Welcome to Loot.co.za!
Sign in / Register |Wishlists & Gift Vouchers |Help | Advanced search
|
Your cart is empty |
|||
Showing 1 - 4 of 4 matches in All Departments
Mit BeschluB vom 15.4.1988 hat der Vorstand der Bundesarztekammer nach Beratung in der "Standigen Konferenz Weiterbildung" (neue) "Richtlinien tiber den Inhalt der Weiterbildung in Gebieten, Teilgebieten und Bereichen" beschlossen. In diesen Richtlinien werden fUr bestimmte Untersuchungsmethoden der Inneren Medizin Mindestuntersuchungszahlen festgeschrieben. Nachfolgend wird untersucht, ob es rechtmaBig ist, wenn die Landesarztekammern die Richtlinien insoweit fUr ihren Bereich in Kraft setzen. Nach den Heilberufsgesetzen/Kammergesetzen/ Arztekammergesetzen der Lander obliegt das Weiterbildungswesen (Weiterbildung zum Gebietsarzt/ "Facharzt") den Arztekammern. Vor allem wegen des "Facharztbeschlusses" des Bundesverfassungsge- richts vom 09.5.1972 (BVerfGE 33, 125) enthalten die Heilberufsgesetze/Kammer- gesetze/ Arztekammergesetze gewisse rechtliche Vorgaben, welche von Gesetz zu Gesetz so gut wie identisch sind. NAheres zu diesen Vorgaben nachfolgend im 1. Teil der Arbeit. Zusammenstellung der einschlAgigen Landesgesetze bei Helmut Narr, Arztliches Berufsrecht, 2. AutI., Stand: Januar 1988, Rn 308. [Nachfolgend wird das Niedersachsische Kammergesetz fUr die Heilberufe (NHKG) in der Fassung vom 30.5.1980 (GVBl. S. 193) zitiert.] 1m Rahmen ihrer Vorgaben ermachtigen die Landesgesetze die Arztekammern, Weiterbildungsordnungen als Satzungen zu erlassen (43 NHKG). Satzungsgeber ist die Kammerversammlung/Vertreterversammlung, das von den kammerangehorigen Arzten gewahlte demokratische Organ der Arztekammer ( 24 I Nr. 1 NHKG). Die Arztekammern haben sich zur "Bundesarztekammer (Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Arztekammern)" zusammengeschlossen. Aufgabe der Bundesarzte- kammer ist u. a., "auf eine moglichst einheitliche Regelung der arztlichen Berufspflich- ten und der Grundsatze fUr die arztliche Tatigkeit auf allen Gebieten hinzuwirken". So 211 dar Satzung dar Bundes4rztekammer in der yom Deutschen Arztetag 1985 beschlossenen Fassung.
Die Koalitionsfreiheit wird regelmaBig vorrangig als kollektives Recht der Gewerk- schaften behandelt. Die vorliegende Schrift setzt bei der individuellen Koalitionsfrei- heit des einzelnen Arbeitnehmers an und verfolgt, welche Fragen und Probleme sich aus seiner Sicht ergeben. Wei! sich die individuelle Koalitionsfreiheit tiber den Zu- sammenschluB zu Gewerkschaften verwirklicht, steht immerhin gleichzeitig auch die Koalitionsfreiheit der Gewerkschaften im Zentrum der Betrachtung. Auf beiden Ebe- nen geht es nicht nur urn die rechtliche Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit. Viel- mehr werden auch die Bereiche und das Umfeld koalitionsmaBiger Betatigung vorge- stellt und zur Koalitionsfreiheit in Beziehung gesetzt. Ausgehend vom Wirtschaftsy- stem der Bundesrepublik entsteht so eine Gesamtschau der Koalitionsfreiheit, welche tiber Tarifautonomie, Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht hinaus die faktischen Verhaltnisse der Koalitionen, ihre innere Struktur, ihr Verhaltnis zu den Mitgliedern beschreibt, die Bedeutung der Koalitionsfreiheit fUr die Betriebsverfassung und Unternehmensverfassung abtastet, die Koalitionsfreiheit zur sozialen Selbstverwal- tung durch offentlichrechtliche Korperschaften (Sozialversicherungstrager, Bundesan- stalt fUr Arbeit, Industrie-und Handelskammern, berufsstandische Kammern, Arbeit- nehmerkammern) in Beziehung setzt und die Wahrnehmung der Arbeitnehmerinter- essen im allgemeinpolitischen Bereich darstellt. Hauptanliegen des Rundblickes ist es, das Geflecht der Zusammenhange sichtbar zu machen. Zu den vielen Einzelfragen wird auf die wichtigsten Gerichtsentscheidungen und exemplarisch auf die Literatur hingewiesen, damit der Leser einen Einstieg fUr die vertiefte eigene Beschaftigung mit der Materie hat.
|
You may like...
The Legend Of Zola Mahobe - And The…
Don Lepati, Nikolaos Kirkinis
Paperback
(1)
Robert - A Queer And Crooked Memoir For…
Robert Hamblin
Paperback
(1)
|