Nach dem 2. Weltkrieg stellte sich sowohl den alliierten
Besatzungsmachten als auch den deutschen Stellen die Frage nach dem
Umgang mit den Bestimmungen des Reichserbhofrechts. Am Ende der
sich hieraus ergebenden Reformarbeiten stand in dem Gebiet der
damaligen britischen Besatzungszone der Erlass der Hoefeordnung vom
24. April 1947. Die Arbeit beschaftigt sich in diesem Zusammenhang
mit den Reformuberlegungen und den Gesetzgebungsarbeiten aus
deutscher wie britischer Sicht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der
Darstellung der mit der Neuregelung des Anerbenrechts verfolgten
Zielsetzung sowie der Einordnung der Hoefeordnung in die jungere
Anerbenrechtsgeschichte.
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