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Ziel der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist die
selbstverstandliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben
in der Gemeinschaft, die sogenannte Inklusion. Die Publikation
hinterfragt, wie Inklusion auf kommunaler Ebene erreicht werden
kann. Die Autorin geht auf das Problem der Rechtsgeltung der UN-BRK
in den Landern ein. Zum Erreichen der Inklusion werden vor allem
Aktionsplane erstellt. Diese werden daraufhin untersucht, ob und
wie Menschen mit Behinderung am Umsetzungsprozess teilhaben. Die
Autorin fordert, dass Behindertenbeauftragte hierbei unterstutzen
sollen und macht Gesetzgebungsvorschlage, um zu erreichen, dass
Beauftragte flachendeckend vorhanden sind. Schliesslich gibt die
Arbeit einen UEberblick uber die in Bayern vorhandenen Aktionsplane
"Inklusion".
Nach der Neuausrichtung der Gesetzgebungskompetenzen durch die
Foederalismusreform I war das vom Bund im Jahr 2009 erlassene
Raumordnungsgesetz das erste Gesetz, das sich auf einen neu
geordneten Kompetenztitel stutzte. Das Raumordnungsrecht ist nun
nicht mehr der Rahmengesetzgebung, sondern der konkurrierenden
Gesetzgebung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 31 GG zugeordnet. Zudem ist
die Raumordnung nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GG Gegenstand der
neu eingefuhrten Abweichungsgesetzgebung. Der bayerische
Gesetzgeber machte von diesem Recht Gebrauch und erliess im Jahr
2012 ein eigenes Landesplanungsrecht. Diese Arbeit befasst sich mit
dem Umfang und den Grenzen der Abweichungsbefugnis im
Raumordnungsrecht und vergleicht das Bayerische
Landesplanungsgesetz mit dem Raumordnungsgesetz des Bundes.
Bei der oeffentlichen Beschaffung ist Public Private Partnership
(PPP) eine neue Handlungsform, bei der oeffentliche und private
Sektoren eine Partnerschaft zur Durchfuhrung der oeffentlichen
Aufgaben zusammen eingehen. Unter Berucksichtigung des
oeffentlich-rechtlichen Charakters der PPP ist eine Kontrolle von
durch eine solche Partnerschaft gestalteten Vertrage im Hinblick
auf das oeffentliche Recht erforderlich. Nicht zuletzt ist das
europaische Beihilfen- und Vergaberecht von Bedeutung. Im
Beihilfenrecht kommt es darauf an, unter welchen Kriterien die
staatliche Tatigkeit beim PPP-Projekt gerechtfertigt wird. Im
Vergaberecht geht es um Pflichten und Verfahren bei der
Durchfuhrung des PPP-Projekts. Die Kontrolle von beihilfen- und
vergaberechtswidrigen Vertrage liegt diesem Werk am Herzen.
Die Autorin untersucht, ob die Bundesanstalt fur
Finanzdienstleistungsaufsicht durch den Anstaltstatus mehr
Unabhangigkeit gewinnt als die ehemaligen Aufsichtsbehoerden. Zudem
stellt sie die Frage, ob die Unabhangigkeit im Rahmen der
hierarchischen Verwaltung fur ihre Aufgabenausfuhrung ausreichend
ist. In diesem Zusammenhang untersucht sie die Moeglichkeit
politischer Einflussnahmen auf den Verwaltungsrat der Bundesanstalt
in Bezug auf die Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen
im Vergleich zum Weisungsrecht gegenuber den ehemaligen
Aufsichtsbehoerden. Koennen die Dienstherrenfahigkeit der BaFin und
die vollstandige Trennung vom Bundeshaushalt tatsachlich zu ihrer
Unabhangigkeit fuhren? Insbesondere wird im Rahmen der budgetaren
Unabhangigkeit die verfassungsrechtliche Zulassigkeit der von der
BaFin erhobenen Umlage diskutiert.
In vielen Staaten, auch in Deutschland und Russland, ist die
finanzielle Belastungsfahigkeit der oeffentlichen Haushalte an ihre
Grenzen gelangt. Die Erneuerung der vorhandenen Infrastruktur oder
die Schaffung von neuen Infrastruktureinrichtungen ist, ebenso wie
die innovative Entwicklung von Gebieten, oft nur durch die
Aktivierung privaten Kapitals moeglich. Die dazu erforderliche
Einbindung Privater in die Erfullung oeffentlicher Aufgaben ist
eines der aktuellsten und wichtigsten Themen des Staats-,
Verwaltungs- und Wirtschaftsrechts der Gegenwart. Der vorliegende
Band beleuchtet die Problematik der Public-private-Partnership vor
allem aus der Perspektive der Zusammenarbeit von Kommunen mit
privaten Investoren aus verfassungsrechtlicher,
verwaltungsrechtlicher, verwaltungspraktischer und
rechtsvergleichender Sicht.
Die Arbeit untersucht die Regulierung als Erscheinungsform der
Gewahrleistungsverwaltung. Dargestellt wird die historische
Entwicklung des Rechtsgebietes, insbesondere die Transformation
anglo-amerikanischer Rechtsvorstellungen in das deutsche
Rechtssystem. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einordnung der
Regulierung in die Staatsaufgabenlehre. Aufgezeigt wird der
Zusammenhang zwischen der Idee des Gewahrleistungsstaates und dem
Regulierungsrecht. Als Referenzgebiet wird insbesondere das
Telekommunikationsrecht herangezogen.
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