Auch der II. Band des Werkes veranschaulicht und interpretiert mit
Beispielen aus uber dreissig Territorien eines in der zentralen
Gesetzgebung sehr aktiven Reichskreises typische und bisweilen auch
untypische Kennzeichen fruhmoderner "Ordnungspolitik." Diese wird
fur eine Zeit untersucht, der als "Sattelzeit" der Moderne eine
kaum zu uberschatzende Weichenstellung zufiel, nach der sich Rechte
und Pflichten, offentliche und kirchliche Ordnung, sozialer Friede,
Ehre, Gluckseligkeit und Wohlstand zum Teil bis heute ableiten. Im
Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation und in den ihm
zugeordneten zehn Reichskreisen dabei bestimmen der Schwabische
Reichskreis in Band I, der Frankische Reichskreis in Band II sowie
Bayern und Pfalz in band III die regionalen Schwerpunkte setzten
sowohl die Kaiser selbst als auch die legislativen Reichsorgane,
allen voran die Reichstrage, auf eine bereits im 16. Jahrhundert
weitgehend ausgereifte neue Form zur Vermittlung allgemeiner Normen
und Wertmassstabe. Die zentralen Fragen lauten freilich, wie und
seit wann sie umschrieben werden konnen und ob sie sich regional
unterschiedlich entwickelten und verbreiteten. Ihre Herkunft ist
nur unprazise datierbar. In Anlehnung an die Reichsreformdiskussion
des 15. Jahrhunderts, an Postulate aus der Reformationszeit und der
Zeit der Bauernkriege sowie an altere, durchaus schon breiter
angelegte Gesetze des Mittelalters- Dorf- und Stadtordnungen,
Bistumer, Gerichtsstatuten formierte sich ein Regelwerk, das als
fruhmoderne "Policey" eine neue Gesetzesdimension schuf. Der II.
Band eroffnet erstmals fur Franken mit edierten Quellen einen
systematischen Blick, wie die Reichsgesetzgebung auf die Statuten
territorialer und stadtischer "Policey" wirkte. Spannend wird zudem
der grenzuberschreitende Vergleich normativer
Herrschaftsinstrumente entwickelt, der Aussagen zu dem noch wenig
erforschten Kommunikationssystem von Kanzlei zu Kanzlei zulasst.
Regionale und uberregionale Merkmale werden unter Einschluss
zahlreicher Reichs- und Landstande wie dem Reichskreis selbst, den
beiden Markgraftumern der Hohenzollern, Sachsen-Coburg, den
Reichsstadten Nurnberg, Rothenburg, Schweinfurt und Dinkelsbuhl,
den Furstbistumern Bamberg, Wurzburg und Eichstatt, dem Domkapitel
Wurzburg, den Klostern Munsterschwarzach, und St. Clara (Bamberg)
oder einer Schar kleinerer Adelsherrschaften (Egloffstein, Ostheim,
Schonborn, Thuringen, Zobel) vor dem Hintergrund europaischer
Kulturgeschichte herausgearbeitet. Die Transparenz des fruhmodernen
Normen- und Ordnungsgefuges kann so an unterschiedlichen Typen der
Territorialitat gross und klein, weltlich und geistlich, stadtisch
und landlich uberpruft werden. Der Vergleich legt schliesslich
supraterritoriale Tendenzen offen, die einen Wissenstransfer uber
die engen Grenzen im Frankischen Reichskreis von Land zu Land
voraussetzen."
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