Das Gesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933
war bereits Gegenstand von Arbeiten unterschiedlicher
wissenschaftlicher Disziplinen. Dieses Buch nahert sich dem Thema
aus rechtshistorischer Perspektive. Im Zentrum der Untersuchung
steht die Frage, ob "Asoziale" und "Gemeinschaftsfremde" im Sinne
der nationalsozialistischen Terminologie der Zwangssterilisierung
nach dem Gesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses unterlagen.
Grundlage der Untersuchung sind neben der zeitgenoessischen
Fachliteratur insbesondere die veroeffentlichten Entscheidungen der
Erbgesundheits- und Erbgesundheitsobergerichte.
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