Das roemische Pfandrecht bleibt eine unerschoepfliche Quelle von
Rechtsproblemen, die sich bis in das geltende Recht hineinziehen.
Dies beweisen die Beitrage zu diesem Buch. Hierin geht es nicht nur
um rein rechtshistorische Themen wie das Abloesungsrecht eines
nachrangigen Pfandglaubigers im klassischen roemischen Recht und
die Quellen zur roemischen Verpfandungspraxis. Bezug zum geltenden
deutschen Recht haben die Beitrage zum Verhaltnis von
Vorausverpfandung und Erbfolge und zur Mehrfachbestellung und
Konvaleszenz beschrankter dinglicher Rechte. Eine Verbindung zum
geltenden polnischen Recht weist der Beitrag zur Verpfandung eines
Bruchteils auf.
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