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Die wiederherstellende Chirurgie nach Traumen hat in den zuriickliegenden lahren eine entscheidende Weiterentwicklung erfahren. Die Mitteilungen iiber die techni- schen Fortschritte und die klinisch erreichten Ergebnisse sind einerseits erfreulich, haben aber andererseits beim Patienten eine nicht immer zu erfiillende Erwartungs- haltung hervorgerufen. Die uns heute zur Verfiigung stehenden operativen Methoden erlauben Korrekturosteotomien mit groBer Genauigkeit und Erfolgsaussicht. Gerade weil Traumafolgen kaum zu schematisieren sind, muB aus kritischer Abwagung von subjektiven Beschwerden, Diagnose und Prognose fiir jeden Einzelfall erneut eine in- dividuelle, angemessene Entscheidung getroffen werden. Die Planung und Ausfiih- rung korrigierender Eingriffe wird mit der gleichen Sorgfalt wie idiopathischen Ach- senstorungen erfolgen. Dennoch bedingen traumatische Vorschaden und damit aktu- elle und prospektive Komplikationen die Einsicht in das richtige MaB therapeuti- scher Zielsetzung. Deswegen kommt auch dem aufklarenden Gesprach mit dem Ver- letzten eine so wesentliche Bedeutng zu, urn das erreichbare Behandlungsergebnis und das individuelle Risiko aufzuzeigen. Die adaquaten therapeutischen Verfahren setzen eingehende theoretische Kenntnisse, griindliche operative Ausbildung und hohe arztliche Verantwortung voraus. Diese Vielschichtigkeit bei Korrekturoperatio- nen aus traumatischer Ursache aufzuzeigen, ist ein vorrangiges Anliegen der Heraus- geber. Das Thema der Korrekturosteotomien nach Traumen an der unteren Extremitat wurde bei einem Symposium abgehandelt, das wir aus AniaB des 65. Geburtstages von Professor Dr. lorg Rehn veranstaltet haben. Ihm wird die BuchverOffentlichung in Dankbarkeit gewidmet. Die Tagung hat eindrucksvoll die Fahigkeit und Bereit- schaft zur Zusammenarbeit von Chirurgen und Orthopaden bewiesen.
Das Gutachtenkolloqium 13 beschaftigt sich wieder mit aktuellen Fragen der arztlichen Begutachtung. Das interdisziplinare Forum handelt die Schwerpunkte ,Auswirkungen und Neuregelungen nach Inkrafttreten des SGB VII/Fortschreibung der Beurteilungskriterien zur BK 2108/Begutachtung nach Fussverletzungen/Besondere Gutachtenfalle/Der sachverstandige Arzt/ Geschichtlich gewachsene Verantwortung und Einflusse des modernen Rechtsstaates" ab und gibt dem Leser Richtlinien fur die eigene Praxis an die Hand.
Das Gutachtenkolloquium 12 beschaftigt sich wieder in bewahrter Form mit besonders aktuellen Fragen der arztlichen Begutachtung. Das interdisziplinare Forum handelt die Schwerpunkte HWS-Beschleunigungsverletzung, Minderung der Erwerbsfahigkeit, Arbeitsunfahigkeit, Kriterien arztlicher Berichte und Gutachten mit gewohnter Kompetenz ab und gibt dem Leser Richtlinien fur die eigene Praxis an die Hand.
Das Gutachtenkolloquium 11 beschaftigt sich wieder in bewahrter Form mit besonders aktuellen Fragen der arztlichen Begutachtung. Das interdisziplinare Forum handelt die Schwerpunkte Rotatorenmanschette, Muskulare Leistung, Begriffe der Gesetzlichen Unfallversicherung, Beamtenunfallfursorge sowie Finger- und Handverletzungen mit gewohnter Kompetenz ab und gibt dem Leser Richtlinien fur die eigene Praxis an die Hand."
Das Gutachtenkolloquium 10 beschaftigt sich wieder in bewahrter Form mit besonders aktuellen Fragen der arztlichen Begutachtung. Das interdisziplinare Forum behandelt die Schwerpunkte Bildgebende Verfahren, Der arztliche Sachverstandige, Begutachtung nach Beckenverletzungen, Psychische Verarbeitung von Verletzungen, Begutachtung des Fingerverlustes und Qualitatssicherung im Berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren mit gewohnter Kompetenz und gibt dem Leser Richtlinien fur die eigene Praxis an die Hand.
- Nach Verletzungen kann eine Kontaktallergie z.B. in der Folge von
Osteosynthesen entstehen oder klinisch manifestiert werden.
Aktuelle Fragen der neuen Berufskrankheiten, die vom Bundesarbeitsminister als Verordnungsgeber mit Wirkung vom 01.01.1993 eingef}hrt worden sind, werden diskutiert. Die Beitr{ge besch{ftigen sich mit den wissenschaftlichen Grundlagen der Berufskrankheiten, mit den Anforderungen an das entsprechende Verwaltungsverfahren und mit den Grundlagen f}r eine {rztliche Begutachtung. Die versicherungsrechtlich-relevanten Fragen zur Kausalit{t und zur Gelegenheitsursache werden f}r die Gesetzliche Unfallversicherung aus der Sicht von Verwaltungsjuristen, [rzten und Richtern abgehandelt und diskutiert. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus unterschiedlichen Auf- fassungen,die in der medizinischen Literatur festzustellen sind und die im Hinblick auf die Entwicklung der h|chst- richterlichen Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit einer Kl{rung bed}rfen. Die Problematik der Thrombose hat f}r die operativen F{cher und besonders f}r die Chirurgie eineaktuelle klinische Bedeutung. Die Ma~nahmen zur Pr{vention, zur Diagnostik und Therapie der Thrombose sind verbunden mit den verschiedensten gutachtlichen Anschlu~fragen. Diese betreffen die versicherungsrechtlichen Anspr}che des Patienten und damit die Leistungspflicht der Versicherungs- tr{ger wie auch die Beurteilung und die Haftung der verant- wortlichen [rzte.
Die Unfallchirurgie hat in den letzten Jahrzehnten durch neue Moeglich- keiten und Verfahren der Diagnostik und Therapie eine enorme Weiter- entwicklung erfahren. Zur Bewaltigung der heute gestellten Aufgaben ist die Beherrschung spezieller Methoden, besonders operativer Verfahren, die uber die Regelversorgung hinausgehen, unerlasslich. Hinzu kommen erweiterte Aufgaben in Weiterbildung und Forschung. Die Schaffung des Teilgebietes Unfallchirurgie war daher eine logische Konsequenz. Die Deutsche Gesellschaft fur Chirurgie hat mit der Bildung einer Sektion fur Unfallchirurgie dieser Entwicklung schon im Jahre 1974 Rechnung ge- tragen. Mit der Bildung des Teilgebietes Unfallchirurgie ergaben und ergeben sich, wie bei anderen Teilgebieten auch, Fragen und Probleme, die Loesungen erfordern. Voranzustellen ist das Verhaltnis zum Mutterfach und die Aufgabenteilung, die Abgrenzung der Kompetenzbereiche, die Anpassung der Arbeitsbereiche an die oertlichen Verhaltnisse und die Krankenhausstrukturen u. a. Bei der Vielgestaltigkeit der gegebenen Bedingungen kann es keine allgemein gultige Patentloesung geben, die allen Verhaltnissen gerecht wird und damit die anstehenden Probleme zu beseitigen in der Lage ist. Offenstehende Fragen aufzuzeigen, ihre Beant- wortung freimutig zu diskutieren und soweit als moeglich einer Klarung zuzufuhren, war das Ziel der Arbeitstagung der Sektion Unfallchirurgie im Januar 1987 in Duisburg.
Verbindung damit letzten Endes sinnvoll. Das vorliegende Buch wendet sich daher insbesondere an Fachschwe stern/pfleger, die auf unfallchirurgischen, aber auch allgemein, chirurgi schen Abteilungen tatig sind."
Das Anliegen des Buehes ist es, die Hygieneanforderungen aus berufs genossensehaftlieher Sieht darzustellen. Hygiene im Krankenhaus und insbesondere im Operationsbereieh ist in der Traumatologie von besonderer Bedeutung. Der Unfallverletzte unter liegt aufgrund pathophysiologiseher Besonderheiten einem erhohten In fektionsrisiko. Am Beispiel einer Knoeheninfektion wird deutlieh, wel ehe medizinisehen, psyehosozialen und volkswirtsehaftliehen Probleme naeh einer derartigen Komplikation auftreten konnen. Daher sind aIle Bemiihungen gereehtfertigt, posttraumatisehe Infektionen zu verhin demo Hierbei spielen die MaBnahmen zur Keimreduzierung im Umfeld des Traumapatienten eine hervorgehobene Rolle. Die Hygieneriehtlinien haben insbesondere fUr operative Einheiten, in denen Osteosynthesen durehgefUhrt werden, ihre Giiltigkeit. Vor diesem Hintergrund werden die HygienemaBnahmen im Opera tionsbereieh systematiseh diskutiert. Hinzu kommt die Bespreehung von bauliehen Anforderungen an operative Einheiten und das Aufzeigen von Mindestanforderungen. An der Gliederung in einen aseptisehen und septisehen Operationsbereieh ist grundsatzlieh festzuhalten. Bei der Pla nung und Neugestaltung groBerer Operationsabteilungen sollte man die bauliehe Trennung anstreben. Dies entsprieht aueh dem Ergebnis von Arbeitssitzungen der "Kommission fUr Krankenhaushygiene und Infek tionspravention" des Bundesgesundheitsamtes mit Beteiligung von Ver tretem des Hauptverbandes der gewerbliehen Berufsgenossensehaften. DIE HERAUSGEBER Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines zur Infektionskontrolle ."
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