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The revision of the introduction to inheritance law offers among other things up-to-date information on the forthcoming legislative reform of the inheritance law, the law of limitation of claims, decisions from the constitutional court on testamentary freedom ("Hohenzollern") and on the right to a compulsory portion and provides information on inheritance law developments in European law. The commentary on A1922 focuses on the interfaces between inheritance law and company law and legal succession in public law positions. Succession in accordance with the law of life partnerships is also shown under statutory succession. The latest case law on transitional social security regulations is also taken into account in the context of rights to disclaim an estate. The new fees law for the curators of estates is also explained.
Das intertemporale Erbrecht geht von dem Grundsatz aus, dass Erbfalle, die nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesanderung eintreten, nach dem neuen Recht zu beurteilen sind. Knupfen die geanderten Vorschriften an Sachverhalte aus der Zeit vor der Gesetzesanderung an, ist dieser Grundsatz nicht unproblematisch. Daher gibt es Ausnahmevorschiften, vor allem bezuglich der Form und der Bindungswirkung von Verfugungen von Todes wegen. Ob diese Ausnahmen genugen, ist eine Frage, die sich schon immer hatte aufdrangen mussen, weil der Erbfall ein Ereignis ist, auf das sich der Erblasser und Nachlassbeteiligte vorbereiten koennen mussen und Rechtsanderungen die Moeglichkeit und den Effekt solcher Vorbereitungen beeinflussen koennen. Diese Fragestellung anhand aktueller Gesetzesanderungen aufzuarbeiten, ist Ziel der Untersuchung.
Die AuslOsung von Fremdkorpersarkomen ist eine neue, von bekannten cancerogenen Faktoren unabhangige Krebsursache. Sie ist ein Beispiel fur die bislang kaum systematisch bearbeitete "unspezifische Geschwulstaus- lOsung". Die Vielfalt der fur diese Blastogenese bedeutsamen exogenen und endogenen Faktoren (Implantatgroge, Oberflachenbeschaffenheit, Porositat, Verweildauer, Gewebsvertraglichkeit, Korperregion, Gewebeart, Tierstamm, Tierart u. a. ) sind durch die unterschiedliche Quantitat des gebildeten pra- sarkomatosen Gewebes zu interpretieren. Die Beobachtung, dag neben Metallen und Kunststoffen auch heteroplastische Knochentransplantate Sar- kome auslOsen konnen, dag sie auch mit schwer resorbierbaren Stoffen wie Catgut und Gewebeklebern auszulosen sind, beinhaltet fur Chirurgen das Problem, ob nicht nach Fremdkorperimplantaten, Organ-und Gewebetrans- plantationen mit einer Geschwulstauslosung zu rechnen ist. Eine Zusammen- stellung der klinischen Beobachtungen von Sarkomen nach met allis chen und nichtmetallischen Implantaten zeigt, dag soIehe Ergebnisse auch fur den Menschen bedeutsam sind. Sarkome in Operationsnarben und Prothesen- sarkome als Beispiel von Narbensarkomen erganzen diese Synopsis und geben Anhaltspunkte fur die Begutachtung von Geschwulsten nach Traumen allgemein. Krebsprophylaktische Magnahmen bei der Implantation allo- plastischer Fremdkorper konnen auf Grund solcher Untersuchungen heute bereits festgelegt werden. Aufgabe dieser Schrift ist es, die verstreute Literatur und Einzelergeb- nisse zusammenfassend darzustellen, offene Probleme durch eigene Ver- suchsergebnisse zu erganzen und die vielfaltigen Ansatzpunkte fur eine sinn volle Fortfuhrung dieser Forschung aufzuzeigen. Die Interpretation der vorliegenden Ergebnisse in einer synoptischen Arbeitshypothese, nach welcher die Fremdkorpersarkome als Narbenkrebs anzusehen sind, erklart die wider- spruchliche Vielfalt an klinischen und experimentellen Beobachtungen. Bonn-Bad Godesberg, Juli 1970 GERHARD OTT Inhaltsverzeichnis 1 I. Einleitung . . . . . II. Gesdtichtlicher Riidi. blidi.
Mit Beitragen zahlreicher Fachwissenschaftler
Dieses Buch enthAlt BeitrAge zum Thema Heilungswirkung der modernen Kunst. Aoeber naturwissenschaftliche Methoden hinausgehend setzen sich die Autoren mit der Frage psychisch heilender EinflA1/4sse und der KrankheitsbewAltigung des Patienten auseinander.
Klinische Probleme des Krebses sind im Gegensatz zur experimentellen Krebsforschung seltener systematisch bearbeitet worden. Die Erfahrun- gen und Ergebnisse individueller Behandlungszentren sind fUr die meisten anstehenden Fragen nicht voll ausreichend. Es galt daher, Modelle fUr groBere Arbeitskreise zu erstellen, die synoptisch mit gleicher Dokumen- tation und Auswertung die Grundlagen fUr kooperative klinische Analysen ermoglichen. Diese wiirden dann in kiirzerer Zeit an einem gl'oBeren Krankengut verbindliche Aussagen erlauben. Die hier vor- gelegten statistischen Analysen aus der Chirurgischen Universitatsklinik Heidelberg, die durch das Wirken von K. H. BAUER iiber eine besonders lange und ausgedehnte Tradition in der Krebsbehandlung verfiigt, dienen letztlich dem Ziel, bei der uniibersichtlichen Vielfalt angebotener Behandlungsvorschlage fUr Krebskranke eine Standardisierung der Diagnostik, Therapie und Rehabilitation in Abhangigkeit von der Geschwulstlokalisation und Tumorausbreitung zu erreichen. F. LINDER G. OTT H. RUDOLPH Inhaltsverzeichnis Teil I: Vortrage am 26. September 1970 G. OTT: Aufgaben und Ziele der klinischen Onkologie . . . . . 3 W. WENZ, D. BEDUHN, J. WAWERSIK, G. VAN KAICK u. H. LOH()L- TER: Die Wertigkeit der Angiographie bei der abdominalen Tumordiagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 K. JUNGHANNS, D. BOKELMANN u. H. U. DRUNER: Endoskopie - ligner Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts . . . . . . . 21 M. TREDE U. K. JUNGHANNS: Die operative Behandlung des Mag- krebses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 H. RUDOLPH, H. -D. ROHER, D. BOKELMANN u. B. OELLERS: Schild- driisenkre bs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 1. VOGT-MOYKOPF U. D. ZEIDLER: Fortschritte in der Diagnostik und Operationsindikation des Bronchial-Carcinoms . . . . . . 39 W. HISSEN, F. LINDER U. W. SCHMITZ: Tumoren des Herzens 46 R. DAUM, M. PIEPER U. U.
Nach dem 2. Weltkrieg stellte sich sowohl den alliierten Besatzungsmachten als auch den deutschen Stellen die Frage nach dem Umgang mit den Bestimmungen des Reichserbhofrechts. Am Ende der sich hieraus ergebenden Reformarbeiten stand in dem Gebiet der damaligen britischen Besatzungszone der Erlass der Hoefeordnung vom 24. April 1947. Die Arbeit beschaftigt sich in diesem Zusammenhang mit den Reformuberlegungen und den Gesetzgebungsarbeiten aus deutscher wie britischer Sicht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung der mit der Neuregelung des Anerbenrechts verfolgten Zielsetzung sowie der Einordnung der Hoefeordnung in die jungere Anerbenrechtsgeschichte.
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