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Erfahrungen und Einsichten aus zwei Jahrzehnten gerichts arztlicher
Sachverstan- digentatigkeit veranlassen mich, einen Ir. Beitrag zur
Strafrechtsreform zu veroeffent- lichen. Die Entwurfe fur das neue
Strafgesetzbuch (E 1960 wie E 1962) lassen erkennen, dass einige
der in unserem I. Beitrag zur Strafrechts re form (1959)
publizierten An- regungen verstandnisvoll aufgenommen wurden. Die
24 und 25 E 1962 sind nun- mehr starker als in den fruheren
Fassungen am medizinischen Krankheitsbegriff orien- tiert. In 24 E
1962 sind die lediglich auf angeborenen oder erworbenen, Abartig-
keiten' beruhenden seelischen Stoerungen des 23 Entwurf 1958,
Bezeichnungen, die weitgehend den, abnormen Persoenlichkeiten' des
klinischen Sprachgebrauches entspre- chen, nicht mehr enthalten.
Ziel dieses II. Beitrages ist es, die Vertreter des Strafrechtes
fur den auf den Er- fahrungen der arztlichen, besonders der
psychiatrischen Wissenschaft beruhenden medizinischen
Krankheitsbegriff zu gewinnen, der uberzeugender als der normative
Krankheitsbegriff des Juristen eine tragfahige Grundlage fur
richterliches Werten und Urteilen bilden kann. Bei der Darstellung
des forensischen Materials 1 wurde eine dialektische Methodt'
benutzt: die Gegenuberstellung von forensischen Fallen, in denen
die Frage der, Schuld- fahigkeit' nach einem medizinisch
orientierten Krankheitsbegriff beantwortet wurde und andere Falle,
deren Entscheidung vorwiegend auf den Ergebnissen psychologischer
oder rein normativer Methoden beruhte.
Eine wissenschaftsgeschichtlich orientierte Darstellung der "Psych
iatrischen Systematik" mag als trockene, klinikferne oder
uberflussige Aufgabe erscheinen. Vergegenwartigt man sich aber,
dass in den taglichen Konferenzen der psychiatrischen Kliniken und
Anstalten bei jeder Auf nahme und Entlassung Probleme der
"Psychiatrischen Systematik" aktuell werden, so wird man nicht nur
die Neigung, sondern auch die Notwendigkeit verstehen koennen, die
Entwicklung der diagnostischen Termini, mit denen wir taglich
arbeiten, kennen zu lernen. 'Vir versuchten, die Bemuhungen dreier
Generationen um die begrifflich saubere Ordnung der in Klinik und
Forschung gewonnenen Beobachtungen chronologisch darzustellen. Dass
wir heute mit Hilfe klarer, differentialdiagnostisch zielstrebig
gerichteter Fragestellungen fur jede psychische Abnormitat einen
annahernd ubereinstimmenden "Ort" im System der speziellen
Psychiatrie finden koennen, ist ein Resultat dieses im einzelnen
gar nicht mehr uberschaubaren Ringens um Ordnung. Eine Besinnung
auf die Arbeit an der Bildung psych iatrischer Begriffe sollte alle
erfullen, die heute in der Lage sind, die Klassifizierung im
klinischen Alltag nosologisch befriedigend zu voll ziehen. Die
Durchfuhrung der mir 1948 von KURT SCHNEIDER gestellten Aufgabe,
den Gang dieser Entwicklung seit 1863 - dem Jahr der grund legenden
Publikation von K. L. KAHLBAUM - darzustellen, hat mir ein
eindrucksvolles Bild von der geistigen Leistung all der Autoren
vermittelt, deren Bemuhungen uns nicht nur eine weitgehende,
schnelle Verstandigung in der taglichen klinischen Arbeit
ermoeglichen, sondern auch die Voraussetzungen zu jeder
wissenschaftlichen Tatigkeit in der Psychiatrie schufen.
Die Anregung zu dem Versuch, die Ergebnisse der bisherigen
pharmakopsy- chologischen und pharmakopsychopathologischen
Forschung in einer Art GrundrifJ dieser Wissenschaft von den
Wirkungen der Pharmaka und Giftstoffe auf die Psyche
zusammenzufassen, verdanke ich dem im Juli 1955 verstorbenem
Heidel- berger Psychologen Professor Dr. WILLY HELLPACH. Als ich
ihn 1948 im Zu- sammenhang mit Literaturstudien fUr eine Arbeit
iiber Levitationsphanomene nach einschlagigen Veroffentlichungen
fragte, zeigte sich bald, wie miihsam es war, die in den
verschiedenartigsten Publikationsorganen verstreuten Hinweise zu
finden. Es ergab sich weiter, daB eine zusammenfassende Darstellung
des Stoffes - sieht man von den vorwiegend
pharmakologisch-toxikologisch orientierten Biichern von E. HESSE,
L. LEWIN, K. O. M0LLER, V. A. REKO u. a. ab - nicht vorlag, auch in
den Lehrbiichern der Psychologie findet man meist nur kurz
gehaltene Hinweise auf pharmakopsychologische Experimente, und die
psychia- trischen Lehr- und Handbiicher beriicksichtigen vorwiegend
die toxisch ver- ursachten psychopathologischen Erscheinungen. In
der pharmakologischen Literatur erfahren die psychischen Wirkungen
der Pharmaka und Gifte meist nur eine recht summarische Wiirdigung,
so daB der Gedanke nahe lag, die Litera- tur zu sammeln und die
Ergebnisse in einer eigenen Publikation darzustellen. Bei der
Durchsicht der Literatur - wir haben eine Dbersicht iiber 2500
Arbeiten gewinnen konnen - ergab sich schon bald die Unmoglichkeit,
im Textteil alle einschlagigen Publikationen beriicksichtigen zu
konnen, und auch in den Literatur- zusammenstellungen am SchluB der
einzelnen Kapitel muBte eine strenge Aus- wahl getroffen werden.
Erfahrungen und Einsichten aus zwei Jahrzehnten gerichtsarztlicher
Sachverstan- digentatigkeit veranlassen mich, einen II. Beitrag zur
Strafrechtsreform zu veroeffent- lichen. Die Entwurfe fur das neue
Strafgesetzbuch (E 1960 wie E 1962) lassen erkennen, dass einige
der in unserem I. Beitrag zur Strafrechtsreform (1959) publizierten
An- regungen verstandnisvoll aufgenommen wurden. Die 24 und 25 E
1962 sind nun- mehr starker als in den fruheren Fassungen am
medizinischen Krankheitsbegriff orien- tiert. In 24 E 1962 sind die
lediglich auf angeborenen oder erworbenen, Abartig- keiten'
beruhenden seelischen Stoerungen des 23 Entwurf 1958,
Bezeichnungen, die weitgehend den, abnormen Persoenlichkeiten' des
klinischen Sprachgebrauches entspre- chen, nicht mehr enthalten.
Ziel dieses II. Beitrages ist es, die Vertreter des Strafrechtes
fur den auf den Er- fahrungen der arztlichen, besonders der
psychiatrischen Wissenschaft beruhenden medizinischen
Krankheitsbegriff zu gewinnen, der uberzeugender als der normative
Krankheitsbegriff des Juristen eine tragfahige Grundlage fur
richterliches Werten und Urteilen bilden kann. 1 Bei der
Darstellung des forensischen Materials wurde eine dialektische
Methode benutzt: die Gegenuberstellung von forensischen Fallen, in
denen die Frage der, Schuld- fahigkeit' nach einem medizinisch
orientierten Krankheitsbegriff beantwortet wurde und andere Falle,
deren Entscheidung vorwiegend auf den Ergebnissen psychologischer
oder rein normativer Methoden beruhte.
Der vor Gericht als Sachverstandiger wirkende Psychiater berat
Richter und Staats an walt nicht in peripheren juristischen Fragen,
sondern - wie es mein ver- ehrter Lehrer, Professor KURT SCHNEIDER,
in seiner grundlegenden Schrift "Die Be- urteilung der
Zurechnungsfahigkeit" formulierte - im "Zentrum des Rechtes".
Dieses Zentrum des Strafrechtes ist die Frage der Schuld. An allen
Bemiihungen urn die Neugestaltung des Strafrechtes nehmen wir somit
lebhaften Anteil, da die Psychiatrie Wesentliches zu sagen hat,
wenn es urn den Nachweis der Schuldunfahigkeit aus bio- logischen
Griinden geht. Die vorliegende Studie solI einen Beitrag zur
Strafrechtsreform bringen. Sie ba- siert auf dem forensischen
Material der Keilner Universitats-Nervenklinik aus den Jahren 1950
bis 1958. Meinem verehrtem Chef, Herrn Professor WERNER SCHEID,
mochte ich auch an dieser Stelle aufrichtig danken fiir die mir
seit Beginn unserer gemeinsamen Arbeit groBziigig gegebene
Moglichkeit, die forensischen Gutachten der Klinik fiir Forschung 1
und Lehre zu benutzen. In harmonischer Zusammenarbeit mit der
Kolner Staatsanwaltschaft konnten wir die sich uns stellenden
Forschungsaufgaben, aber auch die Frage der Gestaltung des
akademischen Unterrichtes in auBerordentlich gliicklicher Weise los
en. Den Mitarbei- tern der Kolner Behorde, vor allem den Herren
Oberstaatsanwalten Dr. SCHWELLEN- BACH und Dr. KLEIN, schuld en wir
Dank fiir die uns immer wieder gewahrte Unter- stiitzung.
Die Anregung zu dem Versuch, die Ergebnisse der bisherigen
pharmakopsy- chologischen und pharmakopsychopathologischen
Forschung in einer Art Grundriss dieser Wissenschaft von den
Wirkungen der Pharmaka und Giftstoffe auf die Psyche
zusammenzufassen, verdanke ich dem im Juli 1955 verstorbenem
Heidel- berger Psychologen Professor Dr. WILLY HELLPACH. Als ich
ihn 1948 im Zu- sammenhang mit Literaturstudien fur eine Arbeit
uber Levitationsphanomene nach einschlagigen Veroeffentlichungen
fragte, zeigte sich bald, wie muhsam es war, die in den
verschiedenartigsten Publikations organen verstreuten Hinweise zu
finden. Es ergab sich weiter, dass eine zusammenfassende
Darstellung des Stoffes - sieht man von den vorwiegend
pharmakologisch-toxikologisch orientierten Buchern von E. HEssE, L.
LEWIN, K. O. M0LLER, V. A. REKO u. a. ab - nicht vorlag, auch in
den Lehrbuchern der Psychologie findet man meist nur kurz gehaltene
Hinweise auf pharmakopsychologische Experimente, und die psychia-
trischen Lehr- und Handbucher berucksichtigen vorwiegend die
toxisch ver- ursachten psychopathologischen Erscheinungen. In der
pharmakologischen Literatur erfahren die psychischen Wirkungen der
Pharmaka und Gifte meist nur eine recht summarische Wurdigung, so
dass der Gedanke nahe lag, die Litem- tur zu sammeln und die
Ergebnisse in einer eigenen Publikation darzustellen. Bei der
Durchsicht der Literatur - wir haben eine UEbersicht uber 2500
Arbeiten gewinnen koennen - ergab sich schon bald die
Unmoeglichkeit, im Textteil alle einschlagigen Publikationen
berucksichtigen zu koennen, und auch in den Literatur-
zusammenstellungen am Schluss der einzelnen Kapitel musste eine
strenge Aus- wahl getroffen werden.
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