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Nachdem die 1934 erschienene Erstauflage von Hans Kelsens Reine[r] Rechtslehre im Jahre 2008 als Studienausgabe erschienen ist, folgt nun im selben Format die Studienausgabe der Zweitauflage aus dem Jahre 1960. Zwischen den Auflagen 1934 und 1960 liegt nicht nur ein Vierteljahrhundert und ein Weltkrieg, sondern auch ein Umfangswachstum auf den fünffachen Wert und ein vielfältiger Reifungsprozess von Kelsens Allgemeiner Rechtslehre. Die Zweitauflage bildet zugleich Höhepunkt und Abschluss der sog. "Klassischen Phase" im rechtstheoretischen Werk Hans Kelsens. Überhaupt darf die auf Deutsch erschienene Zweitauflage, die in mehr als ein Dutzend andere Sprachen übersetzt worden ist, als die reifste und letzte geschlossene Darstellung der Reinen Rechtslehre gelten. Gemeinsam mit H.L.A. Harts Concept of Law (1961) stellt sie das wirkmächtigste Werk des modernen rechtstheoretischen Diskurses dar. Die vorliegende Studienausgabe enthält, anders als die seit 1992 publizierten Nachdrucke, auch den für das (Selbst-)Verständnis der Reinen Rechtslehre bedeutsamen Anhang zum Problem der Gerechtigkeit. Im Anmerkungsapparat sind darüber hinaus die aus Anlass der Übersetzung der Zweitauflage ins Italienische 1966 von Kelsen vorgenommenen Korrekturen am deutschen Text erstmals berücksichtigt worden.
This translation into English of the leading German-language work on the Federal Constitutional Court gives an overview of the court's history and role as one of the most influential constitutional courts in recent years. The book consists of four extended, free-standing essays written by each of the authors. The essays cover the historical development and political context of the Court; the Court and the constitution; the Court's approach to judicial reasoning; and the Court in contemporary constitutional theory.
Mit seiner Allgemeine Staatslehre reiht sich Hans Kelsen in eine spezifisch deutschsprachige Tradition ein - und doch begründet er mit ihr etwas grundstürzend Neues. Denn das in der prominenten Reihe "Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft" erschienene Werk markiert nicht nur die Auftaktschrift für den sog. Weimarer Richtungs- und Methodenstreit in der Staatsrechtslehre, die Carl Schmitt, Rudolf Smend und Hermann Heller ihrerseits zu Verfassungs- respektive Staatslehren provozieren wird. Sie stellt darüber hinaus - neun Jahre vor der 1934 publizierten Erstauflage der Reine Rechtslehre - die erste zusammenhängende Darstellung der von Kelsen begründeten und gemeinsam mit seinen Schülern ausgeformten "Reinen Rechtslehre" dar. Sie zeigt den 43jährigen Kelsen auf dem Zenit seines Wiener Wirkens und seine "Jungösterreichische Schule der Rechtstheorie" am Ende ihrer Formationsphase. Auf der Grundlage einer "durch Kants Vernunftkritik" bestimmten Methode legt Kelsen dar, dass die herkömmlich unter dem Sammelbegriff der Allgemeinen Staatslehre behandelten disparaten Fragestellungen "durchgehend Probleme der Geltung und Erzeugung einer spezifischen [Rechts-]Ordnung", sprich: Rechtsprobleme sind. Während er die Geltungsfragen, sozusagen den Staat in der Ruhelage, der (Nomo-)Statik zuschlägt, behandelt er die Erzeugungsfragen, also den Staat in der Bewegung, unter dem Aspekt der (Nomo-)Dynamik. Und während die früheren Monografien seine normativistisch-positivistische Lehre nur mittelbar, nämlich durch das Diapositiv der Dekonstruktion der tradierten Staatsrechtslehre erkennen ließen, präsentiert sie Kelsen hier erstmals als vollgültigen Gegenentwurf.
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