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Suddeutsche Stadtebunde im Mittelalter (German, Paperback)
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Suddeutsche Stadtebunde im Mittelalter (German, Paperback)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte Europa -
and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: bestanden,
Universitat Duisburg-Essen (Fachbereich Geschichte), Veranstaltung:
Proseminar: Stadt im Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Die
vorliegende Arbeit ist eine kurze Einfuhrung in das Thema der
Stadtebunde im Mittelalter. Mit der Entstehung der Stadte und deren
Bestrebungen nach Autonomie und Selbstverwaltung schlossen sich im
Mittelalter Stadte in Stadtebunden zusammen. In dieser Epoche
finden sich haufig Stadtebunde von mehreren Stadten meistens aus
einer Region. Aber auch uberregional verbundeten sich die Stadte,
um ihre wirtschaftlichen und politischen Interessen zu vertreten.
In Stadtebunden konnten die Stadte ihre Macht bundeln und ihre
Ziele organisiert durchsetzen. Stadtebunde stellten eine
Organisationsform zum Erreichen gemeinsamer Ziele dar. Sie waren
vertraglich beschworene Abmachungen zwischen Stadten, in der Regel
auf Zeit geschlossen und verlangerungsfahig. Stadtebunde des
Mittelalters verfugten haufig uber ein gemeinsames Siegel,
gemeinsame Exekutivorgane und Schiedsgerichte. Unter dem Begriff
des Stadtebundes versteht man im allgemeinen Sinn auch zweiseitige
Abkommen und Vertrage zwischen nur zwei Stadten. Der vermeintlich
bekannteste Stadtebund war die Hanse. Doch obwohl die
Organisationsform der Hansestadte teilweise stadtebundische
Merkmale aufwies, war die Hanse kein Stadtebund im eigentlichen
Sinne. Stadtebunde sind typische Erscheinungen in der Zeit des 13.
bis 15. Jahrhunderts. Sie konnen noch bis ins 16. Jahrhundert
beobachtet werden. Die Arbeit widmet sich in Kapitel zwei den
Grundlagen der Entstehung der Stadte, der Entstehung des
Stadtrechts und diesbezuglich der Rolle der freien Burger. Dann
werden die Voraussetzungen, Grunde, Ziele und Aufgaben der
Stadtebunde skizziert. Kapitel drei behandelt neben einer kurzen
Einfuhrung in Stadtrecht und Stadtrechtsfamilien vornehmlich die
Stadtebunde in Suddeutschland (Rhei
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