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Wahrend die wirtschaftliche Integration Europas vergleichsweise
widerstandslos bewirkt werden konnte, ist die Integration bei der
Gewahrleistung von Sicherheit nach innen und aussen ungleich
schwerer. Ein Ausdruck des erreichten Integrationsfortschritts ist
das Europaische Polizeiamt Europol. Die Arbeit widmet sich der
Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen Europols mit rechtsstaatlichen
Grundsatzen des deutschen Grundgesetzes. Der Schwerpunkt liegt im
Bereich der justiziellen Einbindung Europols. Die Untersuchung
zeigt, dass rechtsstaatliche Grundsatze gewahrt werden und die
Befurchtung unbegrundet ist, es komme vor dem Hintergrund einer
effektiven Kriminalitatsbekampfung zu einer Erosion
rechtsstaatlicher Grundsatze.
Die Arbeit wurde mit dem Baker & McKenzie Preis 2003 der Johann
Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main ausgezeichnet. Die
Arbeit befasst sich mit den Beschwerdekammern des
Harmonisierungsamtes fur den Binnenmarkt (Marken, Muster und
Modelle) und des Gemeinschaftlichen Sortenamtes. Auf der Grundlage
einer Analyse der Aufgaben und Kompetenzen der Beschwerdekammern
werden unter Rekurs auf die allgemeinen Grundsatze des
Gemeinschaftsrechts institutionelle Schwachen der Beschwerdekammern
aufgedeckt. Es wird dargelegt, dass diese Schwachen weder durch
eine strenge politische Kontrolle noch durch eine strikte
gerichtliche Kontrolle ausgeglichen werden. Folge ist eine negative
Auswirkung auf den Grad der Legitimation der Beschwerdekammern.
In Artikel 41 der im Dezember 2000 proklamierten Charta der
Grundrechte der Europaischen Union ist das Recht auf eine gute
Verwaltung statuiert. Das Recht - wie es in Artikel 41 der Charta
seine Auspragung gefunden hat - ist offen formuliert und damit auf
eine Konkretisierung angelegt. Die Arbeit zeigt Inhalt,
Anwendungsbereich und Einschrankungsvoraussetzungen des Grundrechts
auf. Besondere Berucksichtigung findet dabei die Rechtsprechung des
Europaischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Europaischen Gerichts
erster Instanz (EuG), in der das Grundrecht seinen Ursprung hat.
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