle und zuverlassige Auffinden der deutschen Rechtsprechung zum Volkerrecht und ist fur die Praxis wie fur die Wissenschaft gleichermassen unentbehrlich.
Diese Arbeit befaBt sich mit einem Thema, welches nicht nur gewichtige Rechtsprobleme des Volkerrechts, des internationalen Verwaltungsrechts und des nationalen offentlichen Rechts aufwirft, die zur Zeit weltweit intensiv diskutiert werden, sondern auch durch eine schier unuberseh- bare Fulle von Praxismaterial aus dem -nach deutscher Rechtssystematik so bezeichneten -offentlichen Wirtschaftsrecht gekennzeichnet ist. Hier muBte eine Auswahl der, wie ich meine, wichtigsten Sachbereiche getrof- fen werden. Wie sich zeigt, sind die Hilfestellungen des Volkerrechts bei der BewaIti- gung der aufgezeigten Staatenkonflikte zwar bisher in der Praxis noch nicht voll ausgeschopft worden, aber sie sind in jedem Fall rur sachge- rechte Losungen unzureichend. Problemlosungen konnen nur von einem offentlichrechtlichen Kollisionsrecht erwartet werden, das aber bei der gegenwamgen Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland noch zu wenig entwickelt ist. Hier konnen nur -sicherlich nicht erschopfende - Ansatze aufgezeigt werden, we1che als Beginn von Uberlegungen fur eine Weiterentwicklung der nationalen wie internationalen Rechtsordnungen zu verstehen sind. Mein besonderer Dank gilt meinem verehrten akademischen Lehrer, Herm Prof. Dr. Walter Rudolf, der mir mit seinem Rat zur Seite stand und aufgrund dessen langjahriger wissenschaftlicher Forderung diese Arbeit entstand. Die Arbeit wurde im Oktober 1992 abgeschlossen. Sie wurde im Sommersemester 1993 vom Fachbereich Rechts-und Wirtschaftswissen- schaften der Johannes Gutenberg-Universitat in Mainz als Habilitations- schrift angenommen. Mein Dank gilt auch Herm Prof. Dr. Eckart Klein als Zweitkorrektor.
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