Die EU-Mitgliedstaaten haben sich das Ziel gesetzt, die
Aufwendungen fur Forschung und Entwicklung (FuE) bis zum Jahr 2010
auf 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) anzuheben. Deutschland liegt
mit einem Anteil der FuE-Aufwendungen von 2,54% des BIP unter der
geforderten 3%-Marke. Zur Erreichung des Lissabon-Ziels fuhrt die
EU-Kommission eine steuerliche Breitenfoerderung von FuE als
wichtige Massnahme an. In Deutschland existieren im Gegensatz zur
Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten sowie zu bedeutsamen Drittstaaten
keine speziellen steuerlichen Massnahmen zur FuE-Foerderung. Die
Arbeitsgruppe Steuerliche FuE-Foerderung der Forschungsunion
Wirtschaft - Wissenschaft pruft in diesem Bericht, ob, inwieweit
und mittels welcher Instrumente auch in Deutschland eine direkte
steuerliche FuE-Foerderung in Erwagung gezogen werden kann. Als
Ergebnis werden konkrete Vorschlage zur Ausgestaltung einer
steuerlichen FuE-Foerderung in Deutschland entwickelt.
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