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Der Autor befasst sich mit dem Investorbegriff im
Investitionsschutzrecht, welcher gegenuber der Untersuchung des
Investitionsbegriffs bislang ein Schattendasein fuhrt. Beide sind
Schlusselbegriffe des Investitionsschutzrechtes. Sie begrenzen den
persoenlichen und sachlichen Anwendungsbereich und sind im Rahmen
der Zustandigkeit ratione personae und ratione materiae
Voraussetzung fur den Zugang zur internationalen
Investitionsschiedsgerichtsbarkeit. Die Definitionen dieser
Begriffe bestimmen die Antworten auf die beiden Kernfragen des
internationalen Investitionsschutzrechtes: Welche Investitionen und
welche Investoren sollen voelkerrechtlichen Schutz erfahren und
dadurch gleichsam der nationalen Jurisdiktion entzogen und auf
voelkerrechtliche Ebene gehoben werden?
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Offentliches
Recht / VerwaltungsR, Note: 13, Bucerius Law School - Hochschule
fur Rechtswissenschaften in Hamburg, Veranstaltung: Seminar
Konzepte der Wirtschaftsregulierung durch unabhangige
Regulierungsbehorden, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Schwerpunkt
der Arbeit ist eine Untersuchung der Regulierungsbehorde fur
Telekommunikation und Post (RegTP), Abstract: In Europa und auch in
Deutschland sind seit einiger Zeit unabhangige Regulierungsbehorden
als ein neues Modell der Staats- und Verwaltungsorganisation
anzutreffen und verstarkt auch in der offentlichen Diskussion.
Diese Entwicklung findet vor dem Hintergrund der Privatisierung und
Marktoffnung auf dem Gebiet vormaliger Infrastrukturmonopole des
Staates wie der Telekommunikation, der Post, des Verkehrs- und
Energiesektors im Zuge der angestrebten Modernisierung von
Verwaltungsstrukturen statt. Das Modell der unabhangigen
Regulierungsbehorde steht in diesem Umfeld im Konflikt zwischen der
Eingebundenheit klassischer politischer Staatsverwaltung und den
Anforderungen an Unabhangigkeit und Neutralitat als Schiedsrichter
im Wettbewerb. Dieser Ziel- und Interessenskonflikt wird in dieser
Arbeit untersucht (Teil B) und Losungsmoglichkeiten in der Praxis,
exemplarisch am Beispiel der Regulierungsbehorde fur Post und
Telekommunikation und dem Kernproblem der Unabhangigkeit,
verdeutlicht (Teil C). Ein rechtsvergleichender Bezug zur
Telekommunikationsregulierung in den USA soll dabei Anregungen fur
eine kritische Betrachtung und Fortentwicklung der deutschen
Regulierungsorganisation beisteuern (Teil D).
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht,
Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 15, Bucerius Law
School - Hochschule fur Rechtswissenschaften in Hamburg,
Veranstaltung: Seminar Friedenssicherung und bewaffnete Konflikte,
Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Der Schwerpunkt der Arbeit liegt
nach einer allgemeinen Darstellung des humanitaren Volkerrechts in
der eingehenden und umfassenden Untersuchung des Rechtsstatus der
Gefangenen von Guantanamo Bay und den daraus folgenden
Konsequenzen. Die Arbeit geht neben dem humanitaren Volkerrecht
auch auf internationale Menschenrechtsschutzsysteme ein., Abstract:
Die Behandlung des in die Hand des Gegners gefallenen Kampfers hat
eine lange und wechselvolle Geschichte, von der man optimistisch
annahm, dass sie aller Skepsis zum Trotz einen Fortschritt von der
Barbarei zu Recht und Humanitat aufweise. Nachdem sich die
Volkerrechtsordnung in den letzten Jahren, zuletzt im Zuge der
Afghanistan und Irak-Kriege und des Kampfes gegen den weltweit
agierenden Terrorismus, neuen Herausforderungen stellen muss, steht
auch das Recht der Kriegsgefangenen vor einer Bewahrungsprobe.
Angesichts der die Medien uberflutenden Berichte und
Anschuldigungen uber Misshandlungen und Folterungen gefangen
gehaltener Personen im Irak und in Guantanamo Bay stellt sich die
Frage, ob der eingangs erwahnte Optimismus tatsachlich noch
berechtigt ist und wie es um das Recht der Kriegsgefangenen
bestellt ist. In dieser Arbeit werden zunachst einfuhrend das Recht
der Kriegsgefangenen in seinen Grundzugen dargestellt und einige
der Herausforderungen vor denen es steht angerissen (Teil B). Der
Schwerpunkt liegt dann in der eingehenden Untersuchung des Falles
Guantanamo Bay" mit dem Ziel, den Versuch einer Klarung des
rechtlichen Status der dort festgehaltenen Personen zu unternehmen
und die daraus folgenden Konsequenzen aufzuzeigen (Teil C).
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