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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Politische
Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 1,0, Universitat
Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: In der wissenschaftlichen
Literatur wird eine Entwicklung der Umweltinteressenvertretung in
den letzten Jahrzehnten von Protest hin zum Lobbyismus beschrieben
(vgl. Rootes 2002: 51; Rootes 2007a: xif.; Rootes 2007c: 235;
Rootes 2007b: 3; Rucht/Roose 2007: 80). In der vorliegenden Arbeit
soll diese These auf ihre Gultigkeit hin fur die
Anti-Atomkraft-Interessensvetretung untersucht werden, da sich
diese nicht ohne Weiteres in die allgemeine Umweltbewegung - hier
verstanden als Individuen, Gruppen und Organisationen, die sich dem
netzwerkartigen Zusammenhang der Bewegung zuordnen - einsortieren
lasst. Die Anti-Atomkraft-Bewegung ist trotz vieler
Uberschneidungen von der allgemeinen Umweltbewegung durch ihre
haufig unabhangige Organisation abgrenzbar. Zwar wird das Thema
Atomenergie auch von breit gefachert aktiven Umweltorganisationen
behandelt, viele Aktivitaten werden allerdings von spezifischen,
atomkraftkritischen Organisationen und Zusammenschlussen getragen,
die daruber hinaus nicht fur den Umweltschutz arbeiten (vgl. Rucht
2008: 246f.; Brand/Stover 2008: 220). Es erscheint deshalb durchaus
moglich, dass die beobachtete Entwicklung nicht bzw. lediglich in
geringem Umfang fur die Anti-Atomkraftbewegung mit ihrer
protestbetonten Geschichte zu bestatigen ist (vgl. Radkau 2011:
368-371). Um dies herauszufinden, wurden zwei vergleichbar
erscheinende Zeitraume zur naheren Betrachtung gewahlt: das Jahr
1986 ab dem Nuklearunfall im Kernkraftwerk Tschernobyl am 26. April
und das Jahr 2011 ab dem Unfall im Kraftwerk Fukushima I, der am
11. Marz begann. Der Vergleichbarkeit wegen wird der Zeitraum nach
dem Ungluck von Tschernobyl auf die gleiche Anzahl an Tagen
begrenkt, die zwischen der Katastrophe von Fukushima und dem
Verfassen dieser Arbeit liegen, was konkret die Zeitspannen vom 26.
April 1986 bis zum 5.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht,
Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Universitat
Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ob bzw. inwieweit die
Europaische Union demokratisch legitimiert ist, stellt eine
vieldiskutierte, unter unterschiedlichsten Gesichtspunkten
beleuchtete und auf Grund ihrer grossen Bedeutung fur Millionen von
Menschen ausserst wichtige Frage dar. Trotz der unterschiedlichen
Positionen zu diesem Thema herrscht weitgehende Einigkeit daruber,
dass es ein europaisches Demokratiedefizit, in welchem Ausmass sei
dahin gestellt, gibt (vgl. Dingwerth et al. 2010: 80; Blauberger
2010: 52). Besonders harsch wird Kritik bisweilen am Europaischen
Gerichtshof formuliert, die in der Forderung der Zerstorung" des
EuGH kumuliert (vgl. Frenz 2010: 669). Hintergrund der Kritik ist
die politische Rolle des EuGH als Motor der Integration," der
massgeblich an der Gestaltung der EU beteiligt ist (vgl. Dobler
2008: 510, 524; Frenz 2010: 666). Seinen Einfluss ubt der EuGH aus,
indem er Gesetze nicht nur auslegt, sondern selbst normsetzend
wirkt. Dieses durch die Urteile des EuGH entstehende Richterrecht
wird in der politikwissenschaftlichen Literatur vergleichsweise
wenig beachtet (vgl. Schmidt 2008: 102). Besonders die Frage nach
der Legitimitat solcher normsetzender Akte wird vor allem in der
juristischen Diskussion gestellt (vgl. z. B. Dobler 2008; Bydlinski
1985). So es in der politikwissenschaftlichen Literatur doch
Abwagungen uber die demokratische Legitimitat des Richterrechts
gibt, basieren diese entweder auf der Gleichsetzung von Legitimitat
und Folgebereitschaft (vgl. z. B. Gibson/Caldeira 1998) oder, bei
einer normativeren Herangehensweise, bleiben sie ohne klare
Definition, welches denn die Kriterien fur die Legitimation des von
Richtern geschaffenen Rechts uberhaupt sein konnten (vgl. z. B.
Scharpf 2009). Sich uber diese Kriterien im Klaren zu sein, ist
jedoch notwendig zur Beurteilung der Praxis am EuGH, den
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Sonstige
Themen, Note: 1,0, Universitat Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract:
Die Sozialpolitik ist eines der zentralen Politikfelder des
modernen Staates und pragt durch ihren grossen Anteil am
Staatshaushalt die Staatsquote und somit auch die sonstigen
Spielraume und Handlungsmoglichkeiten eines Landes. Zwischen 1960
und 2001 sind die Staatsausgaben in den 18 OECD-Landern im
Durchschnitt von ursprunglich 26,9 auf 45,6 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes (BIP) gestiegen. Diese Entwicklung erklart
sich massgeblich aus der Ausweitung der Sozialausgaben, die sich im
gleichen Zeitraum von 10,6 Prozent auf 22,7 Prozent des BIP mehr
als verdoppelt haben (vgl. Castles 2006: 5). Seit den 70ern gibt es
zwar vermehrt Kurzungen, diese sind allerdings haufig punktuell,
sodass nur selten von einem umfassenden Abbau der Sozialleistungen
gesprochen werden kann (vgl. Koppe/Starke/Leibfried 2008: 17). Ob
in einem Land ein weiterer Ausbau des Sozialstaates stattfindet
oder ob es hingegen zu spurbaren Kurzungen kommt, wird durch
verschiedene Theorien zu erklaren versucht, von denen in dieser
Arbeit die Parteiendifferenzthese betrachtet werden soll. Die
Kernaussage dieses Ansatzes besagt, dass die Sozialleistungsquote
eines Landes mit der Parteibeteiligung an der Regierung des Landes
erklart werden kann. Konservative und liberale Parteien begrenzen
die Sozialausgaben tendenziell, wahrend sozialdemokratische und
linke Parteien die Leistungen eher erweitern (vgl. Wagschal 2007:
332). Ob dem tatsachlich so ist, ist vor allem deswegen von
Relevanz, weil die Bestatigung der These fur einen deutlich
direkteren Einfluss des Volkes auf die Sozialleistungsquote sprache
als deren Falsifikation. In den letzten Jahren wird von einem
Ruckgang des Zusammenhangs der Parteizusammensetzung und der
Sozialleistungsquote in den 80er und 90er Jahren berichtet, da der
Handlungsspielraum der Regierungen geschrumpft sei und sich die
Parteien ahnlicher g
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische
Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,3, Universitat Bremen,
Sprache: Deutsch, Abstract: Die deliberative Demokratietheorie hat
sich in den letzten 30 Jahren unter massgeblicher Mitarbeit von
Jurgen Habermas zu einer der fuhrenden Demokratietheorien
entwickelt. Die Beliebtheit der deliberativen Demokratietheorie
macht sogleich aber auch ihre Hinterfragung notwendig. Wie gezeigt
werden wird, geschieht dies bereits aus verschiedensten
politiktheoretischen Richtungen. Da Habermas besonderen Zuspruch
auch von links orientierten Wissenschaftlern geniesst, erscheint es
interessant, sich der deliberativen Demokratietheorie einmal aus
dem Blickwinkel des lange Zeit unter linken Wissenschaftlern
dominierenden Marxismus kritisch zu nahern. Konkret soll die Frage
behandelt werden, welche Auswirkungen finanzielle Ungleichheiten
auf den normativen Wert der deliberativen Demokratietheorie haben.
Zur Beantwortung dieser Frage wird zunachst ein Abriss uber den
Inhalt der deliberativen Demokratietheorie gegeben. Auf Grund des
beschrankten Umfangs dieser Untersuchung wird sich dabei auf
Habermas als den wichtigsten deutschen Vertreter dieser Theorie
beschrankt. Darauf aufbauend wird die Kritik an der Theorie
deliberativer Demokratie behandelt, indem zuerst ein kurzer
Uberblick uber verschiedene Ansatze der Kritik an Habermas
Demokratievorstellungen gegeben wird und sodann die marxistisch
beeinflusste Kritik an der deliberativen Demokratie im Allgemeinen
und im Speziellen am Beispiel Adam Przeworskis naher beleuchtet
wird. Abschliessend wird abgewogen, inwieweit den marxistischen
Einwanden gegen die Habermas'schen Vorstellungen Recht gegeben
werden kann und untersucht, was dies fur den normativen Wert der
deliberativen Demokratietheorie bedeutet. Die Arbeit schliesst mit
der Feststellung, dass es fur einen Deliberationsprozess relevante
Fragen gibt, die nicht im Diskurs beantwortet werden konnen und
somit auch unte
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