Die Autoren legen eine Darstellung der Rechtsgeschichte vom Ende
des westrAmischen Reiches bis zum Umbruch um 1800 vor, die sich in
Gliederung und Perspektive von der Alteren, ausgesprochen oder
unausgesprochen auf den Staat bezogenen Rechtsgeschichte lAst.
Bezugspunkt der Rechtsentwicklung ist vielmehr der
genossenschaftliche Lebenszusammenhang, der sich seit dem
Hochmittelalter in der lAndlichen und der stAdtischen Gemeinde oder
Kommune verdichtet und rechtlich ausformt. Die Entwicklung der
traditionalen Rechtsformen wie auch das Eindringen des gelehrten
Rechtsdenkens werden so von ihren Wirkungskreisen her gesehen. Das
Buch bringt fA1/4r Wissenschaftler wie interessierte Studenten der
Rechts- und Geschichtswissenschaften sowie der weiteren
einschlAgigen Disziplinen synthetische Darstellungen wie
problemorientierte ErArterungen des Forschungsstandes. Dieser wird
zudem in ausfA1/4hrlichen, wissenschaftsgeschichtlich angelegten
LiteraturA1/4bersichten zu den Hauptkapiteln dokumentiert.
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