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In the last two decades, multinational companies (MNCs) and global
union federations (GUFs) have started to negotiate so-called global
framework agreements (GFAs) which define minimum standards for
labor conditions across their locations. This book focuses on the
question why companies conclude GFAs, and identifies four groups of
incentives: reduction and privatization of conflicts; public
relations; promotion of equal competitive conditions; exogenous
requirements and avoidance of public regulation. Based on an
in-depth analysis of incentives considered to play a dominant role
in the decision of companies to conclude GFAs, the book attempts to
predict under which conditions GFAs can be expected to proliferate
in the future.
In the last two decades, multinational companies (MNCs) and global
union federations (GUFs) have started to negotiate so-called global
framework agreements (GFAs) which define minimum standards for
labor conditions across their locations. This book focuses on the
question why companies conclude GFAs, and identifies four groups of
incentives: reduction and privatization of conflicts; public
relations; promotion of equal competitive conditions; exogenous
requirements and avoidance of public regulation. Based on an
in-depth analysis of incentives considered to play a dominant role
in the decision of companies to conclude GFAs, the book attempts to
predict under which conditions GFAs can be expected to proliferate
in the future.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Sonstige
Themen, Note: 1,0, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster,
Sprache: Deutsch, Abstract: Das Arbeitsrecht ist das fur die
Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende
Recht. Es legt in Deutschland die rechtlichen Rahmen-bedingungen
fur ca. 30 Millionen abhangig Beschaftigte fest. In der Regel
begrundet das Arbeitsverhaltnis die Existenzgrundlage fur den
Erwerbstatigen. Aus diesem Grund bedurfen die Arbeitnehmer des
besonderen Schutzes durch den Gesetzgeber. Dem Arbeitsrecht kommt
hierbei uberragende Bedeutung zu. Aufgrund der Wertentscheidung des
Grundgesetzes (GG) fur eine freie Markt-wirtschaft und der durch
Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschutzten
Koalitionsfreiheit, muss es den Koalitionen erlaubt sein
Tarifvertrage zu schliessen, in denen sie die Arbeitsbedingungen
ihrer Mitglieder festlegen. Durch die unterstellte Krafteparitat
der Koalitionen entfallt das besondere Schutzbedurfnis des
einzelnen Arbeitnehmers und der Gesetzgeber muss seine
Regelungskompetenz im tariflichen Bereich zurucknehmen. Doch was
passiert, wenn eine Arbeitnehmerkoalition ihrem Schutzauftrag nicht
gerecht wird? Insbesondere in der Leiharbeit wurden in den letzten
funf Jahren Tarifvertrage abgeschlossen, durch welche die
Arbeitsbedingungen in dieser Branche massiv zuungunsten der
Arbeitnehmer verandert wurden. Aus Arbeit-nehmersicht besonders
unvorteilhafte Tarifvertrage wurden von der christlichen
Tarifgemeinschaft CGZP abgeschlossen. Anliegen dieser Arbeit ist
es, zunachst die rechtstheoretischen und gesetzlichen Grundlagen
des Tarifwesens in Hinblick auf die Leiharbeit darzustellen.
Insbe-sondere soll hier schon auf die Moglichkeit des Abbaus von
tarifdispositiven Arbeitsnehmerschutzrechten durch Tarifabschlusse
hingewiesen werden. Im zweiten Teil dieser Hausarbeit erfolgt eine
kurze Vorstellung der christlichen Tarifgemeinschaft CGZP und eine
anschliessende Analyse der Tarifabschlusse d
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik -
Internationale Politik - Thema: Int. Organisationen u. Verbande,
Note: 1,3, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster, Sprache:
Deutsch, Abstract: Die Verfolgung von Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und das Volkerrecht durch internationale Tribunale
hat eine lange Geschichte. Prominente historische Beispiele sind
die Prozesse von Nurnberg und Tokio. Spater folgten die
internationalen Straftribunale in Ruanda und im ehemaligen
Jugoslawien. Doch noch viel langer ist die Liste der Volkermorde
und Verbrechen, die ungesuhnt blieben. Eine effektive,
internationale Strafverfolgung wurde oft mit dem Hinweis auf die
Unverletzbarkeit der nationalen Souveranitat abgelehnt. Um die
Straflosigkeit der Verantwortlichen zu beenden, ausserte der
damalige Aussenminister Fischer in einer Rede im deutschen
Bundestag im Jahre 2000 den Wunsch nach einem effektiven,
unabhangigen internationalen Strafgerichtshof. Wie oft haben wir
uns angesichts millionenfachen Leids gewunscht und gefordert, dass
die Verantwortlichen fur Krieg, Vertreibung und Volkermord fur ihre
Verbrechen vor einem unabhangigen Gericht zur Rechenschaft gezogen
werden" (Fischer 2000: Rede im dt. Bundestag) Der neu geschaffene
internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat im Sommer 2002 seine
Arbeit aufgenommen. Doch wie weit reicht die Zustandigkeit des
IStGH? Wird der IStGH in der Lage sein, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und gegen das Volkerrecht effektiv zu verfolgen? Die
Strafverfolgung des internationalen IStGH steht in einem stetigen
Spannungsverhaltnis zu der einzelstaatlichen Souveranitat der
Mitgliedsstaaten des IStGH und der Nichtmitgliedsstaaten. Wie
gestalten sich hier die Machtverhaltnisse zwischen dem Wunsch nach
einer effektiven Strafverfolgung durch den IStGH und dem Anspruch
der Staaten auf Souveranita
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische
Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,7, Westfalische
Wilhelms-Universitat Munster, Sprache: Deutsch, Anmerkungen:
breiter Korrekturrand, Abstract: Nikolaus von Kues, der von 1401
-1464 lebte, schrieb: Frei ist der Mensch erst, wenn er nicht mehr
Menschen, sondern nur noch dem Gesetz gehorchen muss." Es sollte
noch uber funf Jahrhunderte dauern, bis sich diese Einsicht in den
deutschen Verfassungen wiederfand. Der Anspruch dieser Ausarbeitung
ist es, die Entwicklung des Rechtsstaatsbegriffs nachzuzeichnen und
dabei ins-besondere auf die philosophischen Grundlagen des
Rechtsstaats einzugehen. Hierfur wird zunachst der Begriff des
Rechtsstaats definiert und ausgefullt werden. Um die Entwicklung
und den Standort des Rechtsstaatsprinzips in der
verfassungsmassigen Ordnung des Grundgesetzes nachvollziehbar zu
machen, wird anhand des IV. Kapitels Die deutsche
Verfassungstradition" des Buches Die Verfassung Idee und
Geschichte" von Hans Vorlander die Entwicklung des
Rechtsstaatsprinzips in Deutschland kurz dargestellt. Im Hauptteil
der Arbeit wird auf die philosophischen Grundlagen des
Rechts-staats eingegangen werden. Insbesondere die Beitrage der
vier Philosophen: Cusanus, Locke, Montesquieu und Kant zur
Entwicklung des Rechtsstaatsbegriffs sollen dargestellt werden.
Hierbei konzentriert sich die Darstellung auf die konkreten
Beitrage der vier Philosophen. Die gesamte Darstellung der
philosophischen Grundlage des Rechtsstaatsbegriffs steht unter der
Fragestellung, ob sich die These der Ahnenschaft" der vier
Philosophen fur den Rechtsstaatsbegriff halten lasst. Hierfur
werden die einzelnen Beitrage der Philosophen den konkreten
Eigenschaften des heutigen Rechtsstaatsbegriffs zugeordnet werden.
Es ist nicht das Anliegen dieser Ausarbeitung das Leben und Wirken
der vier Philosophen vollstandig darzustellen. Des Weiteren ist das
Kapitel uber die Entwicklung des Rechtsstaatsbegriffs in
Deutschland
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Offentliches
Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Westfalische
Wilhelms-Universitat Munster, Sprache: Deutsch, Abstract: Das
Anliegen dieser Arbeit ist es die verfassungsrechtlichen Vorgaben
fur die kommunale Finanzverfassung darzustellen. Insbe-sondere soll
auf die Bedeutung der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen
Selbstverwaltung fur die kommunale Finanzver-fassung aufmerksam
gemacht werden. Neben den Bestimmungen des Grundgesetzes werden
ebenfalls die Vorgaben der Landesverfassung NRW in die Betrachtung
miteinbezogen. Die Regelungen der Landesverfassung NRW stehen
hierbei als Konkretisierung des Grundgesetzes exemplarisch fur
ahnliche Bestimmungen in ande-ren Landesverfassungen der
Bundesrepublik. Im zweiten Teil der Arbeit soll die aktuelle
Finanznot und Aufga-benuberlastung vieler Gemeinden beleuchtet
werden. Es soll unter-sucht werden, welche finanzpolitisch
relevanten verfassungsrecht-lichen Vorschriften zu dieser prekaren
Situation gefuhrt haben und wie dieser Situation
finanzverfassungsrechtlich begegnet werden kann. Hierbei soll
insbesondere auf die Einfuhrung des strikten Konnexitatsprinzips in
die Landesverfassung NRW im Jahre 2004 und die Anderungen durch die
Foderalismusreform I vom 01.09.2006 eingegangen werden.
Abschliessend sollen Losungsansatze einer moglichen
Foderalismusreform II diskutiert werden
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