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Deckungsbeitragsrechnung - Rechnungsgroessen der freien Wirtschaft auch fur die oeffentliche Verwaltung? (German, Paperback)
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Deckungsbeitragsrechnung - Rechnungsgroessen der freien Wirtschaft auch fur die oeffentliche Verwaltung? (German, Paperback)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL -
Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 13 von 15 Punkten,
Hochschule fur Angewandte Wissenschaften Hamburg, 20 Quellen im
Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Anmerkung zur
Arbeit: Nach Absprache mit dem diese Arbeit betreuenden Professor
befinden sich zur besseren Lesbarkeit samtliche Schaubilder und
Tabellen direkt im Textteil. Viele Schaubilder und Tabellen
beziehen sich direkt auf Rechnungsbeispiele., Abstract:
1Kostenrechnung in der Verwaltung 1.1Das Prinzip der
Wirtschaftlichkeit existiert uberall... Entscheidungen uber
Fremdvergabe oder Eigenleistung, Leistungsausweitung und
Wirtschaftlichkeit von Kostentragern sind in der offentlichen
Verwaltung ebenso zu treffen wie in der freien Wirtschaft. In
Verbindung mit der VK-Rechnung gibt die erhohte Kostentransparenz
der DB-Rechnung aussagekraftige Informationen uber die richtige
Gebuhrenkalkulation oder eine notwendige Verfahrensanderung. In der
Privatwirtschaft sind zwei grosse Entwicklungslinien auf dem Gebiet
des internen Rechnungswesens zu erkennen: Einerseits entfernt sich
der Weg von der konventionellen VK- oder Nettorergebnisrechnung hin
zur modernen EK- und DB-Rechnung. Dabei wird auf - stets
willkurliche - Gemeinkostenschlusselungen verzichtet. Andererseits
geht der Weg von der reinen Istkostenrechnung hin zur modernen Form
der Grenzplankostenrechnung. 1.2Gewinnschwellen und
Betriebsergebnisse - Rechnungsgrossen der freien Wirtschaft auch
fur die Verwaltung? Pecunia nervus rerum est - Geld ist letztlich
der Kern aller Dinge" Diese Tatsache stellt Wewer fur die
offentlichen Verwaltungen fest. Dabei geht es aber um Geld im Sinne
von Kosten, welche der offentlichen Hand fur die Bereitstellung von
Dienstleistungen entstehen. In den seltensten Fallen werden dabei
Gewinne erzielt. Das BVerwG hat 1961 entschieden, dass der Nutzen
der Monopolleistung (der Verwaltung) den Gebuhren bzw.
Verrechnungswerten vergleichbar sein soll.
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