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Die Arbeit setzt sich mit der Thematik der Arbeitszeitflexibilisierung und hierbei im Speziellen mit der Verlangerung von Arbeitszeit auseinander. Nach einer Betrachtung der europarechtlichen Dimension stehen die Analyse und Herleitung des Anspruchs nach 9 TzBfG im Vordergrund. Die Verfasserin pruft, ob die Norm in ihrer aktuellen Ausgestaltung ein hinreichend wirksames Mittel zur Vermeidung der sog. Teilzeitfalle darstellt. Daruber hinaus wird aufgezeigt, dass AEnderungen sowohl de lege lata durch eine erweiternde Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale als auch de lege ferenda durch die Einfuhrung eines Anspruchs auf Zuteilung freien Arbeitszeitvolumens moeglich sowie vor dem Hintergrund einer effektiven Arbeitszeitflexibilisierung sinnvoll sind.
Die Autorin befasst sich mit der Thematik der Anrechenbarkeit ubertariflicher Zulagen auf Tariflohnerhoehungen und dem Verhaltnis zur Entstehung eines Anspruchs aus betriebli-cher UEbung. Anlass hierfur gab das Urteil des BAG vom 19.09.2018 - 5 AZR 439/17, welches unbeantwortete Fragen aufwarf. Die Autorin pruft, ob die Entscheidung zwangslaufig eine Rechtsprechungsanderung mit sich bringt und inwiefern sie Aufschluss uber das Verhaltnis von betrieblicher UEbung und Anrechenbarkeit gibt. Im Zuge dessen setzt sich die Autorin kritisch mit der Rechtsprechung des BAG zur generellen Anrechenbarkeit ubertariflicher Zulagen auseinander, insbesondere mit den moeglichen dogmatischen Grundlagen.
Agiles Arbeiten bedeutet weit mehr als die Moeglichkeit des Home oder Mobile Offices. Im unternehmerischen Kontext versteht man darunter den Einsatz agiler Arbeitsmethoden. Doch dieser stellt vor allem hierarchisch strukturierte Unternehmen vor arbeitsrechtliche Herausforderungen. Die Autorin beleuchtet diese anhand der derzeit meist genutzten agilen Arbeitsmethode, der Scrum-Methode. Wahrend bei der unternehmensubergreifenden Anwendung die Vertragsgestaltung Bedeutung erlangt, um verdeckte Arbeitnehmeruberlassung und Scheinselbstandigkeit zu vermeiden, liegt der Schwerpunkt bei der unternehmensinternen Umsetzung der Scrum-Methode im Betriebsverfassungsrecht. Dieses ist flexibel genug, um neue Formen der Zusammenarbeit zu erfassen und eine effektive Mitbestimmung zu gewahrleisten.
Dieses Buch behandelt das Phanomen "Mobile Erreichbarkeit". Diese kann als Brucke bezeichnet werden, die den Arbeitnehmer wahrend der Freizeit mit dem Arbeitsverhaltnis verbindet. Die damit bewirkte intensive Entgrenzung der Arbeit in oertlicher und zeitlicher Dimension ist vom Gesetzgeber nicht geregelt. Der Autor geht der Frage nach, in welchem Rahmen diese Entgrenzung rechtlich zulassig ist. Dazu bettet er die "Mobile Erreichbarkeit" in das dogmatische Fundament des europaischen Arbeitszeitrechts ein und setzt sich mit den praktischen Fragen ihrer Umsetzung auseinander. Diese Erkenntnisse munden in Empfehlungen zur Umgestaltung der Rechtslage, die sich sowohl auf den europarechtlichen Rahmen als auch auf dessen nationale Ausgestaltung beziehen.
Der Autor lotet die Bedeutung des 174 BGB fur das Kundigungsrecht aus. Er beschreibt umfassend, welche Konsequenzen sich aus dieser Norm fur die Kundigung durch einen Vertreter ergeben. Besondere Beachtung finden dabei der Nachweis der Vertretungsmacht, das Inkenntnissetzen des Arbeitnehmers von einer bestehenden Vertretungsmacht, Kundigungen durch Prokuristen, Gesellschafter der Gesellschaft burgerlichen Rechts, Ausubung und Grenzen des Zuruckweisungsrechts sowie das Verhaltnis von 174 BGB zu 180 BGB.
Im Jahr 2010 hat das BAG den lange umstrittenen Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben. Vor diesem Hintergrund behandelt die Arbeit die Frage, nach welchen Regeln sich die Geltung von Tarifvertragen in Frankreich bemisst. Welche Loesungen bietet das franzoesische Recht zur Aufloesung von Tarifkollisionen? Im Mittelpunkt steht dabei die Reform des Tarifvertragsrechts durch das Gesetz vom 20. August 2008, eine der grundlegendsten Reformen des franzoesischen Tarifvertragsrechts seit Anfang der 80er Jahre. Neben dem arbeitsrechtlichen Schwerpunkt bietet die Arbeit zudem einen UEberblick uber die - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundlagen des franzoesischen Tarifvertragssystems und Streikrechts.
Erwerber eines insolventen Betriebes machen eine UEbernahme regelmassig von der vorherigen Umsetzung ihrer eigenen Umstrukturierungsideen abhangig. Die Umsetzung derartiger Erwerberkonzepte durch den Insolvenzverwalter wirft eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen auf. Probleme bereiten dabei vor allem vom Erwerber gewunschte Personalanpassungen. Der Autor untersucht die Zulassigkeit und Grenzen von betriebsbedingten Kundigungen, die auf Grundlage eines Erwerberkonzeptes durch den Insolvenzverwalter ausgesprochen werden. Insbesondere erarbeitet er einen praktikablen Ansatz fur die Durchfuhrung der Sozialauswahl und die Auswahl der zu berucksichtigenden Weiterbeschaftigungsmoeglichkeiten.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet und sanktioniert nicht nur Benachteiligungen individueller, sondern auch kollektiver Art. Der Autor untersucht die Anforderungen des AGG an kollektive Rechtsakte, insbesondere an Tarif- und Betriebsnormen, aber auch an Vereinbarungen des "Dritten Weges" im kirchlichen Arbeitsrecht. Weitere Schwerpunkte des Buches sind die Bestimmung der Rechtsfolgen benachteiligender kollektiver Rechtsakte sowie die Vereinbarkeit der insoweit einschlagigen Normen des AGG und der dem Gesetz zugrunde liegenden Unionsrichtlinien mit dem Unionsprimarrecht und der EMRK.
Oliver Deeg legt eine umfassende Arbeit uber die Verwirkung im Individualarbeitsrecht vor. Nach der dogmatischen Grundlegung des Rechtsinstituts der Verwirkung wird fur samtliche Rechtsinstitute im Individualarbeitsrecht gepruft, ob und unter welchen Voraussetzungen diese verwirken koennen. Der Autor spannt den Bogen von der Anbahnung des Arbeitsverhaltnisses, uber die Verwirkung im bestehenden Arbeitsverhaltnis, bis hin zu dessen Beendigung, von der betrieblichen Altersversorgung bis hin zur Prozessverwirkung. Dabei analysiert er eingehend die zahlreichen Gerichtsentscheidungen zur Verwirkung, strukturiert sie und entwirft auf dieser Basis einheitliche Leitlinien fur die Verwirkung im Arbeitsrecht.
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