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The revision of the introduction to inheritance law offers among
other things up-to-date information on the forthcoming legislative
reform of the inheritance law, the law of limitation of claims,
decisions from the constitutional court on testamentary freedom
("Hohenzollern") and on the right to a compulsory portion and
provides information on inheritance law developments in European
law. The commentary on A1922 focuses on the interfaces between
inheritance law and company law and legal succession in public law
positions. Succession in accordance with the law of life
partnerships is also shown under statutory succession. The latest
case law on transitional social security regulations is also taken
into account in the context of rights to disclaim an estate. The
new fees law for the curators of estates is also explained.
Das intertemporale Erbrecht geht von dem Grundsatz aus, dass
Erbfalle, die nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesanderung
eintreten, nach dem neuen Recht zu beurteilen sind. Knupfen die
geanderten Vorschriften an Sachverhalte aus der Zeit vor der
Gesetzesanderung an, ist dieser Grundsatz nicht unproblematisch.
Daher gibt es Ausnahmevorschiften, vor allem bezuglich der Form und
der Bindungswirkung von Verfugungen von Todes wegen. Ob diese
Ausnahmen genugen, ist eine Frage, die sich schon immer hatte
aufdrangen mussen, weil der Erbfall ein Ereignis ist, auf das sich
der Erblasser und Nachlassbeteiligte vorbereiten koennen mussen und
Rechtsanderungen die Moeglichkeit und den Effekt solcher
Vorbereitungen beeinflussen koennen. Diese Fragestellung anhand
aktueller Gesetzesanderungen aufzuarbeiten, ist Ziel der
Untersuchung.
Die AuslOsung von Fremdkorpersarkomen ist eine neue, von bekannten
cancerogenen Faktoren unabhangige Krebsursache. Sie ist ein
Beispiel fur die bislang kaum systematisch bearbeitete
"unspezifische Geschwulstaus- lOsung". Die Vielfalt der fur diese
Blastogenese bedeutsamen exogenen und endogenen Faktoren
(Implantatgroge, Oberflachenbeschaffenheit, Porositat,
Verweildauer, Gewebsvertraglichkeit, Korperregion, Gewebeart,
Tierstamm, Tierart u. a. ) sind durch die unterschiedliche
Quantitat des gebildeten pra- sarkomatosen Gewebes zu
interpretieren. Die Beobachtung, dag neben Metallen und
Kunststoffen auch heteroplastische Knochentransplantate Sar- kome
auslOsen konnen, dag sie auch mit schwer resorbierbaren Stoffen wie
Catgut und Gewebeklebern auszulosen sind, beinhaltet fur Chirurgen
das Problem, ob nicht nach Fremdkorperimplantaten, Organ-und
Gewebetrans- plantationen mit einer Geschwulstauslosung zu rechnen
ist. Eine Zusammen- stellung der klinischen Beobachtungen von
Sarkomen nach met allis chen und nichtmetallischen Implantaten
zeigt, dag soIehe Ergebnisse auch fur den Menschen bedeutsam sind.
Sarkome in Operationsnarben und Prothesen- sarkome als Beispiel von
Narbensarkomen erganzen diese Synopsis und geben Anhaltspunkte fur
die Begutachtung von Geschwulsten nach Traumen allgemein.
Krebsprophylaktische Magnahmen bei der Implantation allo-
plastischer Fremdkorper konnen auf Grund solcher Untersuchungen
heute bereits festgelegt werden. Aufgabe dieser Schrift ist es, die
verstreute Literatur und Einzelergeb- nisse zusammenfassend
darzustellen, offene Probleme durch eigene Ver- suchsergebnisse zu
erganzen und die vielfaltigen Ansatzpunkte fur eine sinn volle
Fortfuhrung dieser Forschung aufzuzeigen. Die Interpretation der
vorliegenden Ergebnisse in einer synoptischen Arbeitshypothese,
nach welcher die Fremdkorpersarkome als Narbenkrebs anzusehen sind,
erklart die wider- spruchliche Vielfalt an klinischen und
experimentellen Beobachtungen. Bonn-Bad Godesberg, Juli 1970
GERHARD OTT Inhaltsverzeichnis 1 I. Einleitung . . . . . II.
Gesdtichtlicher Riidi. blidi.
Mit Beitragen zahlreicher Fachwissenschaftler
Dieses Buch enthAlt BeitrAge zum Thema Heilungswirkung der modernen
Kunst. Aoeber naturwissenschaftliche Methoden hinausgehend setzen
sich die Autoren mit der Frage psychisch heilender EinflA1/4sse und
der KrankheitsbewAltigung des Patienten auseinander.
Klinische Probleme des Krebses sind im Gegensatz zur
experimentellen Krebsforschung seltener systematisch bearbeitet
worden. Die Erfahrun- gen und Ergebnisse individueller
Behandlungszentren sind fUr die meisten anstehenden Fragen nicht
voll ausreichend. Es galt daher, Modelle fUr groBere Arbeitskreise
zu erstellen, die synoptisch mit gleicher Dokumen- tation und
Auswertung die Grundlagen fUr kooperative klinische Analysen
ermoglichen. Diese wiirden dann in kiirzerer Zeit an einem
gl'oBeren Krankengut verbindliche Aussagen erlauben. Die hier vor-
gelegten statistischen Analysen aus der Chirurgischen
Universitatsklinik Heidelberg, die durch das Wirken von K. H. BAUER
iiber eine besonders lange und ausgedehnte Tradition in der
Krebsbehandlung verfiigt, dienen letztlich dem Ziel, bei der
uniibersichtlichen Vielfalt angebotener Behandlungsvorschlage fUr
Krebskranke eine Standardisierung der Diagnostik, Therapie und
Rehabilitation in Abhangigkeit von der Geschwulstlokalisation und
Tumorausbreitung zu erreichen. F. LINDER G. OTT H. RUDOLPH
Inhaltsverzeichnis Teil I: Vortrage am 26. September 1970 G. OTT:
Aufgaben und Ziele der klinischen Onkologie . . . . . 3 W. WENZ, D.
BEDUHN, J. WAWERSIK, G. VAN KAICK u. H. LOH()L- TER: Die Wertigkeit
der Angiographie bei der abdominalen Tumordiagnostik . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . 7 K. JUNGHANNS, D. BOKELMANN u. H. U.
DRUNER: Endoskopie - ligner Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
. . . . . . . 21 M. TREDE U. K. JUNGHANNS: Die operative Behandlung
des Mag- krebses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
27 H. RUDOLPH, H. -D. ROHER, D. BOKELMANN u. B. OELLERS: Schild-
driisenkre bs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 1.
VOGT-MOYKOPF U. D. ZEIDLER: Fortschritte in der Diagnostik und
Operationsindikation des Bronchial-Carcinoms . . . . . . 39 W.
HISSEN, F. LINDER U. W. SCHMITZ: Tumoren des Herzens 46 R. DAUM, M.
PIEPER U. U.
Nach dem 2. Weltkrieg stellte sich sowohl den alliierten
Besatzungsmachten als auch den deutschen Stellen die Frage nach dem
Umgang mit den Bestimmungen des Reichserbhofrechts. Am Ende der
sich hieraus ergebenden Reformarbeiten stand in dem Gebiet der
damaligen britischen Besatzungszone der Erlass der Hoefeordnung vom
24. April 1947. Die Arbeit beschaftigt sich in diesem Zusammenhang
mit den Reformuberlegungen und den Gesetzgebungsarbeiten aus
deutscher wie britischer Sicht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der
Darstellung der mit der Neuregelung des Anerbenrechts verfolgten
Zielsetzung sowie der Einordnung der Hoefeordnung in die jungere
Anerbenrechtsgeschichte.
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