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Im Mittelpunkt dieses Buches steht die Frage, welchen Einfluss der
Einsatz neuer Technik auf die Arbeitszeitgestaltung hat. Sowohl im
Rahmen theoretischer Erorterungen als auch gestutzt auf empirische
Untersuchungen in verschiedenen Wirtschaftszweigen wird gezeigt,
dass die Struktur der Arbeitszeiten letztlich auf ein komplexes
Geflecht aus technischen Vorgaben und okonomischen sowie
arbeitsorganisatorischen Kalkulen zuruckgeht. Von einer strengen
okonomischen Bestimmung der Arbeitszeit kann nicht die Rede sein,
es bleibt stets auch Raum fur eine an Kriterien der
Sozialvertraglichkeit orientierte Einflussnahme. Dieser
arbeitsorganisatorisch nutzbare Spielraum wird allerdings nicht
immer ausgeschopft. Im abschliessenden Teil des Bandes wird
skizziert, wie sich bei der Arbeitszeitgestaltung der Grad der
Sozialvertraglichkeit steigern lasst."
Das mit Mitteln des BMFT durchgefUhrte Vorhaben "Sehr
fortgeschrittene Handhabungssysteme" hatte eine Laufzeit vom
01.08.1977 bis zum 31.12.'82. Es wurde am Fraunhofer-Institut fUr
Infornations- und Datenverarbeitung (IITB), Karlsruhe, in
Zusarnmenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut fUr Produktionstechnik
und Automatisierung (IPA), Stuttgart, durchgefUhrt. Das Vorhaben
ist gegliedert in eine erste Phase bis 15.04.1979 und eine
zweitePhase bis Mitte 1981. In einer dritten Phase bis Ende 1982
wurde ein industrieller Einsatzfall vorbereitet. Die beiden letzten
Phasen liefen in Abstimnung mit den Arbeiten der
Arbeitsgemeinschaft Handhabungssysteme. 1m Rahmen des Projektes
wurden einerseits neue Verfahren zur Regelung, Steuerung und
Programmierung, andererseits optische und taktile Sen- soren fUr
Industtieroboter entwickelt, die die Voraussetzung bilden fUr die
ErschlieBung neuer und anspruchsvoller Einsatzgebiete fUr
Industrie- roboter der dritten Generation. Die Verfahren wurden auf
Mehrrechner- Mikroprozessorsystemen implementiert und zusamnen mit
den Sensoren an an einigen prototypischen Einsatzf llen - Greifen
von ungeordneten Teilen von einem schnell laufenden Band, Fr sen
von komplex geformten Edelstahl-GuBteilen mit einem Roboter -
demonstriert. Die Projektleitung am IITB hatten bis 1979 Dr.E.
Freund nach Wegberufung von Professor Freund an die Fernuniversit t
Hagen bis Sept. 1981 Dr. H. Steusloff ab Sept 1981 Priv.-Doz.
Dr.P.-J. Becker 2. Ziele und Ergebnisse Das Hauptziel des Vorhabens
war die Entwicklung sehr fortgeschrittener Handhabun ssystem zur
ErschlieBung neuer Einsatzgebiete von Industrie- robotern.
300 Anmerkungen 325 Verzeichnis der Tabellen im Text 328
Verzeichnis der Grafiken 332 Tabellen Anhang Verzeichnis der im 338
Literatur- und Quellenverzeichnis 353 TABELLENANHANG - 7 -
EINFUHRUNG In den Konzepten der kommunalen Wirtschaftsforderung hat
die Industrieansiedlung lange Zeit im Vordergrund gestanden. Der
sakulare wirtschaftliche Strukturwandel, vor allem die Ar-
beitsplatzverlagerungen yom primaren Uber den sekundaren zum
tertiaren Sektor, wurde konzeptionell vernachlassigt. So ftihrte
der seit 1974 deutlich sichtbare RUckgang in- dustrieller
Aktivitaten und die mit ihm einhergehende mangelnde
Investitionsbereitschaft der Industrie in der Bundesrepublik bei
der, Virtschaftsforderung zu Ratlosigkeit. FUr Ansatze im tertiaren
Sektor fehlen theoretische Grundla- gen und praktische Erfahrungen,
und die hier und da er- griffenen kommunalen FordermaBnahmen in
bezug auf den tertiaren Unternehmensbereich lassen die
erforderliche Syste- matik meist nicht erkennen. Bisweilen wird
noch immer eine Welle von Erweiterungen, Grtindungen und
Ansiedlungen von Industriebetrieben nach dem Auslaufen der
gegenwartigen Krise erwartet. Diese Hoffnung ist jedoch
unrealistisch. Wahrscheinlicher ist, daB die Arbeits latzzahlen in
weiten Bereichen des sekun- daren Sektors eher schrumpfen als
wachsen werden. Denn im Rahmen der fortschreitenden
weltwirtschaftlichen Integration und nach dem Wegfall ktinstlich
geschaffener industrieller Standortvorteile (Stichwort:
Unterbewertung der DM) der Bundesrepublik ist eine Anpassung ihrer
Wirtschaftsstruktur an das Muster vergleichbarer Volkswirtschaften
zu beobachten.
Ernst Richert erschien es wenig aussichtsreich, in den Komplex
"Regierung und Verwaltung" der DDR mit "westlicher
staatsrechtlicher Akribie" Ordnung brin gen zu wollen. Doch
Richert, der mit dieser Aussage in seinem beruhmten Werk "Macht
ohne Mandat" (2. Aufl., 1963) vor allem auf Siegfried Mampel
zielte, hat selbst den Beweis geliefert, dass der bundesdeutsche
DDR-Forscher sehr wohl ein gewisses Mass an Ordnung in diesen
Komplex bringen kann. Sicher nicht allein mit "westlicher
staatsrechtlicher Akribie," aber doch mit Hilfe kuhler politolo
gisch-soziologischer Analyse des Regierungssystems der DDR. Mit der
Regierung der DDR speziell hat sich in der Vergangenheit weder in
der DDR noch in der Bundesrepublik schon einmal ein
Sozialwissenschaftler oder Staatsrechtler befasst, alle Angaben zur
DDR-Regierung im Osten und Westen unseres Landes sind luckenhaft,
oft sogar fehlerhaft. Bei der Darstellung der DDR Ministerien im
"DDR-Handbuch" (2. Aufl., 1979) des Bundesministeriums fur
innerdeutsche Beziehungen hat der Bearbeiter jede Art von "Akribie"
vermissen lassen. Entweder wurden die Statuten einiger Ministerien
uberhaupt nicht beruck sichtigt, oder aber es wurde von Statuten
ausgegangen, die langst ausser Kraft gesetzt sind. Nur ein
Beispiel: Beim Ministerium fur Gesundheitswesen der DDR geht der
Bearbeiter von einem Statut des Jahres 1960 aus, die spateren
Statuten aus den Jahren 1969 und 1975 werden nicht einbezogen.
Offensichtlich sind sie dem Bearbeiter gar nicht aufgefallen. Bei
einer Reihe von Ministerien wird so getan, als existiere uberhaupt
kein Statut."
In den "Materialien zum Bericht zur Lage der Nation" konnten die
institutionel len Aspekte der DDR, wie etwa die Verfassungsorgane,
nur in sehr knappen Um rissen gezeichnet werden. Die ZurUckhaltung
der westdeutschen DDR-Forscher auf diesem Gebiet ist sicherlich
einer der gravierendsten Mangel dieses innerdeut schen
Rechtsvergleichs, der vielfach - auch nach Meinung der beteiligten
Wissen schaftler - besser "Gegeniiberstellung" zu nennen ware. Auch
die Volkskammer der DDR, nach der Verfassung das wichtigste Staats
organ, ist bislang in beiden Staaten in Deutschland von der
Detailanalyse weitge hend ausgeklammert worden. In der DDR selbst
hat nur der Mitherausgeber des offiziosen Verfassungskom mentars,
Hans-Joachim Semler, im Frtihjahr 1971 eine Dissertationsschrift
zum Thema Volkskammer (und Staatsrat) vorgelegt, die aber, obwohl
angektindigt, bis her nicht publiziert wurde. Auch eine
Einsichtnahme in diese Schrift ist nach Aus kunft der Akademie flir
Staats-und Rechtswissenschaft der DDR "nicht moglich ..., da die
Arbeit vertrauliches Material enthiilt." In der Bundesrepublik
Deutschland sind vor allem zwei Autoren zu nennen, die sich
speziell mit der Volkskammer der DDR befa ten: Dieter Feddersen
veroffent lichte 1965 eine Arbeit tiber die VoJksvertretungen in
der DDR, Franz-Josef Schulte legte 1970 eine juristische
Dissertationsschrift tiber die Volkskammer unter dem Einflu der SED
vor. Beiden Arbeiten verdankt der Verfasser wichtige Hinweise.
Andere Veroffent lichungen in beiden deutschen Staaten widmen der
Volkskammer nur mehr oder weniger breiten Raum innerhalb der
Gesamtdarstellung."
Es ist sicherlich kein Zufall, daB die neue Verfassung der DDR yom
6. April 1968 den Artikel 48 zum symboltrachtig postierten
Zentralar- tikel des staatlichen Organisationsgefliges wahlte.
Ratte die Weimarer Verfassung mit den gesetzgeberischen
Notstandsbefugnissen ihres be- ruchtigten Artikel 48 jenen
Sprengsatz in das parlamentarische System eingebaut, mit dessen
Rilfe die Prasidialkabinette ermoglicht und die Parlamente aus dem
politis chen EntscheidungsprozeB katapultiert wur- den, so solI
offenkundig Artikel 48 der DDR-Verfassung demgegenuber
unverbruchliche Geltungskraft des Gegenprinzips postulieren: "Die
Volks- kammer ist das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ
in der Deutschen Demokratischen Republik. Niemand kann ihre Rechte
einschran- ken. " Und in Lenins Gefolgschaft - der in seiner
beruhmten, 1917 erst- mals publizierten Schrift "Staat und
Revolution" die burgerlichen Parla- mente verachtlich als
"Schwatzbuden" abqualifizierte, denen das Prole- tariat seine neuen
arbeitenden, d. h. zugleich gesetzgebenden und voll- ziehenden
Vertretungskorperschaften entgegenstellen sollte - heiBt es weiter
in Artikel 48 der neuen Sozialistischen Verfassung: "Die Volks-
kammer verwirklicht in ihrer Tatigkeit den Grundsatz der Einheit
von BeschluBfassung und Durchflihrung. " Die Botschaft kontrastiert
allerdings mit der Realitat. Bereits 1954 hatte Bertold Brecht als
systemkonformer Beobachter in vorsichtiger
Doppeldeutigkeitgeseufzt: "Vielleicht machen wir zu wenig aus
unserer Volkskammer. " Tatsachlich scheint die Volks- kammer jenes
deutsche Parlament zu sein, das bei seinen seltenen offent-- lichen
Auftritten Lenins Epitheton den hochsten Tribut zollt: es
prasentiert sich als eine "Schwatzbude" ohne echte
Entscheidungsmacht. Die Entwicklung hierzu war bereits mit der
alten Verfassung ermoglicht.
Louisiana State University Studies, Social Science Series, No. 4.
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