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Anlagenbewertung in Handels- und Steuerbilanz (German, Paperback)
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Anlagenbewertung in Handels- und Steuerbilanz (German, Paperback)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL -
Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 15 von 15 Punkten,
Fachhochschule des Bundes fur offentliche Verwaltung Bruhl -
Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (Fachbereich Finanzen),
Sprache: Deutsch, Abstract: Einzelkaufleute und
Personengesellschaften erstellen zum Ende eines jeden
Geschaftsjahres einen einfachen Jahresabschluss nach 242 HGB.
Kapitalgesellschaften mussen gemass 264 HGB einen erweiterten
Jahresabschluss erstellen. Der einfache Jahresabschluss setzt sich
zusammen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, der
erweiterte Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Mit der gesetzlich
vorgeschriebenen Pflicht zum Aufstellen eines Jahresabschlusses
soll unmittelbar erreicht werden, dass die wirtschaftliche
Gesamtsituation der Unternehmung regelmassig uberpruft wird
(Selbstkontrolle). Damit konnen unternehmerisches Fehlverhalten und
daraus resultierende Kosten gesenkt werden. Das zu erorternde Thema
befasst sich mit der Bewertung in der Bilanz, einem Teilaspekt des
Jahresabschlusses. Die Bewertung, d. h. die Feststellung des Wertes
der einzelnen Vermogensgegenstande an einem Stichtag, ist das
schwierigste Problem bei der Bilanzierung. Feststellen bedeutet
einerseits, dass der Bewertende dem Vermogensgegenstand selbst
einen Wert zumisst, heisst aber auch andererseits, dass er die
durch andere Entscheidungen zustande gekommenen Werte ubernimmt
bzw. ubertragt. Zwar stellt dieses Akzeptieren auch eine
Entscheidung dar, die Hohe eines durch andere bereits fixierten
Wertes wird dadurch jedoch nicht beeinflusst. Die Bewertung ist
somit eine zielorientierte, situationsabhangige Veranschlagung von
Wirtschaftsgutern in Geld. Sie kann sowohl von handelsrechtlicher
(z. B. 253 HGB) als auch von steuerrechtlicher Natur sein (z. B. 6
EStG). Letztendlich richtet sich die Hohe des Ansatzes nach dem
jeweiligen Zweck der Bewertung. Im Folgenden we
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