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Now in its fourth edition, the Wieczorek/Schutze legal commentary is a virtual institution in the field of civil procedure. This fourteen-volume guide once again sets the standard for legal reference works. Based on solid legal scholarship, it comprehensively considers practical requirements and needs in relation to civil procedure. The authorial team, which is composed of 33 legal scholars and practitioners - including several new younger members - ensures that the commentary remains true to its rich traditions, but at the same time is up-to-date for current and future needs. In addition to German civil procedure, the commentary addresses relevant supplementary laws in Germany (e.g. EGZPO, GVG, KapMuG, and MediationsG), as well as European and international civil procedure. The commentary also takes into consideration relevant legal changes as well as the newest developments in case law and legal teaching. Here you find an overview of all fourteen volumes. Take a closer look at the extract of volume 12 1067-1109; Internationales Zivilprozessrecht; Rechtsquellen und Materialien.
Dieses Buch widmet sich umfassend den bisher nur wenig beachteten "Shoot-Out-Klauseln". Diese gesellschaftsinternen, ergebnisoffenen Verfahren dienen der radikalen Trennung von Gesellschaftern und erfreuen sich im angloamerikanischen Rechtsraum seit langer Zeit grosser Beliebtheit. In Deutschland und Europa nahm ihr Bekanntheitsgrad erst in den letzten Jahren zu. Praktische Hinweise zu ihrer sachgerechten Umsetzung sind nur sporadisch vorhanden und umfassende Abhandlungen zu diesen Klauseln fehlen ganzlich. Der Autor schliesst diese Literaturlucke. Er beleuchtet Ziele, Wirkungen sowie moegliche Risiken von Shoot-Out-Klauseln und untersucht ihre rechtliche Wirksamkeit im In- und Ausland. Zuletzt macht er die gefundenen Ergebnisse fur die Klauselgestaltung nutzbar und stellt dem Rechtspraktiker umfangreiche Gestaltungshinweise zur Verfugung. Dieses Buch eignet sich damit auch als Handbuch fur die Gestaltungspraxis.
Parallelverfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten sind ein prozessualer Dauerbrenner und insbesondere im Rahmen des Kompetenzkonflikts hochbrisant. Im Kompetenzkonflikt sind Parallelverfahren aufgrund der vielfaltigen gesetzlichen Moeglichkeiten, eine Klarung der Kompetenzfrage vor unterschiedlichen Gerichten zu erreichen, geradezu exemplarisch. Sie stellen das Prozessrecht vor die Herausforderung, diese effektiv zu koordinieren und divergierende Zustandigkeitsentscheidungen zu vermeiden. Neben dem klassischen Kompetenzkonflikt zwischen Staatsgerichten und Schiedsgerichten widmet sich die Autorin auch etwaigen Verfahrenskonflikten an der Schnittstelle von Kompetenzklarung und parallelen staatlichen Verfahren.
Der Investor, der im Rahmen einer Kapitalerhoehung Aktien zeichnet, wird - wie bei Unternehmenskaufen ublich - ein Interesse daran haben, dass die AG die Gewahrleistungen hierfur ubernimmt. Der Grundsatz der Vermoegensbindung bei der AG untersagt jedoch Leistungen an Aktionare, soweit es sich nicht um Gewinnausschuttungen handelt. Der Autor befasst sich unter Aufarbeitung vorhandener Rechtsprechung und Literatur damit, ob die AG nach geltendem Recht gegenuber dem Investor Gewahrleistungen ubernehmen kann. Er kommt zu dem Ergebnis, dass dies nicht moeglich ist. Im Folgenden werden Alternativgestaltungen analysiert. Die Ausarbeitung endet mit einer Betrachtung de lege ferenda, inwieweit der AG die Moeglichkeit eingeraumt werden sollte, eine Gewahrleistungshaftung zu ubernehmen. Der Autor spricht sich dafur aus, eine solche in Anlehnung an die Grundsatze der Boersenprospekthaftung zuzulassen.
Der Autor untersucht erstmals die Zulassigkeit der Pfandung einer glaubigereigenen Forderung. Die Pfandung einer Forderung, die dem Glaubiger bereits zusteht, bietet verschiedene und im Einzelfall unter Umstanden entscheidende Vorteile bei der Durchsetzung der Forderung gegen ihren Schuldner. Wahrend ein Zessionar die Forderung "nur" auf privatrechtlichem Wege durchsetzen kann, stehen dem Pfandungsglaubiger z.B. die Hilfsrechte gem. 836 III, 840 ZPO zur Verfugung, wenn fur die gerichtliche Geltendmachung der Forderung notwendige Informationen fehlen. Die sich bei der Frage der Pfandbarkeit einer glaubigereigenen Forderung stellenden dogmatischen Probleme - z.B. ist eine UEberweisung der bereits im Wege der Abtretung erworbenen Forderung nicht moeglich - waren bislang noch nicht Gegenstand des wissenschaftlichen Diskurses. Der Autor stellt eventuelle Hurden auf dem Weg zur Zulassigkeit der Pfandung erstmals heraus und fuhrt sie einer Loesung zu. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Pfandung zulassig ist.
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