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Controlling Und Finanzplanung ALS Fuhrungsinstrumente (German, Paperback, 1980 ed.)
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Controlling Und Finanzplanung ALS Fuhrungsinstrumente (German, Paperback, 1980 ed.)
Series: Schriften Zur Unternehmensfuhrung, 27
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(1) Die Aufgabe der laufenden Unternehmungsfuhrung ist vielfach von
der Eigen tumerseite auf ein besonderes Management delegiert.
Hierbei entstehen fur die Eigen tumerbasis besondere
Notwendigkeiten und Probleme der Unternehmungsaufsicht (bzw.
Aufsichtskontrolle), d. h. der steuernden Beeinflussung des
Managements auf der Grundlage uberprufender Beurteilungen. Bei
haftungsbeschrankenden Unternehmungskonstruktionen (AG, GmbH, Genos
senschaft sowie GmbH & Co KG) ist fur die laufende
Unternehmungsfuhrung sogar eine besondere Geschaftsfuhrungsinstanz
eingerichtet, durch welche die Unternehmung rechtsgeschaftlich
(nach aussen) vertreten wird. In Verbindung mit dieser rechts
typischen Funktionstrennung von Eigentumerstellung und Management
stehen auf sichtsbezogene Regelungen, die auch im Aufsichtsrat und
in Pflichtprufungen zum Ausdruck kommen. Die Rechtsregelungen
folgen einem Ordnungsmassigkeitskonzept und bezwecken dabei im
Grunde solche Sicherungsvorkehrungen der Ausstattung,
Beaufsichtigung und Fuhrung der Unternehmung, dass die
Haftungsbeschrankung nach aussen auf die Ver tragspartner nicht
bzw. nicht uberraschend durchschlagen kanri und dass zugleich exi
stentielle Grundinteressen der Gesellschafter und Vertragspartner
geschutzt sind. Die fur die AG und die Genossenschaft geltenden
Regelungen des Aufsichtsrats und der Pflichtprufung sind letztlich
auch in einer besonderen Schutzbedurftigkeit der Gesell schafter
(insbesondere Minderheitengesellschafter) begrundet. Neuerdings ist
der Be reich der GmbH sowie GmbH & Co KG so angewachsen und
zugleich so insolvenz anfallig geworden, dass zumindest
Prufungspflichten (im Zuge der EG-Reform) zu er warten sind. (2)
Beim Direktsystem wird die Aufsichtsarbeit vollstandig von der
Eigentumerseite wahrgenommen, was zumeist nur im Fall des
Einzeleigentumers und (bei einer Gesell schaft) eines
Sonderbeauftragten Gesellschafters effizient sein kann. Hier kommen
die Aufgabenstellung und das Grundprinzip der Unternehmungsaufsicht
deutlich zum Aus druck."
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